Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Testamentseröffnung erfolgen muss?
Sehr geehrte Angehörige,
eine häufig gestellte Frage, die uns als André Hahn Bestattungen erreicht, betrifft die Testamentseröffnung. Viele Angehörige sind unsicher, ob und wann ein Testament nach einem Todesfall eröffnet werden muss. Gerne möchten wir Ihnen hierzu Klarheit verschaffen.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Testamentseröffnung erfolgen muss?
Nein, es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer ein Testament eröffnet werden muss. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Zeitspanne vor, innerhalb derer das Nachlassgericht tätig werden muss.
Allerdings gibt es eine wichtige Pflicht und eine gängige Praxis:
Ablieferungspflicht des Testaments:
Jede Person, die ein Testament auffindet oder in Besitz hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dieses unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Dies ist in § 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. "Unverzüglich" bedeutet hier, dass das Testament abgegeben werden sollte, sobald man Kenntnis vom Tod des Erblassers und dem Vorhandensein des Testaments hat. Ziel ist es, den letzten Willen des Verstorbenen so schnell wie möglich bekannt zu machen und sicherzustellen, dass er auch umgesetzt werden kann.
Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht:
Sobald das Nachlassgericht Kenntnis vom Tod einer Person und dem Vorhandensein eines Testaments erhält (entweder durch Ablieferung des Testaments oder weil es bereits in amtlicher Verwahrung war), veranlasst es die Eröffnung des Testaments. Diese Eröffnung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen oder Monate nach dem Todesfall, je nach Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falles. Alle gesetzlichen Erben und im Testament bedachten Personen werden zur Eröffnungsfeier geladen oder erhalten eine Kopie des eröffneten Testaments zugeschickt.
Was bedeutet das für Sie?
Kein Druck der Frist: Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie eine bestimmte Frist verpassen, innerhalb derer die Testamentseröffnung zwingend stattfinden muss.
Wichtigkeit der schnellen Ablieferung: Sollten Sie ein Testament des Verstorbenen finden, ist es von größter Bedeutung, dieses so schnell wie möglich beim Nachlassgericht abzugeben. Nur so kann der letzte Wille des Verstorbenen rechtzeitig bekannt gemacht und erfüllt werden.
Ruhige Bearbeitung: Das Nachlassgericht wird die Eröffnung in einem angemessenen Zeitrahmen vornehmen. Sie werden entsprechend informiert.
Wo befindet sich das Testament üblicherweise?
In amtlicher Verwahrung: Viele Menschen hinterlegen ihr Testament beim Nachlassgericht. Dort wird es sicher verwahrt und nach dem Todesfall automatisch vom Gericht eröffnet. Dies ist der sicherste Weg.
Zu Hause: Das Testament könnte sich auch in den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen befinden. Es ist wichtig, bei der Sichtung der Unterlagen sorgfältig vorzugehen.
Bei einem Notar: Wenn das Testament notariell beurkundet wurde, wird es vom Notar in der Regel direkt beim Nachlassgericht hinterlegt.
Unser Service für Sie:
Als André Hahn Bestattungen stehen wir Ihnen auch in rechtlichen Fragen rund um den Nachlass beratend zur Seite. Sollten Sie ein Testament finden oder Fragen zur Testamentseröffnung haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, die nächsten Schritte einzuleiten und den Kontakt zum Nachlassgericht herzustellen. Wir können Sie über die Zuständigkeiten aufklären und Ihnen die benötigten Adressen und Informationen vermitteln.
Es ist unser Anliegen, Sie in allen Belangen nach einem Todesfall zu entlasten. Bitte sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wir sind immer für Sie erreichbar.
Mit mitfühlenden Grüßen,
Ihr Team von André Hahn Bestattungen - Immer für Sie errreichbar