Kann ich eine Beerdigung, Bestattung selber organisieren?
Teilweise! Grundsätzlich ist es in Deutschland, und damit auch in Hamburg und Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern nicht möglich, eine Beerdigung vollständig privat zu organisieren. Das
deutsche Bestattungsrecht ist Ländersache, und die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen bestimmte Regeln fest, die eine vollständige Eigenregie durch Privatpersonen
verhindern.
Hier sind die Hauptgründe und was Sie dennoch selbst tun können:
Was Sie als Privatperson NICHT selbst machen dürfen:
* Überführung des Leichnams: Nach spätestens 36 Stunden muss jeder Leichnam in eine Leichenhalle oder ein Krematorium überführt werden. Dies darf nicht von Privatpersonen vorgenommen werden,
sondern muss durch ein Bestattungsunternehmen oder ein spezialisiertes Überführungsunternehmen erfolgen
* Bestattung außerhalb eines Friedhofs: In Deutschland gilt der sogenannte "Friedhofszwang". Das bedeutet, dass Leichen und Urnen auf einem dafür gewidmeten Friedhof oder einem genehmigten
Bestattungswald beigesetzt werden müssen. Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist nicht erlaubt Private Bestattungsplätze sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und mit Genehmigung der
zuständigen Behörde möglich .
* Durchführung der Einäscherung: Die Einäscherung darf nur in einem Krematorium erfolgen.
* Medizinische Aufgaben: Die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins müssen durch einen Arzt erfolgen.
Was Sie als Privatperson selbst organisieren oder beeinflussen können:
Obwohl Sie uns beauftetigen müssen, haben Sie dennoch viel Einfluss auf die Gestaltung und Organisation der Bestattung:
Sie können jedoch selbst entscheiden, welche Formalitäten Sie selbst erledigen möchten, um Kosten zu sparen. Dazu gehören zum Beispiel:
* Beantragung der Sterbeurkunde (erforderlich für die Bestattung).
* Abmeldung von Renten, Versicherungen, Verträgen, etc.
* Informierung von Arbeitgeber, Banken, etc.
* Gestaltung der Trauerfeier:
* Ort: Sie können die Trauerfeier an einem Ort Ihrer Wahl abhalten, z.B. in der Friedhofskapelle, in einer Kirche, in den Abschiedsräumen von uns oder auch an einem anderen
geeigneten Ort.
* Ablauf: Sie können Musik, Texte, Redner, Rituale und persönliche Elemente frei wählen.
* Blumenschmuck, Trauerkarten, Anzeigen: Die Auswahl und Gestaltung dieser Elemente liegt in Ihrer Hand.
* Leichenschmaus/Beisammensein: Das Catering und der Ort des anschließenden Beisammenseins können Sie selbst organisieren.
* Auswahl der Bestattungsart: Sie entscheiden, ob es eine Erd-, Feuer-, See-, Baum- oder Waldbestattung sein soll (sofern der Verstorbene keine verbindlichen Wünsche geäußert hat).
* Auswahl der Grabstelle: Sie können die Art des Grabes (Einzel-, Familien-, anonymes Grab etc.) und den Friedhof wählen.
* Pflegerische Tätigkeiten am Verstorbenen: Wenn Sie möchten und dazu in der Lage sind, können Sie unter Anleitung des Bestattungsinstituts bei der hygienischen Versorgung, dem Ankleiden und der
Einbettung des Verstorbenen mithelfen. Dies kann für den Trauerprozess sehr wertvoll sein.
Fazit:
Sie können eine Beerdigung nicht vollständig selbst organisieren, da bestimmte gesetzliche Vorgaben die Beauftragung eines Bestattungsinstituts für den Transport des Leichnams und die Einhaltung
des Friedhofszwangs erfordern. Dennoch haben Sie als Angehöriger die Bestattungspflicht und damit das Recht, die meisten Details der Bestattung – von der Bestattungsart bis zur Gestaltung der
Trauerfeier – nach Ihren Wünschen und denen des Verstorbenen zu planen und zu gestalten. Wir können dabei umfassend beraten und unterstützen und Ihnen auch Raum für Eigeninitiative lassen.