Grabsteine und Grabschmuck: Regeln für die letzte Ruhestätte

 

Sehr geehrte Angehörige,

 

 

nachdem wir gemeinsam die Bestattungsform und den Ort der letzten Ruhe für Ihren lieben Verstorbenen gewählt haben, stellt sich oft die Frage nach der Gestaltung des Grabes. Hierbei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die durch die jeweilige Friedhofsordnung festgelegt sind. Diese Regelungen dienen dazu, ein harmonisches Gesamtbild auf dem Friedhof zu gewährleisten und die Würde des Ortes zu wahren.

Warum gibt es Vorschriften?

Jeder Friedhof hat eine eigene Satzung, die sogenannte Friedhofsordnung. Diese Ordnung regelt die Nutzung des Friedhofs und legt fest, welche Arten von Grabmalen und welchem Grabschmuck erlaubt sind. Die Vorschriften sollen:

  • Ein würdevolles und einheitliches Erscheinungsbild des Friedhofs sichern.

  • Die Sicherheit der Besucher gewährleisten (z.B. Standfestigkeit von Grabsteinen).

  • Die Pflege und Unterhaltung der Grabanlagen erleichtern.

  • Die Gleichbehandlung aller Gräber und Hinterbliebenen sicherstellen.

Vorschriften für Grabsteine (Grabmale):

Der Grabstein ist ein zentrales Element der Erinnerung an den Verstorbenen. Bei der Auswahl und Gestaltung gibt es je nach Friedhof und Grabart unterschiedliche Vorgaben:

  1. Größe und Form:

    • Für jede Grabart (z.B. Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab) gibt es festgelegte Maximal- und Minimalmaße für Grabsteine. Diese betreffen die Höhe, Breite und Tiefe des Steins.

    • Auch die Form kann eingeschränkt sein. Manche Friedhöfe erlauben nur aufrecht stehende Steine, andere auch Liegeplatten oder Kissensteine.

  2. Material:

    • Oft sind bestimmte Natursteine bevorzugt oder vorgeschrieben, die zum Charakter des Friedhofs passen. Exotische oder sehr grelle Materialien könnten ausgeschlossen sein.

    • Manchmal gibt es auch Vorschriften bezüglich der Oberflächenbearbeitung (z.B. poliert, rau).

  3. Inschriften und Symbole:

    • Die Inschrift auf dem Grabstein sollte würdevoll sein und den Namen, das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen enthalten. Persönliche Widmungen sind in der Regel erlaubt, solange sie den allgemeinen Anstand nicht verletzen.

    • Auch die Art der Symbole kann geregelt sein. Religiöse Symbole sind meist unproblematisch, während bestimmte politische oder anstößige Symbole verboten sind.

  4. Genehmigungsverfahren:

    • Jeder Grabstein muss vor dem Aufstellen von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Diesen Antrag stellen in der Regel wir als Bestatter oder der Steinmetz in Ihrem Auftrag. Wir reichen die Entwürfe und Maße des ausgewählten Grabsteins zur Prüfung ein. Ohne diese Genehmigung darf der Stein nicht aufgestellt werden.

    • Die Standfestigkeit des Grabsteins muss von einem Fachbetrieb (Steinmetz) gewährleistet und bestätigt werden, um Unfälle zu vermeiden. Regelmäßige Prüfungen können vorgeschrieben sein.

 

 

 

     Vorschriften für Grabschmuck:

 

               Neben dem Grabstein möchten viele Angehörige das Grab mit Blumen, Pflanzen und Dekorationsartikeln                 schmücken. Auch hier gibt es Regeln, die sich von Friedhof zu Friedhof unterscheiden können:

  1. Bepflanzung:

    • Es gibt oft Vorgaben zur Art der Bepflanzung. Invasive oder sehr hochwachsende Pflanzen, die benachbarte Gräber beeinträchtigen könnten, sind meist nicht erlaubt.

    • Manchmal sind auch bestimmte Pflanzenarten aus Gründen der Pflege oder des Umweltschutzes untersagt.

    • Die Größe der bepflanzbaren Fläche auf dem Grab ist ebenfalls in der Friedhofsordnung definiert.

  2. Dekorationselemente:

    • Vasen, Laternen, Figuren oder Kreuze sind in der Regel erlaubt, sofern sie sicher stehen und die Pflege des Grabes nicht behindern.

    • Windräder, bunte Lichterketten oder sehr große, auffällige Gegenstände können untersagt sein, da sie das Gesamtbild des Friedhofs stören könnten.

    • Wetterfeste Materialien sind oft gewünscht, um eine dauerhafte und gepflegte Erscheinung zu gewährleisten.

  3. Sicherheit und Sauberkeit:

    • Grabschmuck sollte so platziert werden, dass er keine Stolperfalle darstellt oder Wege blockiert.

    • Das Entsorgen von verwelkten Blumen oder anderem Abfall liegt in der Verantwortung der Nutzungsberechtigten des Grabes.

 

 

Wir von André Hahn Bestattungen sind jederzeit für Sie erreichbar und stehen Ihnen zur Seite.