Bürgergeld

Sozialbestattungen überall in Hamburg und Umgebung, wo immer Sie uns brauchen 

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Sozialbestattungen in Hamburg und SH mit uns!

BRAUCHEN SIE HILFE? KONTAKTIEREN SIE UNS 24/7


Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Organisation einer Bestattung. Nach der telefonischen Meldung eines eingetroffenen Sterbefalls, senden Sie uns die Familienpapiere des Verstorbenen an unsere Postadresse. Alle Termine und weitere Vorgänge werden mit Ihnen telefonisch, per Post und per Mail abgestimmt.


Natürlich sind wir Ihnen gerne behilflich bei der Antragstellung, wir bieten Ihnen hierfür kostenfrei einen Hausbesuch in Hamburg MO-FR  im Zeitfenster 10-14Uhr an. 

 

Rufen Sie uns an!

                              Gut, dass Sie hier sind. Wir können Ihnen helfen! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns  eine Nachricht!


Bürgergeld Sozialbestattungsanträge und Kostenübernahmen, Anträge                                                           am Ende dieser Seite.



Wichtig: Sie müssen  uns bitte  vor einer Detailbesprechung darüber informieren, das ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden soll.


Eine Sozialbestattung bedeutet, dass die Kosten für eine Bestattung von dem für den Sterbeort zuständigen Sozialamt übernommen werden. ... Denn üblicherweise sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen.

Eine Sozialbestattung ist eine Beerdigung/Trauerfeier/Seebestattung, bei der die Kosten nach Antrag aller Bestattungspflichtigen von dem für den Sterbeort zuständigen Sozialamt übernommen werden .

 

Verstorbene ohne Angehörige! Wenn der Staat das letzte Geleit übernimmt. „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ heißen Beisetzungen für Tote ohne Angehörige. Der Staat übernimmt die Kosten, die Verstorbenen sollen möglichst preiswert unter die Erde gebracht werden.

 

 

Zu Zeiten von Corona bitte alles auf dem Weg, email oder Foto via Handy auf 015111443881 (keine Anrufe möglich)

 

Wir sind Vertragspartner der Stadt Hamburg und können unsere Leistungen entsprechend abrechnen.

 

Ganz einfach: Meist genügt schon das Beibringen des Antrages auf Übernahme und Kopien von Rentenbescheid oder Arbeitslosengeld 2 nebst Ausweiskopie. 

 

Als PDF zum Download von der Stadt Hamburg: siehe weiter unten. 

Zunächst benötigen wir aber die Vollmacht , auch weiter unten. Dann bekommt das Sozialamt Mitteilung über 

uns. 

 

 Sozialbestattung - Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII und Kostenerstattung bei Bestattungen nach § 10 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes vom 01.07.2017 (Gz. SI 225 / 112.74-2)

 

Auch eine Trauerfeier auf dem Friedhof bei uns oder in einer Kirche  wird ermöglicht. Lediglich die Begleitung einer Seebestattung wird nicht übernommen. Dieses Kosten müssen selber oder durch Freunde übernommen werden. 

Trauerfeier in unserer privaten Trauer- Tenne in Ammersbek auf der Hornaue ebenso und  auch am Wochenende sind möglich.

 

Begleitung zur Beisetzung je nach Wunsch und Möglichkeit gegen Aufpreis möglich. s. PDF Angebot

 

 

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können. Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

 

Voraussetzungen:

Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen, die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden können. Wenden Sie sich nach dem Kontakt zu uns an an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Amt für Grundsicherung und Soziales / Sozialamt).

 

Es wird benötigt:

 

Nachweise der/des Verstorbenen

Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere

Girokontoauszug vom Sterbetag,

Sparbücher/Geldanlagen, Wohneigentum,

Versicherungssumme von Lebensversicherungen,

Kopie des Kraftfahrzeugscheins, wenn vorhanden. 

Bausparguthaben und Ähnliches.

Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag,

Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben),

Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt).

 

Nachweise des Antragstellers:

Erbschein, ggf. Nachweis der Erbausschlagung,

Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate,

Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),

Nachweise über die Vermögensverhältnisse,

Nachweise der monatlichen Belastungen,

Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. über die Lasten bei Wohneigentum,

falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts.

