Was sind Infektionskrankheiten ?

Was muss bedacht werden?

Infektionskrankheiten

erfordern zusätzliche Hygienemaßnahmen und Aufwendungen.


(alphabetisch sortiert)

 

Acinetobacter spp.

Adenovirus-Infektionen

AIDS (HIV)

Amöben-Infektionen

Anthrax (Milzbrand, Bacillus anthracis)

Antibiotikaresistente Erreger

Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest)

 

Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand)

Bilharziose (Schistosoma)

Bordetella pertussis (Pertussis, Keuchhusten)

Bornaviren

Borrelia recurrentis (Läuserückfallfieber)

Borreliose (Lyme-Borreliose)

Botulismus (Clostridium botulinum)

Brucellose

 

Campylobacter-Infektionen

CCHF (Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber)

Chikungunya-Fieber

Chlamydia psittacci (Ornithose)

Chlamydia trachomatis

Chlamydophila pneumoniae

Cholera (Choleratoxin-bildende Vibrio cholerae)

Clostridioides (früher Clostridium) difficile

Clostridium botulinum (Botulismus)

Coronavirus-Infektionen

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Coxiella burnetii (Q-Fieber)

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Variante Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

Cryptosporidium parvum (Kryptosporidiose)

Cytomegalievirus (CMV)

 

Denguefieber

Diphtherie

 

Ebolafieber

Echinokokkose (Hunde-, Fuchsbandwurm-Infektion)

Enterohämorrhagische E. coli (EHEC, STEC, VTEC)/ Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Enteroviren

 

Fleckfieber (Rickettsia prowazeckii)

Flutassoziierte Infektionskrankheiten

Francisella tularensis (Tularämie, Hasenpest)

FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

Fuchsbandwurm-Infektion (Hundebandwurm-Infektion, Echinokokkose)

 

Gebärmutterhalskrebs (Humane Papillomaviren, HPV)

Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe)

Gelbfieber

Giardiasis

Gonorrhö (Tripper)

Grippe

Gürtelrose (Herpes zoster), Windpocken (Varizellen)

 

Haemophilus influenzae

Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) / EHEC (STEC, VTEC)

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

Hantavirus-Infektionen

Hasenpest (Tularämie, Francisella tularensis)

Helicobacter pylori

Hendravirus

Henipaviren (Hendra- und Nipahvirus)

Hepatitis A

Hepatitis B

Hepatitis C

Hepatitis D

Hepatitis E

Herpes zoster (Gürtelrose), Varizellen (Windpocken)

Herpes-Infektionen (Herpes simplex)

HIV (AIDS)

Hochwasserassoziierte Infektionskrankheiten

Humane Papillomviren (HPV)

Hundebandwurm-Infektion (Fuchsbandwurm-Infektion, Echinokokkose)

 

Influenza

Influenza-Pandemieplanung

Influenza, aviäre (Vogelgrippe, Geflügelpest)

Influenza, porcine (Influenza bei Schweinen)

Influenza, zoonotische

Influenzapandemie A (H1N1) 2009 (Schweinegrippe)

 

Keratoconjunctivitis (Adenovirus-Konjunktividen)

Keuchhusten (Pertussis)

Kinderlähmung (Poliomyelitis)

Kopflausbefall

Krätzmilbenbefall (Skabies)

Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber (CCHF)

Kryptosporidiose

Kuhpocken (Pocken)

 

Lassafieber

Läuserückfallfieber (Borrelia recurrentis)

Lebensmittelbedingte Erkrankungen

Legionellose

Leishmaniose

Lepra

Leptospirose

Listeriose

Lues (Syphilis)

Lyme-Borreliose (Borreliose)

Lymphogranuloma venereum (LGV)

 

Malaria (Plasmodien-Infektionen)

Marburgvirus-Infektionen

Masern

Melioidose (Pseudo-Rotz, Whitmore´s Disease)

