Nachlass muss gesichert werden ?

Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht eingerichtet, wenn ein Bedarf für die Sicherung des Nachlasses besteht. Dies ist in folgenden Fällen der Fall:

1. Wenn die Erben unbekannt sind

* Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen und die gesetzlichen Erben sind nicht bekannt oder nicht auffindbar.

* Es gibt Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments oder es existieren mehrere widersprüchliche Testamente.

* Die Erben haben die Erbschaft noch nicht angenommen oder es ist unklar, ob sie die Erbschaft ausschlagen werden.

2. Wenn die Erben zwar bekannt sind, aber ihre Erbenstellung unsicher ist

* Es gibt Streitigkeiten über die Erbfolge.

* Die Erben sind minderjährig oder haben einen Betreuer.

* Die Erben sind im Ausland und es ist schwierig, Kontakt herzustellen.

3. Wenn ein Nachlassgläubiger seine Ansprüche vor Annahme der Erbschaft geltend machen möchte

* Der Gläubiger hat einen Anspruch gegen den Nachlass, z.B. aus einem Darlehen oder einer offenen Rechnung.

* Der Gläubiger benötigt einen Ansprechpartner, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Aufgaben des Nachlasspflegers

Der Nachlasspfleger hat die Aufgabe, den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Er ist ein vom Nachlassgericht bestellter нейтральная Person, der die Interessen der Erben und der Nachlassgläubiger vertritt. Zu seinen Aufgaben gehören:

* Ermittlung der Erben: Der Nachlasspfleger versucht, die Erben ausfindig zu machen.

* Sicherung des Nachlasses: Er verwaltet das Vermögen des Erblassers, zahlt Schulden und offene Rechnungen.

* Vertretung des Nachlasses: Er vertritt den Nachlass in Rechtsangelegenheiten.

* Auseinandersetzung des Nachlasses: Wenn die Erben feststehen, übergibt er den Nachlass an diese.

Beantragung einer Nachlasspflegschaft

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft hat, kann diese beim Nachlassgericht beantragen. Dies können z.B. Erben, Nachlassgläubiger oder auch der Erblasser selbst sein.

Kosten der Nachlasspflegschaft

Die Kosten für die Nachlasspflegschaft trägt der Nachlass. Sie setzen sich zusammen aus der Vergütung des Nachlasspflegers und den Auslagen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit hat.

Dauer der Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft dauert so lange, bis die Erben ermittelt sind und den Nachlass übernommen haben oder bis der Nachlass auseinandergesetzt ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Nachlasspflegschaft finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) oder auf den Seiten der Nachlassgerichte.