Quelle: Land Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein Niemannsweg 220, 24106 Kiel, Einkommensgrenze

Die gesetzliche Grundlage für die Einkommensgrenze leitet sich aus den §§ 85 ff SBG XII her. https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/85.html

 

Wird diese Einkommensgrenze überschritten, müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen. Liegen Sie jedoch knapp über der Einkommensgrenze, kann das Sozialamt zumindest einen Teil der Bestattungskosten übernehmen.

    

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen.    040 59 05 65  wir kümmern uns um das Sozialamt.

 

Übersenden Sie uns beigefügte Vollmacht, wir übermitteln Ihnen dann den Antrag für Kostenübernahme beim Sozialamt und nehmen Kontakt bei der Behörde für Sie auf und geben Ihnen dann die Kontaktdaten bezüglich weiterer Details.  Ausdrucken, ausfüllen, scannen und mailen oder ein Foto an 0151 11443881

(Handynummer nicht für telefonische Rücksprachen).

Zusammenfassung für die Regionen des Sterbeortes:

 

Sozialbestattung

Sozialgesetzbuch (SGB), XII. Buch, 9. Kapitel

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Sollten Sie also eine Bestattung in Auftrag geben müssen, bei der Sie zwar kostentragungspflichtig sind, Ihnen die finanziellen Mittel aber fehlen, haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung durch den Sozialhilfeträger.

Im Sterbefall müssen Sie dafür beim zuständigen Amt einen Antrag auf die sogenannte „Bestattungskostenübernahme“ stellen. Das Sozialamt prüft dann, nachdem Sie dort die erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ob Ihnen die Bestattungskosten nicht oder nur zu einem bestimmten Anteil zugemutet werden können.

Zuständig ist in der Regel das Sozialamt am Sterbeort. Hat der/die Verstorbene jedoch bereits zu Lebzeiten Unterstützung vom Sozialamt erhalten, so ist das Amt am Wohnort des/der Verstorbenen zuständig. Sollten die Angehörigen bereits Bezüge vom Sozialamt erhalten, dann ist eben dieses Amt, d.h. das Amt am Wohnort der Hinterbliebenen, das zuständige.

Schleswig-Holstein:  Das Sozialamt übernimmt die Rechnung des Bestattungshauses, wenn es einen üblichen Umfang nicht überschreitet

Gibt es Einschränkungen bei der Friedhofswahl bei Sozialbestattungen?

Im Grunde genommen nein. Es soll natürlich ein kostengünstiges Reihengrab auf einem Friedhof in Ihrer Nähe finanziert werden. Wenn aber ein Familiengrab verlängert werden muss, dann lässt das Sozialamt in den meisten Fällen mit sich reden, was im Sinne einer adäquaten Würdigung von Familienbanden und einer gelebten Trauerkultur auch absolut richtig ist. Sonderwünsche wie ein Kolumbariumsplatz  usw. werden natürlich nicht auf Steuerzahlerkosten bewilligt. Dennoch sind die Sozialbestattungen in ihrem Umfang so beschaffen, dass sie eine würdige Bestattung ermöglichen, was sich auch schon aus Art 1 GG, Grundgesetz,  ergibt.

Muss ich dem Bestatter vorher sagen, dass ich wahrscheinlich die Kosten nicht selbst tragen kann?

Selbstverständlich ist es sehr wichtig dem Bestattungshaus mitzuteilen, dass man selbst nicht in der Lage sein wird die Bestattungskosten zu tragen. Wie oben schon geschildert ergeben sich drastischen Einschränkungen in den Wahlmöglichkeiten, wenn eine Sozialbestattung veranlasst wird.  Aus Bestattersicht formuliert wird viel, nicht bezahlte, Beratungszeit investiert, die dann völlig nutzlos gewesen ist, weil die Stadt Hamburg einfach viele mögliche Leistungen nicht bezahlen wird. Deswegen ist es total wichtig am Anfang des Gesprächs seine Finanzierungsgrundlage darzulegen. Auch um zu sehen, ob das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen überhaupt Sozialbestattungen anbietet.

