Hält sich der Erbe im Ausland auf, kann der Erbscheinsantrag auch bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufgenommen und beurkundet werden


Das zuständige Nachlassgericht wird von dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet, über den tot einer Person benachrichtigt. In der so genannten Todesanzeige teilt das Standesamt dem Nachlassgericht die ihm bekannten Namen und Anschriften von Angehörigen des Verstorbenen mit.


Ein Nachlassverzeichnis ist eine ausführliche Auflistung der Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Vermögenswerte sind z.B. im Eigentum der/des Verstorbenen stehende Fahrzeuge, Häuser, Wohnungen und Grundstücke, Schmuck, Möbel, aber auch Bargeld, Bankguthaben und Finanzanlagen.

Rechtliches

Unabhängig davon, ob es um die Bestattung selbst, Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Erbschaft oder um Papiere und Bescheinigungen geht, ein Todesfall ist oft Auslöser für rechtliche Fragen und Unklarheiten.

Auch wenn wir keine Rechtsauskünfte geben dürfen, stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite, um diese Dinge zu ordnen, zu organisieren und einzuleiten, viele Informationen finden Sie hier.

Bei einer Erbausschlagung ist eine Sterbeurkunde des Erblassers nicht zwingend vorzulegen.

Sofern Sie dazu aufgefordert wurden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, muss dies nach § 1995 BGB innerhalb einer gesetzlichen Frist von maximal drei Monaten geschehen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, besteht nach § 1996 BGB die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

 


Erbschein und Erbrecht

Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. ... Das heißt, man wird Erbe, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Erklärung des Erben bedarf.

Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen (ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, dem Grunde der Berufung und eventueller Beschwerungen) beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen (§ 1944 BGB). Sie bedarf einer Unterschriftsbeglaubigung und kann nur vor einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Die Frist ist auch gewahrt bei Abgabe der Erklärung vor dem Nachlassgericht des Wohnortes des Ausschlagenden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Hatte der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, oder hält sich der Erbe zum Zeitpunkt, in welchem er von der Erbschaft Kenntnis erlangt, im Ausland auf, ist die Frist abweichend sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Es entstehen Kosten für die Abgabe der Erklärung bzw. Unterschriftsbeglaubigung und die Entgegennahme durch das Nachlassgericht (§ 103 Abs. 1 GNotKG).

Die Frist zur Ausschlagung beträgt allerdings 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält (§ 1944 Absatz 3 BGB).

Will man die Erbschaft nicht antreten, muss man dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklären. Die Erklärung ist formbedürftig (§ 1945 BGB). Sie kann entweder zu Protokoll gegeben und vom Nachlassgericht beurkundet werden oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB) abgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Erklärung zur Niederschrift eines Notars, der diese ebenfalls an das Nachlassgericht weiterleitet. Örtlich zuständiges Nachlassgericht ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte, § 343 FamFG; z. T. gelten abweichende Zuständigkeiten, nach den Neuregelungen des FamFG ist jetzt auch das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Dieses hat dann die Erklärung an das zuständige Nachlassgericht weiterzuleiten (§ 344 Abs. 7 FamFG). Diese Neuregelung stellt eine erhebliche Erleichterung dar, weil so die Gefahr der Fristversäumung verringert wird. Falls sich der Erbe im Ausland aufhält, kann die Erklärung bei der deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.

Der Erbe muss sich beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers persönlich vorstellen und ausweisen, um das Erbe ausschlagen zu können. Vor Ort wird die Ablehnung dann zu Protokoll gegeben. Schriftlich oder telefonisch lässt sich dieser Schritt nicht erledigen.

 

Die Ausschlagungserklärung kann vor dem Konsularbeamten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder einem Honorarkonsul abgegeben werden. Auch hier fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet.

 

Er kann die Erbausschlagung wahlweise zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form vor einem Notar beurkunden. Die Erbausschlagung kann der Erbe auch durch einen Bevollmächtigten erklären. Allerdings bedarf der Bevollmächtigte einer öffentlich beglaubigten Vollmacht des Erben.

 

Anzeigepflichten und Erbschaftssteuererklärung

Als Erbe sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über Ihre Erbschaft (formlos) zu informieren. Sie dürfen sich dafür längstens 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls Zeit lassen. Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Höhe der Erbschaft.