Meningokokken-Erkrankungen

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Milzbrand (Anthrax, Bacillus anthracis)

MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus)

Mückenübertragene Erkrankungen

Mumps

Mykosen (Pilzinfektionen)

 

Neuartiges Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2)

Nipahvirus

Noroviren

 

Ornithose (Papageienkrankheit)

 

Pandemieplanung

Pandemische Influenza A (H1N1) 2009

Papageienkrankheit (Ornithose)

Papillomviren (HPV, Gebärmutterhalskrebs)

Paratyphus

Pertussis (Keuchhusten)

Pest (Yersinia pestis)

Pilzinfektionen (Mykosen)

Plasmodien-Infektionen (Malaria)

Pneumokokken-Infektionen (Streptococcus pneumoniae)

Pocken

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Porcine Influenza (Influenza bei Schweinen)

 

Q-Fieber (Coxiella burnetii)

 

Rabies (Tollwut)

Reiseassoziierte Infektionskrankheiten

Respiratorische Krankheiten

Rickettsia prowazeckii (Fleckfieber)

Rinderbandwurm-Infektion beim Menschen

Rizin-Intoxikation

Rotavirus-Infektionen

Röteln

RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Viren)

 

Salmonellose

SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom)

Scharlach (Streptococcus pyogenes)

Schistosoma (Bilharziose)

Schweinegrippe

Sepsis

Sexuell übertragbare Infektionen (STI)

Shigatoxin-produzierende E. coli (STEC, EHEC, VTEC) / Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Shigellose

Skabies (Krätzmilbenbefall)

Staphylokokken (MRSA)

Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken-Infektionen)

Streptococcus pyogenes (Scharlach)

Syphilis (Lues)

 

Tetanus

Tollwut (Rabies)

Toxoplasmose

Trichinellose

Tripper (Gonorrhö)

Tuberkulose

Tularämie (Hasenpest, Francisella tularensis)

Typhus

 

Überschwemmungsassoziierte Infektionskrankheiten

 

Variante Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

Varizellen (Windpocken), Herpes zoster (Gürtelrose)

Vektorübertragene Infektionskrankheiten

Verotoxin-prozierende E. coli (VTEC, EHEC, STEC) / Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Vibrio cholerae, Choleratoxin-bildend

Vibrionen außer Choleratoxin-bildenden Vibrio cholerae

Virale hämorrhagische Fieber

Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest)

 

West-Nil-Fieber

Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster)

Wurmerkrankungen

 

Yersinia pestis (Pest)

Yersiniose

 

Zeckenübertragene Erkrankungen

Zikavirus-Infektionen

Zoonosen

Zoonotische Influenza

Zoster (Herpes zoster, Gürtelrose, Varizellen, Windpocken)

 

Zytomegalievirus-Infektion (CMV)


Was müssen wir bedenken :

