Was ist der Unterschied zwischen einer Bestattungsverfügung und einem Testament ?

 


Als André Hahn Bestattungen erleben wir immer wieder, dass unsere Kunden Fragen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten haben. Gerade die Abgrenzung zwischen einer Bestattungsverfügung und einem Testament ist dabei ein wichtiger Punkt. Wir möchten Ihnen den Unterschied gerne so erklären, wie wir es auch unseren Familien tun würden:

 

Der Kernunterschied: Was regelt was?

Im Grunde geht es darum, wer wann was entscheidet und welche rechtliche Bindung die jeweilige Willenserklärung hat.

 

Die Bestattungsverfügung (oder Bestattungswille): Hier geht es ausschließlich um Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung. Wer soll sich darum kümmern? Welche Art der Bestattung wünschen Sie sich (Erd-, Feuer-, See-, Baumbestattung etc.)? Wo möchten Sie beigesetzt werden? Welche Musik soll gespielt werden? Wer soll sprechen?

 

Wichtigster Punkt: Die Bestattungsverfügung ist eine direkte Anweisung an Ihre Angehörigen oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. Sie ist sofort umsetzbar und greift direkt nach Ihrem Tod. Ihre Wünsche sind hier bindend, solange sie nicht sittenwidrig oder unmöglich sind.

 

Form: Sie sollte schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, um die Gültigkeit unzweifelhaft zu machen. Am wichtigsten ist, dass der Ort der Hinterlegung (z.B. bei uns im Vorsorgeordner, bei Ihnen zu Hause oder bei einer Vertrauensperson) bekannt ist.

 

Zweck: Sicherstellung, dass Ihre persönlichen Wünsche bezüglich des letzten Abschieds respektiert und umgesetzt werden. Sie entlasten Ihre Angehörigen, da diese nicht über die Art der Bestattung entscheiden müssen und wissen, dass sie in Ihrem Sinne handeln.

 

Das Testament (letztwillige Verfügung): Hier geht es um die Regelung Ihres Nachlasses. Wer erbt was? Wer soll Ihr Vermögen verwalten? Wer soll ein bestimmtes Schmuckstück erhalten? Wer soll Ihr Haus bekommen?

 

Wichtigster Punkt: Das Testament regelt die Vermögensnachfolge. Es wird in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet und umgesetzt, da die Erben zur Abwicklung des Nachlasses auch die Kosten der Bestattung tragen.

 

Form: Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, damit es gültig ist: Es muss entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein oder notariell beurkundet werden.

 

Zweck: Klare Regelung der Erbfolge, Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben und Sicherstellung, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen verteilt wird.

 

Warum sollte man beides getrennt regeln?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Bestattungswünsche "nur" im Testament festgehalten:

 

Zeitliche Verzögerung: Ein Testament wird oft erst Wochen nach dem Todesfall vom Nachlassgericht eröffnet. Bis dahin ist die Bestattung in der Regel bereits erfolgt. Ihre Bestattungswünsche könnten also gar nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Angehörigen müssten die Entscheidungen über die Bestattung treffen, ohne Ihre genauen Vorstellungen zu kennen.

 

Zugänglichkeit: Das Testament liegt oft beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Die Bestattungsverfügung sollte idealerweise an einem Ort hinterlegt sein, der sofort nach Ihrem Tod zugänglich ist und von Ihren Vertrauenspersonen oder dem Bestattungsunternehmen gefunden wird.

 

Unsere Empfehlung als André Hahn Bestattungen: Wir raten Ihnen dringend, beides separat zu regeln !

 

Bestattungsverfügung: Erstellen Sie eine separate Bestattungsverfügung. Darin halten Sie detailliert fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll. Benennen Sie auch eine Person Ihres Vertrauens, die diese Wünsche umsetzen soll, und legen Sie fest, wo diese Verfügung hinterlegt ist. Gerne bieten wir Ihnen im Rahmen einer Bestattungsvorsorge an, diese Verfügung bei uns sicher zu verwahren und im Todesfall sofort zur Hand zu haben.

 

Testament: Erstellen Sie ein Testament, um Ihren Nachlass zu regeln. Dies ist für die Verteilung Ihres Vermögens entscheidend. Im Testament können Sie auch festhalten, dass die Kosten der Bestattung aus dem Nachlass zu bestreiten sind.

 

 

 

Ihr Team von André Hahn Bestattungen - immer für Sie da !