Hält sich der Erbe im Ausland auf, kann der Erbscheinsantrag auch bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufgenommen und beurkundet werden


Das zuständige Nachlassgericht wird von dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet, über den tot einer Person benachrichtigt. In der so genannten Todesanzeige teilt das Standesamt dem Nachlassgericht die ihm bekannten Namen und Anschriften von Angehörigen des Verstorbenen mit.


Ein Nachlassverzeichnis ist eine ausführliche Auflistung der Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Vermögenswerte sind z.B. im Eigentum der/des Verstorbenen stehende Fahrzeuge, Häuser, Wohnungen und Grundstücke, Schmuck, Möbel, aber auch Bargeld, Bankguthaben und Finanzanlagen.

 

Unabhängig davon, ob es um die Bestattung selbst, Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Erbschaft oder um Papiere und Bescheinigungen geht, ein Todesfall ist oft Auslöser für rechtliche Fragen und Unklarheiten.

Auch wenn wir keine Rechtsauskünfte geben dürfen, stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite, um diese Dinge zu ordnen, zu organisieren und einzuleiten, viele Informationen finden Sie hier.

Bei einer Erbausschlagung ist eine Sterbeurkunde des Erblassers nicht zwingend vorzulegen.

Sofern Sie dazu aufgefordert wurden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, muss dies nach § 1995 BGB innerhalb einer gesetzlichen Frist von maximal drei Monaten geschehen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, besteht nach § 1996 BGB die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

 


Erbschein und Erbrecht