Kaffee, Kuchen bei uns in der Beletage



Gastraumnutzung eine "Solobuchung" z.B nach einer Beisetzung in der Region oder einer vorheriger Trauerfeier in  einer Friedhofskapelle oder Kirche.  Auch möglich nach Abschiednahme in der kleinen Kapelle zu folgenden Konditionen , für bis zu 2,5 Std. Do u. FR 375.--€ SA/SO  495.--€ jede weitere angefangene Std + 45.--€ ,

SA/SO + 50.--€ 

Catering + Servicekraft bis zu ca. 2o Personen eine Kraft, ab 25 Personen , 2 Servicekräfte. je angefangene Std. 22.--

Preise für Wochenende oder nach 16Uhr auf Anfrage. 

Gastraumnutzung für andere Veranstaltungen auf Anfrage.

Bei Vollanmietung der Tenne für 3 Std. entfällt der Aufpreis 

 

( Bei Dauerfrost keine Vermietung möglich) 

Eine Umgestaltung der Sitzplätze ist nicht möglich! Sowohl im Gastraum wie auch in der Tenne.

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GEMEINSAMES BEISAMMENSEIN: „LEICHENSCHMAUS“, „TRAUERKAFFEE“ ODER „NACHKAFFEE“

 

Diese Veranstaltung ist der letzte Eindruck, welcher Verwandten, Freunden und Bekannten von einem Menschen in Erinnerung bleibt. Denn der letzte Abschied geht über die Trauerfeier auf dem Friedhof hinaus. Das anschließende gemeinschaftlichen Kaffee und Kuchen... sorgt dafür, dass die Anwesenden nach dem offiziellen Abschied von dem Verstorbenen einen Abschluss finden. Ziel des Leichenschmauses ist das gemeinsame Gedenken in einer lockereren Atmosphäre. Das soll den Angehörigen wiederum helfen, in den Alltag zurückzufinden.

Sicher ist die Stimmungslage anfangs noch etwas bedrückt, doch meist lösen sich die Anspannungen durch die zunehmenden Gespräche. Bei dieser Veranstaltung schwelgt man noch einmal in gemeinsamen Erinnerungen an den Verstorbenen. Und es darf durchaus auch gelacht und geweint werden.

Wie heißt es so schön: „Lebbe geht weiter“ – im positiven Sinn.

 

TRAUERKAFFEE in der Beletage

 

Diese Möglichkeit ist zum Beispiel in der Tenne nach der Trauerfeier  gegeben, dabei bleibt der Bereich der Verabschiedung an Sarg oder Urne unberührt , somit kann man immer wieder in der unmittelbaren Nähe einen Moment verweilen. 

 

 

 

Ein besonderes Glas beim Abschiedsempfang und als Erinnerung für zu Hause 

je 10.--€,   Glas der Erinnerungen.


Auch als Aufmerksamkeit in Kapellen möglich , Leihpreis für die Zeit der Trauerfeier ohne Getränke € 75.--


In der Regel wird mit einem Beisammensein nach der Ansprache, einem Moment der Gemeinsamkeit, die Trauerfeierlichkeit abgerundet. Hier können alle Trauergäste über den Verstorbenen sprechen, sich austauschen und somit das Bild lebendig halten. Das Beisammensein ist traditionell, allein deswegen, weil sich viele Angehörige auf eine Reise begeben haben, um an der Trauerfeier teilzunehmen. Wir bieten Ihnen an, diese Zusammenkunft in unserem privaten Gastraum bei Kaffee und einem Kuchenbuffet oder ganz nach Ihren Wünschen abzuhalten. Die Familie kann mit den geladenen Gästen den Tag in Ruhe ausklingen lassen.


Die Nutzung der 2 TV-Geräte im Gastraum würde mit 25.--€ berechnet.

(s. Bilder im Slayder oben)


Auf Wunsch kann auch die Urne mit im Gastraum sein!


