Was sind Infektionskrankheiten ?
Was muss bedacht werden?
erfordern zusätzliche Hygienemaßnahmen und Aufwendungen.
(alphabetisch sortiert)
Acinetobacter spp.
Adenovirus-Infektionen
AIDS (HIV)
Amöben-Infektionen
Anthrax (Milzbrand, Bacillus anthracis)
Antibiotikaresistente Erreger
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest)
Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand)
Bilharziose (Schistosoma)
Bordetella pertussis (Pertussis, Keuchhusten)
Bornaviren
Borrelia recurrentis (Läuserückfallfieber)
Borreliose (Lyme-Borreliose)
Botulismus (Clostridium botulinum)
Brucellose
Campylobacter-Infektionen
CCHF (Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber)
Chikungunya-Fieber
Chlamydia psittacci (Ornithose)
Chlamydia trachomatis
Chlamydophila pneumoniae
Cholera (Choleratoxin-bildende Vibrio cholerae)
Clostridioides (früher Clostridium) difficile
Clostridium botulinum (Botulismus)
Coronavirus-Infektionen
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Coxiella burnetii (Q-Fieber)
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Variante Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Cryptosporidium parvum (Kryptosporidiose)
Cytomegalievirus (CMV)
Denguefieber
Diphtherie
Ebolafieber
Echinokokkose (Hunde-, Fuchsbandwurm-Infektion)
Enterohämorrhagische E. coli (EHEC, STEC, VTEC)/ Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Enteroviren
Fleckfieber (Rickettsia prowazeckii)
Flutassoziierte Infektionskrankheiten
Francisella tularensis (Tularämie, Hasenpest)
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Fuchsbandwurm-Infektion (Hundebandwurm-Infektion, Echinokokkose)
Gebärmutterhalskrebs (Humane Papillomaviren, HPV)
Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe)
Gelbfieber
Giardiasis
Gonorrhö (Tripper)
Grippe
Gürtelrose (Herpes zoster), Windpocken (Varizellen)
Haemophilus influenzae
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) / EHEC (STEC, VTEC)
Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Hantavirus-Infektionen
Hasenpest (Tularämie, Francisella tularensis)
Helicobacter pylori
Hendravirus
Henipaviren (Hendra- und Nipahvirus)
Hepatitis A
Hepatitis B
Hepatitis C
Hepatitis D
Hepatitis E
Herpes zoster (Gürtelrose), Varizellen (Windpocken)
Herpes-Infektionen (Herpes simplex)
HIV (AIDS)
Hochwasserassoziierte Infektionskrankheiten
Humane Papillomviren (HPV)
Hundebandwurm-Infektion (Fuchsbandwurm-Infektion, Echinokokkose)
Influenza
Influenza-Pandemieplanung
Influenza, aviäre (Vogelgrippe, Geflügelpest)
Influenza, porcine (Influenza bei Schweinen)
Influenza, zoonotische
Influenzapandemie A (H1N1) 2009 (Schweinegrippe)
Keratoconjunctivitis (Adenovirus-Konjunktividen)
Keuchhusten (Pertussis)
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Kopflausbefall
Krätzmilbenbefall (Skabies)
Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber (CCHF)
Kryptosporidiose
Kuhpocken (Pocken)
Lassafieber
Läuserückfallfieber (Borrelia recurrentis)
Lebensmittelbedingte Erkrankungen
Legionellose
Leishmaniose
Lepra
Leptospirose
Listeriose
Lues (Syphilis)
Lyme-Borreliose (Borreliose)
Lymphogranuloma venereum (LGV)
Malaria (Plasmodien-Infektionen)
Marburgvirus-Infektionen
Masern
Melioidose (Pseudo-Rotz, Whitmore´s Disease)
Meningokokken-Erkrankungen
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Milzbrand (Anthrax, Bacillus anthracis)
MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus)
Mückenübertragene Erkrankungen
Mumps
Mykosen (Pilzinfektionen)
Neuartiges Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2)
Nipahvirus
Noroviren
Ornithose (Papageienkrankheit)
Pandemieplanung
Pandemische Influenza A (H1N1) 2009
Papageienkrankheit (Ornithose)
Papillomviren (HPV, Gebärmutterhalskrebs)
Paratyphus
Pertussis (Keuchhusten)
Pest (Yersinia pestis)
Pilzinfektionen (Mykosen)
Plasmodien-Infektionen (Malaria)
Pneumokokken-Infektionen (Streptococcus pneumoniae)
Pocken
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Porcine Influenza (Influenza bei Schweinen)
Q-Fieber (Coxiella burnetii)
Rabies (Tollwut)
Reiseassoziierte Infektionskrankheiten
Respiratorische Krankheiten
Rickettsia prowazeckii (Fleckfieber)
Rinderbandwurm-Infektion beim Menschen
Rizin-Intoxikation
Rotavirus-Infektionen
Röteln
RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Viren)
Salmonellose
SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom)
Scharlach (Streptococcus pyogenes)
Schistosoma (Bilharziose)
Schweinegrippe
Sepsis
Sexuell übertragbare Infektionen (STI)
Shigatoxin-produzierende E. coli (STEC, EHEC, VTEC) / Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Shigellose
Skabies (Krätzmilbenbefall)
Staphylokokken (MRSA)
Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken-Infektionen)
Streptococcus pyogenes (Scharlach)
Syphilis (Lues)
Tetanus
Tollwut (Rabies)
Toxoplasmose
Trichinellose
Tripper (Gonorrhö)
Tuberkulose
Tularämie (Hasenpest, Francisella tularensis)
Typhus
Überschwemmungsassoziierte Infektionskrankheiten
Variante Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Varizellen (Windpocken), Herpes zoster (Gürtelrose)
Vektorübertragene Infektionskrankheiten
Verotoxin-prozierende E. coli (VTEC, EHEC, STEC) / Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Vibrio cholerae, Choleratoxin-bildend
Vibrionen außer Choleratoxin-bildenden Vibrio cholerae
Virale hämorrhagische Fieber
Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest)
West-Nil-Fieber
Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster)
Wurmerkrankungen
Yersinia pestis (Pest)
Yersiniose
Zeckenübertragene Erkrankungen
Zikavirus-Infektionen
Zoonosen
Zoonotische Influenza
Zoster (Herpes zoster, Gürtelrose, Varizellen, Windpocken)
Zytomegalievirus-Infektion (CMV)
Was müssen wir bedenken :
Bestattungsinstitute wie wir, "Andre Hahn Bestattungen" in Hamburg müssen bei Überführungen und Bestattungen von Personen, die an Infektionskrankheiten oder Seuchen verstorben sind, besondere
Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Bestimmungen beachten. Diese dienen dem Schutz der Bestatter, der Angehörigen und der Öffentlichkeit vor einer weiteren Ausbreitung der Krankheit.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die zu bedenken sind:
1. Meldepflicht und Informationsfluss:
* Arztliche Meldung: Der leichenschauende Arzt muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn der Tod durch eine übertragbare Krankheit verursacht wurde oder der Verstorbene an
einer meldepflichtigen Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) litt.
