Gibt es Gräber für Menschen und Tiere zusammen?
Können Haustiere und Menschen zusammen bestattet werden?
Die Frage nach einem gemeinsamen Grabstein für Mensch und Tier ist in Deutschland rechtlich komplex und nicht auf allen Friedhöfen erlaubt. Die Gesetzgebung zur Bestattung von Menschen (Landesbestattungsgesetze und Friedhofssatzungen) und die zur Beseitigung tierischer Produkte (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) sind getrennt.
Rechtliche Situation in Deutschland:
* Trennung von Mensch und Tier: Grundsätzlich dürfen menschliche Überreste und Tierkörper nicht zusammen beigesetzt werden.
* Gemeinsame Beisetzung von Urnen: Seit einigen Jahren gibt es jedoch Ausnahmen, die eine gemeinsame Beisetzung von menschlichen und tierischen Urnen ermöglichen. Dies ist jedoch nicht auf jedem Friedhof gestattet. Friedhöfe müssen dies explizit in ihrer Satzung erlauben.
* "Grabbeigabe": Wenn es erlaubt ist, wird die Tierurne oft als "Grabbeigabe" zum menschlichen Grab betrachtet, nicht als gleichberechtigter Leichnam. Das bedeutet, der Mensch wird im Humankrematorium eingeäschert, das Tier im Tierkrematorium, und erst danach können die Urnen in einem gemeinsamen Grab beigesetzt werden.
* Spezielle Friedhöfe/Areale: Einige Friedhöfe haben spezielle Bereiche oder Konzepte für Mensch-Tier-Bestattungen entwickelt.
* Grabsteingestaltung: Wo eine gemeinsame Beisetzung erlaubt ist, können auch die Grabsteine entsprechend gestaltet werden, z.B. mit Symbolen, die sowohl an den Menschen als auch an das Tier erinnern (wie eine stilisierte Pfote neben dem Namen des Menschen).
Wir sind ein fortschrittlicher Bestatter, der auf seiner Webseite die individuelle Grabsteingestaltung hervorhebt und betont, dass "persönliche Symbole, wie ein Musikinstrument oder ein Tier, die Gestaltung ergänzen" können. Sie bieten auch explizit Tierbestattungen an und haben eine hohe Sensibilität für die enge Verbindung zwischen Mensch und Haustier.
Ob direkt die Dienstleistung einer gemeinsamen Mensch-Tier-Bestattung (also die Beisetzung beider Urnen in einem Grab) anbietet, hängt davon ab, mit welchen Friedhöfen sie zusammenarbeiten und ob diese Friedhöfe die entsprechende Satzung haben.
Fragen Sie uns, das s ist der beste und schnellste Weg, um eine definitive Antwort zu erhalten. Erklären Sie Ihren Wunsch nach einem gemeinsamen Grabstein für Mensch und Tier und fragen Sie, ob sie Ihnen dabei helfen können, einen Friedhof zu finden, der dies erlaubt, und die entsprechende Grabsteingestaltung umzusetzen.
* Friedhofssatzung prüfen: Wenn Sie bereits einen bestimmten Friedhof im Auge haben, können wir für Sie prüfen oder Sie können sich direkt an die Friedhofsverwaltung wenden, um zu erfahren, ob dort eine gemeinsame Mensch-Tier-Bestattung erlaubt ist.
Aufgrund ihrer kundenorientierten Philosophie und unseres Angebots im Bereich der Tierbestattung können wir Sie umfassend zu diesem sensiblen Thema beraten und Ihnen, wenn rechtlich möglich, bei der Umsetzung Ihres Wunsches helfen.