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Was bedeutet polizeiliche Freigabe zur Bestattung durch das LKA ?
Wenn jemand unter ungewöhnlichen oder verdächtigen Umständen verstirbt, wird die Polizei in der Regel eingeschaltet, um die Todesursache zu untersuchen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Tod plötzlich oder unerwartet eintritt, ohne dass eine medizinische Vorgeschichte, die ihn erklären könnte, bekannt ist. Der Ablauf sieht in solchen Fällen typischerweise wie folgt aus: 1. **Untersuchungen einleiten**: Die Polizei beginnt damit, den Todesfall zu untersuchen. Dies kann die Sammlung von Beweisen am Ort des Geschehens, Befragungen von Zeugen oder Menschen, die den Verstorbenen kannten, und die Analyse von medizinischen Unterlagen umfassen. 2. **Obduktion**: In vielen Fällen wird eine Obduktion angeordnet, um die genaue Todesursache festzustellen. Dies erfolgt durch einen Gerichtsmediziner, der den Körper untersucht und möglicherweise toxikologische Tests anordnet. 3. **Klärung der Umstände**: Auch rechtliche Aspekte werden geklärt, z.B. Anzeichen von Verbrechen oder Fremdverschulden. 4. **Freigabe**: Nachdem die Polizei und gegebenenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen haben und wenn keine weiteren Fragen oder Unsicherheiten bestehen, erfolgt die "polizeiliche Freigabe zur Bestattung". Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden keine weiteren Schritte mehr im Rahmen dieses Falls unternehmen und der Leichnam freigegeben wird. 5. **Mitteilung**: Die Angehörigen oder der Bestatter werden offiziell darüber informiert, dass die Bestattung erfolgen kann. Hierbei wird oft eine Bescheinigung oder ein entsprechender Vermerk vom zuständigen Amt oder der Polizei ausgestellt. Erst nach dieser Freigabe kann der Bestattungsprozess beginnen, da sichergestellt werden soll, dass keine relevanten Beweise für mögliche kriminelle Handlungen verloren gehen und die Todesumstände zweifelsfrei geklärt sind. Diese Schritte sind wichtig, um sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch den Angehörigen Gewissheit über die Umstände des Todes zu verschaffen.
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