Was muss im Sterbebuch des Standesamtes eingetragen werden?
Als André Hahn Bestattungen wissen wir, dass das Sterbebuch im Standesamt die offizielle und rechtlich bindende Dokumentation eines Sterbefalls darstellt. Aus den dort hinterlegten Informationen wird später die Sterbeurkunde ausgestellt, die für alle weiteren Formalitäten unerlässlich ist.
Im Sterbebuch werden gemäß den deutschen Personenstandsgesetzen folgende wichtige Informationen über den Verstorbenen und den Sterbefall eingetragen:
Angaben zur verstorbenen Person:
Vornamen und Familienname: Der vollständige Name, unter dem die Person zuletzt bekannt war.
Ggf. Geburtsname: Falls die Person verheiratet war und den Namen geändert hat, wird der Geburtsname ebenfalls vermerkt.
Geschlecht: Männlich oder weiblich.
Datum und Ort der Geburt: Wann und wo die Person geboren wurde.
Letzter Wohnsitz: Die letzte Meldeadresse der verstorbenen Person.
Familienstand: Ledig, verheiratet, in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend, verwitwet, geschieden, oder Lebenspartnerschaft aufgehoben.
Ggf. Angaben zum Ehe- oder Lebenspartner: Bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Personen werden auch die Vornamen, der Familienname und gegebenenfalls der Geburtsname des Ehe- oder Lebenspartners eingetragen.
Ggf. Angaben zu Kindern: In manchen Fällen können auch Angaben zu Kindern des Verstorbenen vermerkt werden, insbesondere wenn dies für die Klärung von Erbangelegenheiten relevant ist.
Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
Religion/Religionsgemeinschaft (auf Wunsch): Diese Angabe ist optional und wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der anzeigenden Person eingetragen.
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