Als Erbe müssen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, das dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen am nächsten liegt. Den Erbschein können Sie aber auch durch einen Notar anfordern lassen hier kostetet es + 19% MwST.   z.B

  

Bei den Notaren Dr. Kleinstück & Dr. Reski in Hamburg 

 

 

"Wir stehen Ihnen auf allen notariellen Tätigkeitsgebieten als kundige, sorgfältige und
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Notare Dr. Till Kleinstück & Dr. Marcus Reski
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Gebühren für den Erbschein

Geschäftswert bis … Gebühr tatsächliche Kosten bei Antrag beim Nachlassgericht

 

                    Gebühr           tatsächliche Kosten bei Antrag beim Nachlassgericht 

50.000 €     165 €                                            330 €

110.000 €    273 €                                            546 €

200.000 €  435 €                                            870 €

500.000 €  935 €                                          1.870 €

 

Die Erben müssen sich nach dem Tod des Erblassers gegenüber der Bank legitimieren, z.B. mit Erbschein, um Zugriff auf Konten oder Schließfächer zu erhalten.  Die Bank informiert das Finanzamt über den Stand des Vermögens zum Todestag. Ein Testament sollte nie in einem Schließfach verwahrt werden.

 

*Der Erbe sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über Ihre Erbschaft (formlos) zu informieren. Sie dürfen sich dafür längstens 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls Zeit lassen.

Infopflicht und Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt

Hat ein Erbe ein Erbschaft gemacht oder ist mit einem Vermächtnis bedacht worden, interessiert sich dafür auch das Finanzamt. Das Standesamt, die Nachlassgerichte, Notare, deutsche Konsuln im Ausland und sogar die Banken machen dem Finanzamt gegenüber bei Todesfällen Kontrollmitteilungen. So erfährt das Finanzamt vom Todesfall und dem Erbe. Aber auch Sie als Erbe müssen das Finanzamt unter Umständen informieren.

Die Erbschaftssteuer umfasst sämtliche Vermögensübergänge aufgrund eines Todesfalls. Die Steuerpflicht kann auch nicht durch Schenkungen unter Lebenden umgangen werden, denn dafür gibt es die Schenkungssteuer.*

Quellen: Ergo Vers. 

Gilt die Vorsorgevollmacht auch über den eigenen Tod hinaus?

Auch wenn sich niemand gern mit dem eigenen Tod oder dem Verlust des Bewusstseins beschäftigt: Über eine Vorsorgevollmacht sollte sich jeder einmal Gedanken machen. Durch solch eine Vollmacht geben Sie einer Vertrauensperson die Möglichkeit, in Ihrem Sinn Ihre Geschäfte, Personensorge und Angelegenheiten zu regeln. Die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung können Sie dadurch vermeiden.

Eine "normale" Vollmacht erlischt im Fall Ihres Todes. Sie haben aber die Möglichkeit, die Vollmacht als sogenannte transmortale Vollmacht auszustellen. Dafür müssen Sie in die Vollmacht explizit den Zusatz aufnehmen, dass diese Vollmacht auch über Ihren Tod hinaus gelten soll. Und das ist durchaus sinnvoll.

Tritt der Erbfall ein, muss das Nachlassgericht zunächst Ihr Testament eröffnen. Ihr Erbe muss dann für gewöhnlich beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Und das kann je nach Fall mehrere Wochen dauern. Bevor Ihr Erbe keine solche Legitimation in Händen hält, kann er meist nicht über das Erbe verfügen. Endet Ihre Vollmacht mit Ihrem Tod, entsteht für den Bevollmächtigten eine Zeitspanne, in der er nicht in Ihrem Sinn handeln kann.

Gilt Ihre Vollmacht hingegen über Ihren Tod hinaus, kann sich Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinn um den Nachlass kümmern. Übrigens können Sie die transmortale Vollmacht auch dann ausstellen, wenn Ihr Vollmachtnehmer nicht mit Ihren Erben identisch ist. Bis zur Klärung der Erbansprüche und Erteilung der Erbscheine kann Ihr Vollmachtnehmer so Ihren Nachlass verwalten. Ihre Erben haben dann die Möglichkeit, die Vollmacht zu widerrufen.

Achten Sie bei der Formulierung Ihrer Vollmacht darauf, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Soll Ihr Vollmachtnehmer Sie auch nach Ihrem Tod weiter vertreten, müssen Sie das in der Vollmacht deutlich kenntlich machen. Einer notariellen Beurkundung bedarf diese transmortale Vollmacht ebenso wenig wie eine Vollmacht ohne diesen Zusatz. Muss sich Ihr Vollmachtnehmer aber beispielsweise auch um Immobilienangelegenheiten kümmern, ist eine Beurkundung durch einen Notar aber anzuraten.

