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Überführung ins Ausland

Überführungsdienst außerhalb Europas: 2022

Wir gehen davon aus das z.B  Überführungen z.B nach Zentral-Afrika nicht ab Hamburg sondern eher von Frankfurt oder über andere Flughäfen z.B. Paris ausgehend würden. Die letzten Umsetzungen  vor wenigen Wochen lagen im Preis der Luftgesellschaften  bei ca. 10.000,- Euro brutto inkl. der Mehrwertsteuer .  Die Preise haben bei fast allen Airlines angezogen in den letzten Monaten. Nach Auftragserteilung können wir Ihnen gerne ein genaues Angebot übermitteln.  (Tagespreis) die Gesamtkosten sind vorab zu begleichen. 

Die Preise für die Versorgung des Verstorbenen, Flugsarg und Überführungen zum Abflughafen finden Sie  auch 

in unseren Angeboten ( Erdbestattung + Sarg für Überführung)  lesen Sie bitte auch unterhalb der Liste der Konsulate!

 


Bei Flugüberführung ist immer neben dem Holzsarg auch ein Zinkeinkleidung notwendig, ab 395.--€,

außerdem wird eine Sargumhüllung benötigt, 155.--€


Nicht immer ist der Sterbeort in der Stadt oder der Region, in welcher die Beisetzung von Sarg oder Urne stattfinden soll. Särge und Urnen können innerhalb Deutschlands, aber auch weltweit überführt werden. Die Überführung einer Urne erfolgt in der Regel unkompliziert auf dem Postweg. Urnen werden innerhalb Deutschlands z.B. vom Krematorium an den Friedhof, zum Friedwald oder zur Seereederei überführt.

Die Überführung eines Sargs über weitere Strecken ist mit mehr Aufwand und daher auch mit höheren Kosten verbunden. Die Sargüberführung kann innerhalb Europas mit dem Auto, per Zug, Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgen.

Empfehlung: Bevor die tatsächlichen Kosten für den Flug über eine Spedition ermittelt wurde, die Überführung vom Sterbeort in unsere Klimaräume zu beauftragen. 

Preise richten sich nach:

  • Überführung im Überführungssarg, je nach Kundenwunsch 
  • eigene Einkleidung oder Ruhehemd gewünscht?
  • Flugsarg
  • Verwaltungsaufwand International
  • Standesamtservice am Sterbeort
  • Service Gesundheitsamt
  • Service Konsulatdienste
  • Versiegelung des Sarges
  • ggf. Einbalsamierungen: Überführungen zum Einbalsamieren und zurück
  • Überführung zum Flughafen/Hafen
  • Überführungskosten und Mitarbeiter wenn Überführung mit zugelassenem KFZ
  • Cargokosten der Fluggesellschaft
  • Kosten der Reederei/Schiff

 

Konsulate in Hamburg:

 

 

Außerhalb Europas darf ein Sarg nur mit dem Flugzeug transportiert werden.

Vor allem für die Sargüberführung über Ländergrenzen hinweg gibt es einige Vorschriften zu beachten:

  • Unabhängig davon, ob der Transport eines Verstorbenen im Sarg auf dem Landweg oder im Flugzeug erfolgt, muss in den Holzsarg ein luftdicht verschlossener Zinkbehälter eingesetzt werden. Bei Überführungen im Flugzeug sorgt ein Ventil im Zinksarg für den Druckausgleich. Zusätzlich wird er in einer Holzkiste verpackt, damit der Sarg nicht gleich als solcher zu erkennen ist.
  • Vor dem Transport muss der Verstorbene einbalsamiert werden, wodurch der Tote übergangsweise konserviert und die Verwesung damit aufgehalten wird. So haben Angehörige im Zielland die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen auch am offenen Sarg zu verabschieden.
  • Für den grenzüberschreitenden Transport einer Leiche wird ein amtlicher Leichenpass benötigt. Dieser wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde am Sterbeort ausgestellt und ist während der Überführung mitzuführen. Er beinhaltet die persönlichen Daten des Verstorbenen, Angaben über die Todesursache, bestätigt das ordnungsgemäße Einsargen durch den Bestatter und dass keine gesundheitlichen Risiken vorliegen.
  • Empfehlung: Bevor die tatsächlichen Kosten für den Flug über eine Spedition ermittelt wurde, die Überführung vom Sterbeort in unsere Klimaräume zu beauftragen. 

Überführungskosten - Wie teuer ist der Transport eines Verstorbenen?

Bei der Angabe der Kosten für eine Überführung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Bei Sargüberführungen sind die Entfernung und der Bestimmungsort ausschlaggebend für die Berechnung der Überführungskosten. Aber auch die Wahl des Bestattungsunternehmens oder der Airline/Reederei haben Einfluss auf den die Kosten der Überführung eines Leichnams.

 

Bei einem Transport per Schiff oder Flugzeug kommen die Gebühren der Reederei oder der Airline hinzu. innereuropäisch auf dem Landweg: 3.000- 9.000 €

außerhalb Europas inkl. Flug: 10.000 - 17.000 €

 

Durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den USA werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt. Die nachstehenden Informationen zu Sargüberführungen sind vorrangig für Bestattungsunternehmen bestimmt, da eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden darf.

Im Gegensatz zu Sargüberführungen bedarf es in Deutschland für den Transport einer Urne dagegen keiner Einschaltung eines Bestattungsunternehmens. So ist auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen).

Die Ankunft der Urne ist darüber hinaus dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung zu avisieren. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten ebenfalls vorab mit den betroffenen. Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport (z.B. Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt.

Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. Zollbefreiungs-VO eingangsabgabefrei.

Bitte beachten Sie: Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den USA stellen zwar Urnenbescheinigungen auch auf Veranlassung von Privatpersonen aus. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Urnentransports können sie jedoch nicht behilflich sein.

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt. Bitte nutzen Sie den Konsulatfinder, um die in Ihrem Fall zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren.

 

Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

 

  • Sterbeurkunde
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein).
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung: ca. 25 Euro, zahlbar entweder in US-Dollar in bar (ca. 29 - 32 US-Dollar, je nach aktuellem Wechselkurs) 
  • Sofern Bescheinigung per Post übersandt werden soll, bitte einen adressierten, frankierten Rückumschlag (USPS Certified Mail) beifügen

 

Leichenpass

Der sogenannte Leichenpass wird von der örtlich zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt. Für die Überführung einer Leiche z.B. von den USA nach Deutschland sind durch das Bestattungsunternehmen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde nebst Übersetzung in Amtssprache/ bzw. Internationale Sterbeurkunde 
  • Bestattungserlaubnis / Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Pass des/der Verstorbenen bzw. beglaubigte Kopie
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll
  • Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses: ca. 35 Euro, zahlbar entweder in US-Dollar in bar (ca. 27 - 39US-Dollar, je nach aktuellem Wechselkurs) oder per Money Order (Schecks können nicht akzeptiert werden)
  • Sofern Leichenpass persönlich bei der Auslandsvertretung beantragt wird, ist darüber hinaus eine Zahlung mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) möglich
  • Bei postalischer Beantragung bitte einen vorfrankierten und adressierten Rückumschlag (USPS Certified Mail) beifügen

Zusätzlich vom Bestattungsunternehmen:

 

  • Bescheinigung über die Gültigkeit der Lizenz als Bestattungsunternehmen
  • Bestätigung über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
  • Bestätigung über die Einsargung in einen Zinksarg

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