Entree der Beletage zum Gastraum,   (Hier 2 Bilder der Verstorbenen, Freigabe der Familie C)





 

Buntes Kuchenbuffet

 

Die bunte Mischung. 

 

Für jeden etwas dabei: von Frucht über Käsesahne, Streusel, Butterkuchen und Marzipantorte, Donauwelle bis Schwarzwälder Kirschtortenwürfel,
Schnitten Duo Rübli/Zitrone, Chocoladetaart

(Buffet kann ja nach Anzahl der Personen variieren)

 

 je Stück 3,65 € incl. MwST

 

+ Getränke + Servicepersonal etwaige Mehrstunden der Räumlichkeiten.





Personal pro Std. und Person  22,00 €

Kaffee Kanne 1l                             12,00 €

Esspresso                                        2,45 €

Wasser Flasche, 0,75                    5,00 €

Orangensaft  Apfelsaft  0,2 l        2,75 €

Coca Cola Glas                                2,45 €

Coca Cola Flasche, 1 l                    6,20 €

Cola Light                                         6,20 €

Cola Koffeinfrei  Fl                          6,20 €

Glas Sekt  0,2                                   3,00 €

Fl. Champagner                           79,00 €

Metternich Fl.                                21,80 €

Glas Weißwein o,3                         5,50 €

Flasche Weißwein                       23,00 €

Glas Rotwein                                   5,50 €

Fl. Rose Wein                                28,00 €

Flasche Rotwein                          18,00 €

Rotwein Primitivo                       28,50 €

Jägermeister                                  1,80 €

Cognac  2cl  Whisky usw.            3,70 €

Baileys 4cl                                       3,00 €

Helbing 2 cl                                      3,95 €

Wodka                                              2,20 €

Schnaps 2cl                                     2,80 €

Fl. Bier                                              3,30 €

Fl. Bier Alkoh.frei                           4,90 €

Tee                                                     2,70 €

 

Andere Wünsche auf Anfrage und Bestellung möglich. 

 

Preise + MwST.

 


Besondere Musikwünsche im Hintergrund in unserem Gastraum gewünscht ? 

Bringen Sie gerne eine CD mit! 

Auch eine Bilderserie könnte über die TV-Geräte abgespielt werden.

Nutzung der Geräte pauschal 25.--€



Bitte beachten Sie:



Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie?

Dieser Absatz bezieht sich nur auf den Verzehr vor Ort in Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben mit Sitzplätzen. Ohne Auswirkung ist dabei, ob Sie am Tisch servieren oder ein Buffet bereitstellen. Die Regelungen für Außerhaus-Verzehr, Imbisse und Cateringservices erläutern wir in den nächsten Absätzen.

Mit der Einschränkung auf den Vor-Ort-Verzehr ist die Antwort tatsächlich einfach: In diesem Fall beträgt die Mehrwertsteuer Gastronomie in Restaurant, Café oder Bistro (jeweils mit Sitzplätzen) immer 19 %. Eine Unterscheidung zwischen Grund- und "Luxus"-Nahrungsmitteln wie z. B. Kaviar oder Hummer wird nicht vorgenommen (anders als bspw. im Lebensmittelhandel). Der Zubereitungsaufwand ist ebenfalls ohne Belang: Ein belegtes Brötchen unterscheidet sich aus Sicht des UStG. nicht vom 12-Gänge-Menü.

Das Vor-Ort-Bereitstellen von Speisen gilt als Dienstleistung und nicht als Lieferung gemäß Anlage 2 zum §12 Abs. 2. Diese Dienstleistung rechtfertigt keine Mehrwertsteuersenkung und ist entsprechend mit 19 % zu besteuern.

https://www.payone.com/DE-de/ueber-uns/insights/mehrwertsteuer-gastronomie#wie-hoch-ist-die-mehrwertsteuer-in-der-gastro


Serviettenwunsch

Hier bieten wir Ihnen unsere verschiedenen Servietten zum kauf an.

30,00 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit ungültig

Alternative zum Gastraum in unserer Nachbarschaft für ein Beisammensein nach der Trauerfeier