* Kennzeichnung auf dem Totenschein: Auf dem Totenschein wird in der Regel ein Hinweis auf eine bestehende Infektionsgefahr vermerkt, um die uns zu informieren.
* Kommunikation mit uns sollte frühzeitig über eine mögliche Infektionsgefahr informiert werden, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
2. Umgang mit der Leiche und Hygienevorschriften:
* Minimierung von Kontakt: Die Leiche sollte so wenig wie möglich behandelt werden (z.B. nicht gewaschen, rasiert, frisiert oder umgekleidet), wenn dadurch eine konkrete Gefahr der Übertragung
besteht.
* Einbettung: Die Leiche ist unverzüglich in ein mit einem geeigneten Desinfektionsmittel getränktes Tuch oder auf andere geeignete Weise einzuhüllen, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu
verhindern.
* Sargpflicht und Sargverschluss: Die Leiche ist unverzüglich einzusargen. Der Sarg darf nicht geöffnet werden und muss am Sarg einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Infektionsgefahr tragen.
Der Sarg sollte zudem flüssigkeitsdicht sein.
* Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wir müssen geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen, dazu gehören:
* Handschuhe: Flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe (z.B. Nitrilhandschuhe). Bei groben Arbeiten können zusätzlich flüssigkeitsdichte Arbeitshandschuhe mit ausreichendem mechanischen
Schutz übergezogen werden.
* Schutzkittel/Schutzanzug: Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung, die den Körper vollständig bedeckt.
* Atemschutz: Bei luftübertragbaren Krankheiten (z.B. Tuberkulose, COVID-19 in bestimmten Phasen) sind FFP2- oder FFP3-Masken erforderlich.
* Augenschutz: Schutzbrillen oder Visiere.
* Desinfektion: Alle verwendeten Arbeitsmittel und Oberflächen, die mit der Leiche in Kontakt gekommen sind, müssen gründlich desinfiziert und gereinigt werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge und
Räumlichkeiten.
* Abfallentsorgung: Infektiöse Abfälle müssen sicher entsorgt werden (z.B. in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Hausmüllsäcken). Spitze und scharfe Gegenstände müssen in festen,
verschlossenen Behältern entsorgt werden.
* Händehygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen und Desinfizieren der Hände ist unerlässlich.
3. Überführung:
* Unverzügliche Überführung: Die Überführung der Leiche in eine Leichenhalle muss unverzüglich, spätestens jedoch 36 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Dies gilt nicht, wenn die Leiche
unverzüglich zur Bestattung außerhalb Hamburgs überführt wird.
* Sichere Transportmittel: Die Überführung muss in geeigneten, desinfizierbaren Fahrzeugen erfolgen.
4. Bestattungsart und -ort:
* Grundsätzlich keine Einschränkungen: In der Regel gibt es keine generellen Einschränkungen bezüglich der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bei Infektionskrankheiten, sofern die oben
genannten Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei der Feuerbestattung wird die Infektionsgefahr durch die Einäscherung eliminiert.
* Friedhofsregelungen: Es ist immer ratsam, sich mit dem zuständigen Friedhofsträger über spezifische Regelungen bei Infektionsfällen abzustimmen.
* Trauerfeiern: Bei Seuchenlagen können Einschränkungen für Trauerfeiern (z.B. Anzahl der Teilnehmer, Abstandsregeln) erlassen werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Dies war
insbesondere während der COVID-19-Pandemie der Fall.
5. Gesetzliche Grundlagen in Hamburg:
* Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das IfSG des Bundes bildet die zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit übertragbaren Krankheiten.
* Hamburgisches Bestattungsgesetz: Dieses Gesetz regelt das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen in Hamburg und enthält ebenfalls Bestimmungen zum Umgang mit Leichen.
* Hamburgische Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung): Diese Verordnung konkretisiert die Hygienevorschriften für verschiedene Einrichtungen, auch im Bereich des
Bestattungswesens.
* Biostoffverordnung (BioStoffV): Diese Verordnung regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe.
Wichtiger Hinweis: Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fällen ist immer die Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Hamburg entscheidend. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
(RKI) sind ebenfalls eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Verstorbenen bei Infektionsgefahr.
Wir das Team von Andre Hahn Bestattungen sind als systemrelevanter Berufszweig anerkannt und tragen eine große Verantwortung im Infektionsschutz. Eine sorgfältige Beachtung aller
Vorschriften und Richtlinien ist unerlässlich.