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Ersparen Sie sich strafrechtliche Konsequenzen durch eine unterlassene Mitteilung an das Finanzamt. Kann nämlich die Erbschaftssteuer nicht oder nur verspätet festgesetzt werden, wird es ernst für Sie. Dann droht womöglich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung.

Erbschaftssteuererklärung erst auf Anforderung

Als Erbe haben Sie die Erbschaftssteuererklärung erst abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Die Aufforderung erfolgt im Regelfall erst nach einer ersten überschlägigen Prüfung des Steuerfalls im Anschluss an die Anzeige. Erst die Übersendung des Formulars löst Ihre Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung aus. Sind mehrere Erben vorhanden, sind sie berechtigt, die Erbschaftssteuererklärung gemeinsam abzugeben.

Frist

Die Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung muss mindestens einen Monat betragen. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Sie haben die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Im Regelfall wird diesem Antrag entsprochen.

Erbschaftssteuerbescheid

Das Finanzamt setzt die Erbschaftssteuer in einem Erbschaftssteuerbescheid fest. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Einspruch erheben. Wird der Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen, ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich. *

 

Erben in der Steuerklasse 1 können Hausrat im Wert von bis zu 42.000 EUR steuerfrei erben. Andere bewegliche Gegenstände – etwa ein Auto – sind für Erben der Klasse 1 bis 12.000 EUR steuerfrei. Jedoch zählen diese Summen nicht mit in die Freibeträge von bis zu 500.000 EUR mit hinein, sondern obendrauf.

 

Wert Erbe Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 %     25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
mehr als 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 % Quelle. Sparkasse Holstein

 

 

Angaben 2020 ohne Gewähr 

Angehörige haben nicht das Recht, gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen – auch nicht aufgrund einer Vorsorgevollmacht, wie jüngst das OLG Karlsruhe urteilte (Urt. v. 14.08.2019 – 7 U 238/18).

Link-Tipp: BGH-Urteil zu Facebook: Erben dürfen auf kompletten Account zugreifen (tagesschau.de)
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/facebook-konto-erben-tod-101.html

Der Erbanteil bemisst sich danach, welche Verwandten des Erblassers zum Zuge kommen und in welchem Vermögensgüterstand die Ehegatten lebten. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stehen den Ehegatten gleich. Verfasst der Erblasser eine „letztwillige Verfügung“, kann er gesetzliche Erben „enterben“.

 

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge bekommt. Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.

 

Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei der Berechnung müssen alle Verwandten berücksichtigt werden, auch die, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2310 BGB). Das ist der Fall, wenn sie erbunwürdig sind, enterbt wurden oder die Erbschaft ausgeschlagen haben.

 

Lebt zum Zeitpunkt des Todesfalls ein Kind des Erblassers, erbt dieses Kind neben dem überlebenden Ehegatten des Verstorbenen. ... Jedes Kind bildet mit seinen Nachkommen einen Stamm. Und jeder Stamm erhält den gleichen Erbteil. Sind die Kinder des Erblassers bereits verstorben, erben die Enkelkinder.

 

Bekommt ein Angehöriger seinen gesetzlichen Erbteil, so ist er unmittelbar Erbe bzw. Miterbe geworden. Der gesamte Nachlass des Verstorbenen geht direkt auf den/die Erben über. Der gesetzliche Pflichtteil ist dagegen nur ein Zahlungsanspruch.

 

Erbanteil

Der Erbanteil der einzelnen Miterben wird durch die allgemeine Erbfolge oder eine letztwillige Verfügung bestimmt. Bei Eheleuten ist der Erbanteil meist in einem Testament oder einem Erbvertrag festgelegt worden. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt im gesetzlichen Erbrecht für den Ehegatten folgender Erbanteil:

Bei Miterben der 1. Ordnung ein Erbanteil zu 1/4

Neben Miterben der 2. Ordnung der halbe Erbanteil 

Neben den Großeltern des Erblassers und weiteren Erben der 3. Ordnung beträgt der Erbanteil ½. Sind die Großeltern bereits verstorben und werden durch deren Abkömmlinge ersetzt, fällt dieser Erbanteil dem überlebenden Ehepartner zu.

Erben der vierten Ordnung erben nicht, bei den entfernter Erbenden wird der überlebende Ehegatte Alleinerbe

Das Erbrecht und damit auch der Erbanteil eines überlebenden Ehegatten richtet sich nach dem jeweiligen Güterstand, in dem das Paar zu Lebzeiten vereint war.

