Ist eine Sozialbestattung für Jeden zu bekommen?

 

Gerne, hier ist eine Informationsschrift dazu, wer Anspruch auf eine Sozialbestattung hat und wie wir von Andre Hahn Bestattungen Sie dabei unterstützen:

Sozialbestattung: Wer hat Anspruch und wie wir Sie unterstützen – Andre Hahn Bestattungen hilft Ihnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kosten für eine Bestattung können eine erhebliche Belastung darstellen, besonders in einer Zeit der Trauer. Wir von Andre Hahn Bestattungen wissen um diese Sorge und möchten Sie umfassend darüber informieren, unter welchen Umständen eine sogenannte Sozialbestattung in Anspruch genommen werden kann und wie wir Ihnen dabei zur Seite stehen.

Ist eine Sozialbestattung für jedermann erhältlich?

Nein, eine Sozialbestattung ist nicht für jedermann erhältlich. Es handelt sich um eine Leistung der Sozialhilfe gemäß § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand auf den Bestattungskosten sitzen bleiben muss, wenn die zur Bestattung verpflichteten Personen diese nicht tragen können.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Sozialbestattung zu haben?

Der Anspruch auf eine Sozialbestattung wird individuell vom zuständigen Sozialamt geprüft und hängt von mehreren Kriterien ab:

* Bestattungspflicht: Sie müssen zu den Personen gehören, die nach dem jeweiligen Landesbestattungsgesetz zur Bestattung verpflichtet sind. Dies ist eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge, die typischerweise umfasst:

   * Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner

   * Volljährige Kinder des Verstorbenen

   * Eltern des Verstorbenen

   * Volljährige Geschwister des Verstorbenen

   * Weitere Verwandte in absteigender Reihenfolge

* Finanzielle Bedürftigkeit: Dies ist der zentrale Punkt. Sie müssen nachweisen, dass es Ihnen nicht zumutbar ist, die Bestattungskosten aus Ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen zu bezahlen. Das Sozialamt prüft Ihre finanzielle Situation genau, indem es Ihre Einnahmen (z.B. Lohn, Rente, Bürgergeld) und Ihre Ausgaben sowie eventuell vorhandenes Vermögen (z.B. Sparkonten, Immobilien, Wertpapiere) berücksichtigt. Dabei gibt es bestimmte Freibeträge für das sogenannte Schonvermögen.

* Keine anderweitige Deckung der Kosten:

   * Der Nachlass des Verstorbenen (Erbe) darf nicht ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

   * Es dürfen keine Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträge oder andere Ansprüche (z.B. aus einem Unfall) bestehen, die die Kosten übernehmen könnten.

Wichtig ist: Das Sozialamt übernimmt in der Regel nur die Kosten für eine einfache, aber würdevolle Bestattung, die den ortsüblichen Gegebenheiten entspricht. Kosten für aufwendige Trauerfeiern, teuren Blumenschmuck, luxuriöse Särge oder die spätere Grabpflege werden meist nicht übernommen.

Wie hilft uns Andre Hahn Bestattungen dabei?

Ja, wir von Andre Hahn Bestattungen stehen Ihnen als erfahrenes Bestattungsinstitut umfassend bei der Beantragung und Durchführung einer Sozialbestattung zur Seite:

* Persönliche und empathische Beratung: Wir klären in einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine Sozialbestattung in Ihrem Fall erfüllt sind und welche Schritte notwendig sind.

* Transparente Kostenvoranschläge: Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot, das den Rahmenvorgaben des Sozialamtes entspricht. Wir achten darauf, dass alle notwendigen Leistungen enthalten sind und der Preis fair und nachvollziehbar ist.

* Hilfe bei der Antragstellung: Der Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt erfordert verschiedene Unterlagen und Formalitäten. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag korrekt einzureichen. Wir kennen die Abläufe und Ansprechpartner bei den Sozialämtern in Hamburg und Umgebung.

* Würdevolle Bestattung: Unser Anspruch ist es, jedem Menschen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen – unabhängig vom finanziellen Rahmen. Wir führen die Bestattung pietätvoll und professionell durch, sei es eine Erd- oder Feuerbestattung im Rahmen der genehmigten Kosten.

Lassen Sie sich in dieser schwierigen Zeit nicht allein mit bürokratischen Hürden und finanziellen Sorgen. Sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir sind für Sie da, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.