Nachlassmarkt und Auflösung

Hier auf dieser Seite möchten wir Ihnen zunächst für etwaige notwendige Zimmer,

Haus und Wohnungsauflösungen den

 

Hamburger-Räumungs-Service   

 

als kompetenten Partner in und um Hamburg für alle Arten von Räumungen und Haushaltsauflösung empfehlen.

 

Als dynamisches und innovatives Unternehmen auf dem Sektor Haushaltsauflösung Hamburg - und Nachlassauflösungen löst der HRS in Ihrem Auftrag sowohl Häuser,Wohnungen, Ferienhäuser,

Praxen, Lager und Firmen auf.

 

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Haushaltsauflösung in Hamburg ist Vertrauenssache, was wir durch transparenz und fairness erreichen wollen.

 

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Was gehört in den bzw. zum  Nachlass?

 

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlass eines Erblassers sein.

Der Nachlass umfasst alle vererblichen Güter und Rechtspositionen, deren Inhaber der Erblasser war. Dies ist zunächst sämtliches Eigentum des Erblassers, jedoch auch alle vertraglichen Ansprüche, die er zu Lebzeiten innehatte.

Unter Haushaltsgegenständen versteht das Erbrecht beispielsweise Möbel, Teppiche und Haushaltsgeräte, aber auch Bücher und CDs. Dinge aus dem persönlichen Gebrauch des Verstorbenen wie Kleidung und Schmuck zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen.

Sie sind als testamentarischer Erbe verpflichtet, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles zu erteilen. Hierbei müssen Sie nicht jeden Löffel einzeln auflisten, sondern können Dinge zusammenfassen, wie bspw. als Hausrat, Möbelstücke, Kleidung.

Quelle.Web2021

 

Bestimmte typische Rechtspositionen sind nach dem Gesetz nicht vererblich und fallen deshalb nicht in den Nachlass. Beispielsweise erlischt der Nießbrauch an einer Sache, an einem Recht oder an einem Grundstück mit dem Ableben des Erblassers, § 1061 BGB.

 

Tod des Leasingnehmers: Verstirbt der Leasingnehmer, greift § 580 BGB ein. Sowohl der Erbe als auch der Leasinggeber haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann binnen eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

In der Versicherungspolice zum Lebensversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer einen Begünstigten für den Todesfall vorgeben. Die Zahlung der Lebensversicherung an den Begünstigten gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall zur direkten Leistung an diesen Begünstigten verpflichtet.

Die Sterbegeldversicherungen  gehört nicht zum Erbe des Verstorbenen. Dieser Umstand trägt dazu bei, dass die Versicherung das Geld auf schnellsten und unbürokratischen Weg auszahlen kann. Damit die Hinterbliebenen die Versicherungssumme anfordern können, genügt in der Regel die Sterbeurkunde. Ein Erbschein ist nicht notwendig.

Von Rechtswegen handelt sich bei der Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung um einen „Erwerb von Todes wegen“. Dieser Erwerb wird nach dem Erbschaftssteuergesetz als Schenkung besteuert. Das Finanzamt wird in diesem Fall von der Versicherung informiert.

Mit dem 01.01.2023 wurde das Schonvermögen für Beerdigungskosten auf 10.000 Euro pro Person angehoben.

Wenn Sie zusätzlich eine Bestattungsvorsorge abschließen, können Sie dem Bestatter das Bezugsrecht für Ihre Sterbegeldversicherung übertragen.

Abholung von Nachlass

Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der

Erbschaftsgegenstände Auskunft in Form eines schriftlichen Verzeichnisses zu erteilen

(§ 2027 Abs. 1, § 260Abs. 1 BGB).

 

Dieses Verzeichnis muss so übersichtlich und konkret sein, dass eine Identifizierung der Nachlassgegenstände

für Erben zweifelsfrei möglich ist. Hat der Erbe Grund zur Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit

der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt  worden ist, muss der Erbschaftsbesitzer auf Verlangen des Erben die Vollständigkeit an Eides statt versichern ( § 260 Abs. 2 BGB)

 

 

Kosten für das Abholen und Aufbewahren von Nachlass durch uns:

 

- Abholung von Nachlass 50,-€ ( bis zu 10L )

- Aufbewahrung von Nachlass je angefangende 10 Tage 15,-€

- Entsorgung von Nachlass 15€ je 10 L