Der Ablauf einer Feuerbestattung

 Mittlerweile ist die Feuerbestattung die am häufigsten gewählte Bestattungsform in Deutschland. Im Vergleich zur Erdbestattung auf dem Friedhof ist sie deutlich günstiger. Erfahren Sie hier, dass

eine zweite Leichenschau bei der Feuerbestattung verpflichtend ist.

die Landesbestattungsgesetze die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof vorgeben, Ausnahmen wie die See- und die Baumbestattung aber erlaubt sind.

in Bremen die Asche auch auf privatem Grundbesitz gestreut werden darf.

Voraussetzungen für eine Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung (auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung genannt) wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt. Zwischen dem Eintritt des Todes und der Einäscherung müssen mindestens 48 Stunden liegen. Weitere Voraussetzungen sind:

Eindeutige Identifizierung des Verstorbenen

Schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen

Nachweis des Eintrags in das Sterbebuch des Standesamts

Zweite Leichenschau innerhalb von 2 Tagen

Bei der ersten Leichenschau stellt ein Arzt den Tod und die Todesursache fest. Eine zweite Leichenschau findet statt, weil bei einer Kremierung alle Hinweise auf einen möglichen unnatürlichen Tod vernichtet werden. Deshalb prüft ein Gerichtsmediziner erneut die Todesursache. Könnte eine unnatürliche Todesursache vorliegen, holt der Gerichtsmediziner Auskunft bei dem Arzt ein, der die Todesursache festgestellt hat. Liegen dann immer noch Hinweise auf einen unnatürlichen Tod vor, benachrichtigt er die Polizeibehörde. In dem Fall findet die Kremation erst statt, wenn die Staatsanwaltschaft sie genehmigt hat.

Organisation einer Feuerbestattung

Vor allem in den Großstädten wünschen immer mehr Menschen angesichts teurer Friedhofsgebühren eine Feuerbestattung. Nach der Einäscherung können Sie die Urne nicht nur auf dem Friedhof, sondern auch unter einem Baum oder auf hoher See bestatten. So organisieren Sie eine Feuerbestattung:

Kontaktieren Sie zunächst ein Bestattungsinstitut. Es regelt die Formalitäten und plant auf Ihren Wunsch die Feuerbestattung und deren Ablauf. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und welche der Bestatter übernehmen soll.

Folgende Leistungen können Sie vom Bestattungsinstitut beanspruchen:

Organisation des Krematoriums

Überführung des Verstorbenen

Formalitäten, v. a. Einholung der Sterbeurkunde und Terminabstimmungen

Beratung bei der Wahl von Sarg und Urne

Hygienische Versorgung, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen

Aufbahrung

Organisation der Trauerfeier

Bei einer Feuerbestattung findet die Trauerfeier meist einige Tage vor der Einäscherung statt. Während der Aufbahrung können Sie und Ihre Angehörigen vom Verstorbenen im Sarg Abschied nehmen. Die Trauerfeier kann nach der Kremierung erfolgen. Die meisten Krematorien haben zudem eigene Trauerhallen und erlauben die Anwesenheit der Angehörigen während der Einäscherung.

Ablauf der Einäscherung

Die Kremation dauert i. d. R. rund 70 Minuten. Dabei wird der Ofen im Krematorium auf eine Temperatur von rund 850 Grad erhitzt. Dem Verstorbenen wird ein feuerfester Keramikstein mit einer eingestanzten Nummer beigelegt. Nach der Einäscherung kommt der Stein in die Urne, damit später feststellbar ist, um wen es sich gehandelt hat.

Sie können bestimmen, dass persönliche Dinge wie Fotos, Zeichnungen oder Bücher mit eingeäschert werden. Nach der Kremierung wird die Asche in die Urne verbracht und amtlich verschlossen und erhält ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen, dem Geburts-, Sterbe- und Kremationsdatum sowie einer Einäscherungsnummer und dem Namen des Krematoriums  z.B Hamburger Krematorium Öjendorf oder Ohlsdorf 

Quelle: 2020 Ergo Versicherung  


 

§ 168 Strafgesetzbuch 

 

Störung der Totenruhe 

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unser Krematorium in Ahrensburg

Blick auf Asche