Darf man Asche von Verstorbenen bekommen?

Kann man Asche von Toten mit nach Hause bekommen?

Was bedeutet Friedhofsplicht oder Friedhofszwang?

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Erinnerungsasche eines Verstorbenen zu Hause aufzubewahren oder frei zu verstreuen. Dies liegt an der sogenannten Friedhofspflicht oder dem Bestattungszwang, der in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankert ist.

Die rechtliche Situation in Deutschland:

* Friedhofspflicht: Nach einer Feuerbestattung muss die Asche in einer Urne auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald (Ruheforst, Friedwald) oder im Rahmen einer Seebestattung beigesetzt werden. Die Urne darf nicht mit nach Hause genommen werden.

* Störung der Totenruhe: Das unautorisierte Aufbewahren von Asche oder das Verstreuen außerhalb genehmigter Orte kann als Störung der Totenruhe (§ 168 Strafgesetzbuch) gewertet werden und zu einer Ordnungswidrigkeit oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

* Ausnahme Bremen: Das Bundesland Bremen ist das einzige in Deutschland, das eine Sonderregelung hat. Dort ist es unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. schriftliche Verfügung des Verstorbenen, dass die Asche auf privatem Grund verstreut werden darf, und die Beantragung einer Genehmigung) erlaubt, die Asche auf dem eigenen Grundstück zu verstreuen. Die Urne darf aber auch dort nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden.

* Erinnerungsschmuck: Eine kleine Menge Asche, die zu einem Schmuckstück (z.B. Asche-Anhänger, Erinnerungsdiamant, Glaskristall mit Aschepartikeln) verarbeitet wird, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Streng genommen unterliegt auch diese Asche der Friedhofspflicht. Viele Bestatter bieten solche Erinnerungsstücke an, oft mit dem Hinweis, dass die Asche dafür im Ausland entnommen und verarbeitet wird, um die deutsche Gesetzgebung zu umgehen, bevor der Schmuck nach Deutschland eingeführt wird. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig geklärt, aber die Strafverfolgungsbehörden drücken in der Regel ein Auge zu, solange es sich um winzige Mengen handelt und die Hauptasche ordnungsgemäß beigesetzt wird.

 

Wir das Team von André Hahn Bestattungen sind ein seriöses Bestattungsunternehmen, das sich an die geltenden Gesetze hält. Ihre Webseite und allgemeine Informationen weisen darauf hin, dass sie die deutsche Rechtslage kennen und respektieren.

* Keine Aufbewahrung zu Hause:

Nein, in Deutschland dürfen Sie die Erinnerungsasche eines Verstorbenen (oder die ganze Urne) aufgrund der Friedhofspflicht nicht legal zu Hause aufbewahren. André Hahn Bestattungen wird Sie diesbezüglich korrekt informieren und Ihnen die gesetzlich zulässigen Bestattungsformen sowie alternative Möglichkeiten des Erinnerungsschmucks anbieten, die eine bleibende Verbindung zum Verstorbenen ermöglichen, ohne gegen das deutsche Bestattungsrecht zu verstoßen. Wenn Sie sich für Erinnerungsschmuck mit Asche interessieren, können  wir Sie über die Möglichkeiten und die damit verbundenen Praktiken (z.B. Entnahme der Asche im Ausland) aufklären.