Erbanteil des Ehegatten nach der Zugewinngemeinschaft

Wenn ein Ehepaar keinen Ehevertrag mit einem anderen Güterstand abgeschlossen  hat, gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand und dies ist die meistgewählte Zugewinngemeinschaft. Bei dieser Gemeinschaft bleiben die Vermögen von Beiden völlig unabhängig voneinander. Die Ehegatten verwalten jeder das Vermögen eigenständig (§§ 1365, 1369 BGB). Der Zugewinn unterliegt jedoch der Verfügungsbeschränkung, dass die gemeinsam erarbeitete Vermögensvermehrung untereinander ausgeglichen wird, ganz gleich wer den Zugewinn während der Ehe erzielte. Dies gilt auch dann, wenn die Zugewinngemeinschaft durch die Scheidung der Ehe endet.

Beim Vererben hat der Erblasser zwei Gestaltungsmöglichkeiten:

Gestaltung 1

Der Überlebende wird gesetzlicher Erbe oder Vermächtnis Begünstigter. Bei dieser Gestaltung steht diesem der große Pflichtteil zu. Dies gilt bedingungslos ganz gleich ob er testamentarischer oder gesetzlicher Vor- oder. Nacherbe ist.

Grundsätzlich ergibt der gesetzliche Erbanteil von Wittwer oder Witwe neben den Erben der 1. Ordnung 1/4, bei Erben 2. Ordnung 1/2, die Großeltern sind Erben der 3. Ordnung hier ist der Erbanteil gleichfalls 1/2.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht den gesetzlichen Erbanteil des überlebenden Partners um 1/4.

Hieraus ergeben sich insgesamt Erbanteile von:

Neben Miterben der 1. Ordnung einen Erbanteil von ½

Neben Miterben der 2. Ordnung ein Erbanteil von 3/4

Neben Miterben der 3. Ordnung ein Erbanteil von 3/4

Der Erbanteil der weiter entfernten Erben als der dritten Ordnung erhält der überlebende Ehegatten zu 100 %

Wenn der Erbanteil oder das zugedachte Vermächtnis im Wert geringer ist als der entsprechende Anteil kann der überlebende Ehegatte den so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch in Anspruch nehmen.

Gestaltung 2

Sollte der überlebende Ehegatte:

Enterbt worden sein vom Erblasser

Hat er das Erbe ausgeschlagen

Ist er auch kein Vermächtnisnehmer

so steht ihm in jedem Fall der kleine Pflichtteil zu. Der Erbanteil des Ehegatten beträgt den Pflichtteil von 1/4. Zusätzlich bleibt unbenommen das Recht zum Zugewinnausgleichsanspruch den er zusätzlich zum Pflichtteil geltend machen kann.

Erbanteil im Güterstand der Gütertrennung

Die Gütertrennung bestimmt, dass beide Vermögen während der ehelichen Gemeinschaft und auch im Falle einer Scheidung stets getrennt betrachtet werden. Ein Vermögensausgleich findet bei einer Trennung der Gatten nicht statt. Die Gütertrennung ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, die es den Partnern ermöglich, über das eigene Vermögen unbeschränkt zu verfügen.

Im Güterstand der Gütertrennung beträgt der Erbanteil des Überlebenden gesetzlich ein ¼ des Nachlasses.

Beim Erbfall in der Gütertrennung sind sowohl der überlebende Part der Eheleute und auch die Kinder des Erblassers als gesetzliche Erben vorgesehen. Der Ehepartner und die Kinder erben bei der Gütertrennung zu gleichen Teilen. Durch diese Regelung ist es nicht möglich, dass der Erbanteil des Überlebenden gleich hoch ist, wie der von Abkömmlingen.

Erbanteil beim Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist auch notariell zu beurkunden. Die Gütergemeinschaft führt zu unterschiedlichen Vermögensanteilen:

das Gesamtgut der Eheleute, das Gesamtgut beinhaltet das gesamte Vermögen der Eheleute

das Sondergut von Ehemann und Ehefrau,

das Vorbehaltsgut von Ehemann und Ehefrau.

Der Anteil des Verstorbenen beim Gesamtgut wird zum Nachlass gezählt. Der Erbanteil des Überlebenden richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Bei einer im Ehevertrag vereinbarten „fortgesetzten Gütergemeinschaft“ wird ein Anteil am Gesamtgut nicht vom Erblasser vererbt.

 

Texte aus dem Web und , Erbrecht von Herausgeber

Angaben gemäß § 5 TMG:

Herr Thomas Walkling

Thomas Mann Str. 7

98693 Ilmenau

Redaktion

Sarah Greszat (sg@erbrecht-heute.de)

Thomas Walkling (tw@erbrecht-heute.de)

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

 

Deutsches Forum für Erbrecht e. V.

