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Um Witwenrente zu beantragen, musst du die folgenden Schritte unternehmen: 1. **Kontaktieren der Rentenversicherung**: Setze dich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Das kannst du telefonisch, online oder persönlich in einer der Beratungsstellen tun. 2. **Formular ausfüllen**: Du wirst ein Antragsformular zur Verfügung gestellt bekommen. Diesen Antrag kannst du auch online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden und herunterladen. 3. **Erforderliche Unterlagen sammeln**: Du wirst bestimmte Dokumente einreichen müssen. Dazu gehören in der Regel:- Deine eigene Geburtsurkunde- Sterbeurkunde des Partners- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde- Rentenbescheid oder Rentennummer des verstorbenen Ehepartners- eigene Rentenversicherungsnummer 4. **Antrag einreichen**: Reiche den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Rentenversicherung ein. Das kann persönlich, per Post oder in einigen Fällen auch online erfolgen. 5. **Warte auf den Bescheid**: Nach der Einreichung wird dein Antrag bearbeitet, und du erhältst einen Bescheid über die Bewilligung und Höhe der Witwenrente. Falls du Unterstützung benötigst oder Fragen zum Prozess hast, kannst du bei der Rentenversicherung direkt nachfragen oder einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren. 




040-590565 oder 04102-23920 

   0151 11 44 3 882 


Aus aktuellem Anlass: Energiekostenaufschlag auf unsere Basispreise derzeit 81,20.- €   

 

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die weltpolitische Lage und die Situation an den Energiemärkten drastisch verändert.

Energie ist sprunghaft teurer geworden. Die aktuellen Preisaufschläge bei Energierohstoffen erinnern an die Energiekrisen der 1970er Jahre.

Daher sind die meisten Handwerksbetriebe und Zulieferunternehmen  mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert.

Maut über 3,5 Tonnen: 2024 bringt signifikante Änderungen mit sich. Ab Juli 2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Diese Regelung gehört zum Dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher

Dadurch sind auch unsere Preise für die  gesamten Leistungen gestiegen.  Es werden ab 1.9.2024 alle Basispreise um 81,20 .- € steigen.  


Bild ist eine Impression und Endkundenpreise 


Bild ist eine Impression einer Verabschiedung an einer Urne 


Bild ist eine Impression beim tragen eines Sarges


Bild ist eine Impression Umarmung eines Baumes 


Bild ist eine Impression, Ohlsdorf bei Kapelle 8 anonymer Urnenhain


Tenne  Hamburg-Ammersbek  Trauerhalle 


Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Organisation einer Bestattung. Nach der telefonischen Meldung eines Sterbefalls, senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu oder bedienen Sie sich der Auftragsmöglichkeiten auf dieser Seite .




In Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei gibt es bisher die Bestattungspflicht (auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt). Das Bestattungsrecht in Deutschland ist jedoch eine Angelegenheit der Bundesländer – die Regelungen werden individuell in den Bundesländern entschieden




 

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