Muss eine Urne zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden ?

 

Ja, grundsätzlich muss eine Urne in Deutschland auf einem dafür zugelassenen Bestattungsplatz beigesetzt werden. Dies ist die bundesweit geltende Regelung, die als "Friedhofszwang" bekannt ist.

 

Wichtiger Hinweis zum Begriff "Friedhof":

 

Der Begriff "Friedhof" im Zusammenhang mit dem Friedhofszwang ist dabei weiter zu fassen als nur der traditionelle, ummauerte Friedhof in der Stadt oder auf dem Dorf. Er umfasst alle öffentlich-rechtlich gewidmeten Bestattungsplätze.

 

 

Welche Orte sind als Bestattungsplätze für Urnen zugelassen?

 

  1. Klassische Friedhöfe: Das sind die herkömmlichen kommunalen oder kirchlichen Friedhöfe. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Urnenbeisetzung, wie:

    • Urnengräber: Einzel- oder Familiengräber für Urnen.

    • Urnenwände (Kolumbarien): Nischen in Mauern oder Gebäuden zur Aufbewahrung von Urnen.

    • Anonyme Urnenfelder: Beisetzung der Urne auf einer Gemeinschaftsfläche ohne individuelle Kennzeichnung.

    • Immer häufiger auch Baumgräber oder Aschestreufelder innerhalb des Friedhofsgeländes.

  2. Bestattungswälder: Dazu gehören Konzepte wie FriedWald oder RuheForst. Diese Wälder sind rechtlich als Friedhöfe gewidmet. Die Asche wird hier in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Sie gelten als naturverbundene Alternative zum klassischen Friedhof, unterliegen aber ebenfalls dem Friedhofszwang, da sie offizielle Bestattungsplätze sind.

  3. Seebestattungsgebiete: Hierbei wird eine spezielle, wasserlösliche Seeurne von einem Schiff aus in einem dafür vorgesehenen Seegebiet (z.B. Nordsee, Ostsee, Atlantik) dem Meer übergeben. Auch diese Bereiche sind amtlich ausgewiesen und genehmigt.

 

Die einzige Ausnahme: Das Bundesland Bremen

 

 

Das einzige Bundesland, das eine Abweichung von diesem strikten Friedhofszwang zulässt, ist Bremen. Seit 2015 ist es in Bremen unter sehr strengen und spezifischen Auflagen möglich, die Asche eines Verstorbenen auf dem eigenen Privatgrundstück zu verstreuen. Dies ist jedoch keine Beisetzung einer physischen Urne im Garten, sondern das Ausbringen der Asche selbst. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Verstorbene muss zu Lebzeiten ausdrücklich schriftlich seinen Wunsch dazu geäußert haben.

  • Der Verstorbene muss seinen letzten Hauptwohnsitz in Bremen gehabt haben.

  • Es ist eine behördliche Genehmigung vom Gesundheitsamt erforderlich.

  • Ein würdevoller Umgang mit der Asche muss gewährleistet sein.

 

Warum der Friedhofszwang?

 

 

Die Gründe für den Friedhofszwang in Deutschland sind vielfältig:

  • Pietät und Würde: Sicherstellung eines würdevollen Umgangs mit den menschlichen Überresten.

  • Gesundheit und Hygiene: Historisch begründet, auch wenn Asche keine hygienischen Risiken birgt.

  • Öffentliche Ordnung: Gewährleistung eines geregelten Bestattungswesens.

  • Gedenkkultur: Schaffung öffentlicher Orte der Trauer und des Gedenkens.