Prannerstr. 6 80333 München

Telefon: +49 89 260 52 07

Telefax: +49 89 260 52 87

E-Mail: deutsches (at) erbrechtsforum.de

Internet: www.erbrechtsforum.de

 

Jede Schenkung ist gesetzlich innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt schriftlich (fax/email) zu melden

Verpassen Sie dies nicht, denn die Folgen können sehr weitreichend werden

(!Steuerhinterziehung droht!)

Dabei geht es nicht um die fertige Erklärung, sondern erst einmal nur um die Meldung, dass eine Schenkung stattfand

Gleichzeitig mit der Meldung können Sie Fristverlängerung beantragen. Erst dann ist alles soweit gut.



Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erben, müssen Sie als neuer Eigentümer das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Um Ihre Rechtsnachfolge nachzuweisen, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht.

Grundbuchänderung im Erbfall

Dazu stellen Sie als Erbe einen Antrag auf Berichtigung (§ 82 Grundbuchordnung, GBO). Diesen Antrag müssen Sie schriftlich bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk das geerbte Grundstück bzw. die Immobilie liegt. Für diesen Antrag benötigen Sie keinen Notar.

Grundbuchänderung im Erbfall

Im Todesfall eines Eigentümers ist ein Grundbucheintrag nicht mehr korrekt und muss berichtigt werden. Dazu stellen Sie als Erbe einen Antrag auf Berichtigung (§ 82 Grundbuchordnung, GBO). Diesen Antrag müssen Sie schriftlich bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk das geerbte Grundstück bzw. die Immobilie liegt. Für diesen Antrag benötigen Sie keinen Notar.

Erbfolge nachweisen

Sie müssen dem Grundbuchamt nachweisen, dass Sie der gesetzliche Erbe sind. Einen solchen Nachweis erbringen Sie

durch Vorlage eines Erbscheins

durch Vorlage eines Erbvertrages oder

durch Vorlage eines notariellen, eröffneten Testaments

Wenn entweder die zweite oder die dritte Möglichkeit in Ihrem Fall in Betracht kommt, und sich so Ihre Berechtigung zweifelsfrei nachweisen lässt, sollten Sie sich dafür entscheiden, denn so sparen Sie sich die Kosten für den Erbschein.

Was kostet eine Grundbuchänderung im Erbfall?

Die Umschreibung ist für Sie kostenlos, wenn Sie den Antrag auf Änderung binnen zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers stellen. Sollten Sie diese Frist versäumen, müssen Sie eine Gebühr bezahlen, die sich am Wert des Grundstücks oder der Immobilie bemisst. Bei einem Wert von 100.000 Euro werden etwa 200 Euro fällig, bei einem Wert von 250.000 Euro sind es ca. 400 Euro.

Und zum Schluss noch ein Hinweis: Denken Sie auch dann an eine Änderung des Grundbuches, wenn es sich bei dem Verstorbenen um Ihren Ehepartner handelt. Oftmals denkt der oder die Hinterbliebene nicht daran, weil sich für sie oder ihn als Bewohner oder Bewohnerin der Immobilie räumlich nichts ändert. Eine Berichtigung des Grundbuches ist jedoch immer sinnvoll. Sollten Sie eines Tages das Haus oder die Wohnung verkaufen wollen oder vielleicht auch eine Hypothek eintragen lassen wollen, müssen Sie dazu als aktueller Eigentümer im Grundbuch stehen. Wenn dann aber bereits viele Jahre seit dem Erbfall vergangen sind, wird es möglichweise schwieriger, alle notwendigen Unterlagen für eine Grundbuchberichtigung zu beschaffen.

 

Die Kosten des Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses/Grundstücks im Zeitpunkt des Erbfalls (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Den Wert eines unbebauten Grundstücks ermittelt das Nachlassgericht wieder nach dem zuletzt ermittelten Bodenrichtwert (§ 46 Abs. 3 GNotKG).

 

 

 

Die Leistungen für Hinterbliebene

Stirbt ein IG Metall-Mitglied, erhält die oder der Hinterbliebene, der die Bestattung bezahlt hat, die finanzielle Unterstützung. Die Höhe ist von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig. Beispiel: Die Person ist seit 20 Jahren Mitglied der IG Metall und zahlt einen durchschnittlichen Beitrag von 20 Euro im Monat, der sich nach dem Berechnungsfaktor dann auf das 31,5-fache beläuft. Die oder der Bezugsberechtigte bekäme dann 630 Euro gezahlt.