Darf man Gegenstände mit in den Sarg geben?

 

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, persönliche Gegenstände mit in den Sarg zu legen, sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung. Dies ist ein sehr verbreiteter und wichtiger Teil des Abschiednehmens für viele Hinterbliebene.

Was darf mit in den Sarg gelegt werden?

Die Hauptregel in Deutschland (Bestattungsgesetze sind Ländersache, aber die Prinzipien sind ähnlich) besagt, dass die Gegenstände:

* Bei Erdbestattung:

   * Verrottbar sein sollten: Materialien, die sich im Boden zersetzen, ohne die Umwelt zu belasten oder den Zersetzungsprozess des Körpers zu behindern.

   * Keine Umweltverschmutzung verursachen: Es dürfen keine Stoffe enthalten sein, die das Grundwasser kontaminieren.

* Bei Feuerbestattung (Kremation):

   * Rückstandslos verbrennen oder schmelzen: Das bedeutet, keine explosiven Materialien, keine gefährlichen Stoffe und idealerweise nichts, was die Kremationsanlage beschädigen könnte.

   * Keine Stoffe, die ungewollte Rückstände hinterlassen: Zum Beispiel große Mengen an Metall, Glas oder Kunststoffe, die nicht rückstandslos verbrennen.

Gängige und erlaubte Gegenstände sind oft:

* Fotos: Sehr beliebt sind Familienfotos, Kinderbilder, Bilder von Haustieren.

* Briefe oder Zeichnungen: Persönliche Abschiedsbriefe, gemalte Bilder von Kindern oder Enkeln.

* Kleine Kuscheltiere: Insbesondere bei der Bestattung von Kindern oder wenn der Verstorbene eine besondere Bindung dazu hatte.

* Persönlicher Schmuck: Eheringe, eine Lieblingskette (wobei zu beachten ist, dass Metalle bei der Kremation schmelzen und als nicht zugehörige Rückstände entfernt werden).

* Kleine Erinnerungsstücke: Ein kleines Buch, ein Kamm, eine Lieblings-Taschentuch, eine kleine Süßigkeit (z.B. die Lieblingsschokolade).

* Religiöse Gegenstände: Ein Rosenkranz, eine Bibel, ein kleines Kreuz.

* Kleidung: Der Verstorbene wird in der Regel in eigener Kleidung beigesetzt.

Was ist oft NICHT erlaubt oder problematisch:

* Batterien oder elektronische Geräte mit Batterien: Explosionsgefahr bei der Kremation.

* Glas in großen Mengen: Kann bei der Kremation schmelzen und anhaften. Bei Erdbestattungen verrottet es nicht.

* Große Metallgegenstände: Auch diese verrotten nicht und können die Kremation beeinträchtigen.

* Sperrige oder nicht brennbare/verrottbare Objekte: Alles, was den Sarg zu schwer macht oder nicht in den Verbrennungsofen passt, ist natürlich ein Problem.

Kann André Hahn Bestattungen uns diesbezüglich beraten?

Ja, André Hahn Bestattungen kann und wird Sie diesbezüglich umfassend und einfühlsam beraten.

Es gehört zu den Standardleistungen eines Bestattungsunternehmens, die Angehörigen bei der persönlichen Gestaltung des Abschieds zu unterstützen. Dazu gehört auch die Frage nach Sargbeigaben.

Wir werden uns  Ihre Wünsche anhören und werden sensibel auf Ihre Vorstellungen eingehen.

* Über gesetzliche Bestimmungen informieren: Sie kennen die spezifischen Bestattungsgesetze und Friedhofssatzungen in Hamburg und Schleswig-Holstein und können Ihnen genau sagen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

* Über die Auswirkungen auf die Bestattungsart aufklären: Sie erklären Ihnen, welche Gegenstände für eine Erdbestattung und welche für eine Feuerbestattung geeignet sind.

* Praktische Hilfe anbieten: Sie helfen Ihnen gegebenenfalls dabei, die Gegenstände im Sarg zu platzieren.

Zögern Sie nicht, Ihre Wünsche mit André Hahn Bestattungen zu besprechen. Es ist ein sehr wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung, dem Verstorbenen noch etwas Persönliches mit auf den letzten Weg zu geben.