Darf man Luftballons nach einer Beerdigung fliegen lassen?
Die Frage, ob man im Anschluss an eine Trauerfeier in Hamburg und der Region Luftballons aufsteigen lassen darf, ist absolut berechtigt und Ihre Bedenken bezüglich der Flughafennähe sind sehr
relevant.
Die Kurzfassung:
Grundsätzlich ist das Aufsteigenlassen von Luftballons in Deutschland erlaubt, aber es gibt wichtige Einschränkungen, insbesondere in der Nähe von Flughäfen. In Hamburg und der umliegenden
Region, aufgrund der Nähe zum Hamburger Flughafen (Fuhlsbüttel) und anderen kleineren Flugplätzen, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Genehmigung erforderlich ist oder es sogar ganz verboten
ist.
Die Details zu den Regelungen in Deutschland:
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) regeln den Aufstieg von Ballons, um die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten:
* Sicherheitsabstand zu Flugplätzen:
* Das Steigenlassen von Luftballons (egal welcher Anzahl) ist in einem Umkreis von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen (dazu zählen auch Segelfluggelände
und Hubschrauberlandeplätze) verboten. Hamburg hat einen großen internationalen Flughafen, und auch in der Region gibt es kleinere Flugplätze.
* Innerhalb einer größeren Kontrollzone um Flughäfen (die viel weiter reicht als nur 1,5 km) kann ebenfalls eine Genehmigung erforderlich sein.
* Anzahl der Ballons:
* Ab einer Anzahl von mehr als 500 Ballons (oft auch als "Massenaufstieg" bezeichnet) ist immer eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich, unabhängig vom
Ort.
* Für Hamburg wird auf hamburg.de darauf hingewiesen, dass Erlaubnisse zum Steigenlassen von Luftballons bei der DFS eingeholt werden müssen.
* Beschaffenheit der Ballons:
* Es dürfen keine harten Gegenstände (z.B. aus Holz oder Metall) an den Ballons befestigt sein, da diese bei einem Aufprall mit Flugzeugen Schäden verursachen könnten. Auch
Knicklichter, Leuchtstäbe oder Wunderkerzen sind tabu.
* Die Ballons sollten einzeln aufsteigen gelassen werden, nicht als gebündelte "Traube".
* Die Ballons dürfen nicht mit brennbaren Gasen (wie Wasserstoff) gefüllt sein. Helium ist erlaubt, da es nicht brennbar ist.
* Biologisch abbaubare Ballons aus Naturlatex sind aus Umweltschutzgründen zu bevorzugen.
* Himmelslaternen/Wunschlaternen:
* Himmelslaternen (Glühwürmchen, Kong Ming etc.) sind in fast ganz Deutschland generell verboten wegen der hohen Brandgefahr. Im Umkreis von 50 km um internationale Verkehrsflughäfen
wird keine Genehmigung erteilt.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Ein Verstoß gegen die Luftverkehrs-Ordnung kann hohe Bußgelder nach sich ziehen (bis zu 50.000 €).