Bestattungsinstitute wie wir, "Andre Hahn Bestattungen" in Hamburg müssen bei Überführungen und Bestattungen von Personen, die an Infektionskrankheiten oder Seuchen verstorben sind, besondere Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Bestimmungen beachten. Diese dienen dem Schutz der Bestatter, der Angehörigen und der Öffentlichkeit vor einer weiteren Ausbreitung der Krankheit.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die zu bedenken sind:
1. Meldepflicht und Informationsfluss:
* Arztliche Meldung: Der leichenschauende Arzt muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn der Tod durch eine übertragbare Krankheit verursacht wurde oder der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) litt.
* Kennzeichnung auf dem Totenschein: Auf dem Totenschein wird in der Regel ein Hinweis auf eine bestehende Infektionsgefahr vermerkt, um die uns zu informieren.
* Kommunikation mit uns sollte frühzeitig über eine mögliche Infektionsgefahr informiert werden, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
2. Umgang mit der Leiche und Hygienevorschriften:
* Minimierung von Kontakt: Die Leiche sollte so wenig wie möglich behandelt werden (z.B. nicht gewaschen, rasiert, frisiert oder umgekleidet), wenn dadurch eine konkrete Gefahr der Übertragung besteht.
* Einbettung: Die Leiche ist unverzüglich in ein mit einem geeigneten Desinfektionsmittel getränktes Tuch oder auf andere geeignete Weise einzuhüllen, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern.
* Sargpflicht und Sargverschluss: Die Leiche ist unverzüglich einzusargen. Der Sarg darf nicht geöffnet werden und muss am Sarg einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Infektionsgefahr tragen. Der Sarg sollte zudem flüssigkeitsdicht sein.
* Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wir müssen geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen, dazu gehören:
   * Handschuhe: Flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe). Bei groben Arbeiten können zusätzlich flüssigkeitsdichte Arbeitshandschuhe mit ausreichendem mechanischen Schutz übergezogen werden.
   * Schutzkittel/Schutzanzug: Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung, die den Körper vollständig bedeckt.
   * Atemschutz: Bei luftübertragbaren Krankheiten (z.B. Tuberkulose, COVID-19 in bestimmten Phasen) sind FFP2- oder FFP3-Masken erforderlich.
   * Augenschutz: Schutzbrillen oder Visiere.
* Desinfektion: Alle verwendeten Arbeitsmittel und Oberflächen, die mit der Leiche in Kontakt gekommen sind, müssen gründlich desinfiziert und gereinigt werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge und Räumlichkeiten.
* Abfallentsorgung: Infektiöse Abfälle müssen sicher entsorgt werden (z.B. in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Hausmüllsäcken). Spitze und scharfe Gegenstände müssen in festen, verschlossenen Behältern entsorgt werden.
* Händehygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen und Desinfizieren der Hände ist unerlässlich.
3. Überführung:
* Unverzügliche Überführung: Die Überführung der Leiche in eine Leichenhalle muss unverzüglich, spätestens jedoch 36 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Dies gilt nicht, wenn die Leiche unverzüglich zur Bestattung außerhalb Hamburgs überführt wird.
* Sichere Transportmittel: Die Überführung muss in geeigneten, desinfizierbaren Fahrzeugen erfolgen.
4. Bestattungsart und -ort:
* Grundsätzlich keine Einschränkungen: In der Regel gibt es keine generellen Einschränkungen bezüglich der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bei Infektionskrankheiten, sofern die oben genannten Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei der Feuerbestattung wird die Infektionsgefahr durch die Einäscherung eliminiert.
* Friedhofsregelungen: Es ist immer ratsam, sich mit dem zuständigen Friedhofsträger über spezifische Regelungen bei Infektionsfällen abzustimmen.
* Trauerfeiern: Bei Seuchenlagen können Einschränkungen für Trauerfeiern (z.B. Anzahl der Teilnehmer, Abstandsregeln) erlassen werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Dies war insbesondere während der COVID-19-Pandemie der Fall.
5. Gesetzliche Grundlagen in Hamburg:
* Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das IfSG des Bundes bildet die zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit übertragbaren Krankheiten.
* Hamburgisches Bestattungsgesetz: Dieses Gesetz regelt das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen in Hamburg und enthält ebenfalls Bestimmungen zum Umgang mit Leichen.
* Hamburgische Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung): Diese Verordnung konkretisiert die Hygienevorschriften für verschiedene Einrichtungen, auch im Bereich des Bestattungswesens.
* Biostoffverordnung (BioStoffV): Diese Verordnung regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe.
Wichtiger Hinweis: Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fällen ist immer die Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Hamburg entscheidend. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind ebenfalls eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Verstorbenen bei Infektionsgefahr.
Wir das Team von Andre Hahn Bestattungen  sind als systemrelevanter Berufszweig anerkannt und tragen eine große Verantwortung im Infektionsschutz. Eine sorgfältige Beachtung aller Vorschriften und Richtlinien ist unerlässlich.