Juristische Grundlage nach dem SGB XII

Der Verbraucherverein für Bestattungen Aeternitas schreibt in seiner emfpehlenswerten Broschüre: “Bei dem Anspruch gemäß § 74 SGB XII handelt es sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art. Infrage kommt die Bewilligung einer Sach- oder Geldleistung je nachdem, ob die Bestattung bevorsteht oder schon erfolgt ist, sowie abhängig davon, ob alle Verpfl ichteten die Leistung beantragen. Wurden an den Verstorbenen bis zu seinem Tod Sozialhilfeleistungen (nach dem SGB XII) erbracht, so ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der diese Leistungen erbracht hat. In den übrigen Fällen ist der Träger der Sozialhilfe am Sterbeort zuständig.

 

 

Verstorbene ohne Angehörige!

Wenn der Staat das letzte Geleit übernimmt. „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ heißen Beisetzungen für Tote ohne Angehörige. Der Staat übernimmt die Kosten, die Verstorbenen sollen möglichst preiswert unter die Erde gebracht werden.

Wir helfen Ihnen als Freund, Bekannter einer verstorbenen Person auch im Falle es keine

Bestattungspflichtigen Angehörigen gibt.

Benachrichtigen Sie uns, wir kümmern uns zunächst um die Überführung vom Sterbeort, geben dem Standesamt und zuständigen Ordnungsamt entsprechende Mitteilung und halten Sie auf dem Laufenden.

Ihnen entstehen keine Kosten !

Selbstverständlich können Sie auch als Auftraggeber der Bestattung auftreten wenn Ihnen diese Entscheidung ein Bedürfnis ist.

Wobei Sie dann die gesamten Kosten in Anlehnung unserer Angebote entstehen.

Bitte drucken Sie sich die Vollmacht zur Sozialbestattung aus und mailen Sie und das Papier bitte zu oder

senden Sie ein Foto auf die Nummer 015111443881 .

Nach erhalt der Vollmacht werden wir am folgenden Werktag mit dem zuständigen Sozialamt Kontakt aufnehmen und Ihnen die Antwort von der Behörde übermitteln. 

 

Ebenso den Antrag für die Kostenübernahme , nebst aller geforderten Unterlagen. 

Alle Anträge und Vollmacht in Kürze auch hier zu ausfüllen ! (ist in Bearbeitung)

 

Hinweis:

 

Ein  Blick in das Personalausweisgesetz (PAuswG). Dort ist in § 4 Abs. 2 zu lesen: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. “ Demnach geht der Ausweis im Todesfall an das Standesamt und wird in der Regel vernichtet.  Ausweispapiere ins  Eigentum des Staates.

 

 

 

 

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Hinweis für Hamburg Mitte, Mitteilungen via Mail werden 

an die zuständige Mitarbeiterin bzw. an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und bearbeitet werden.

Bitte geben Sie immer Ihren vollständigen Namen und Ihr Aktenzeichen an und senden Sie uns nicht kommentarlos Ihre Mailanhänge.

Wir verzeichnen zurzeit ein sehr hohes Fallaufkommen und damit verbunden erhalten wir eine hohe Anzahl an Anliegen und Anfragen.

Wir sind um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht und bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstatus abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Bitte verwenden Sie bei der Übersendung von Mailanhängen das pdf-Format und weisen Sie im Betreff oder im Text der Mail auf den Grund Ihres Anliegens und/oder Ihr Aktenzeichen hin.

Sollte sich Ihre Email auf den „Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV“ beziehen, informieren Sie sich bitte über das neue Verfahren. Die Vorlage eines Leistungsbescheides ist nicht erforderlich. Antragsformulare erhalten Sie auch beim HVV:

https://www.hamburg.de/sozialkarte/

 

https://www.hvv.de/de/sozialrabatt

 

Bitte beachten Sie auch unsere telefonischen Sprechzeiten:

Montags von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr,

Dienstags von 8.30 Uhr bis 09.30 Uhr,

Mittwochs von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr,

Donnerstags von 8.30 Uhr bis 09.30 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

 

Für generelle Fragen zu Zuständigkeiten nutzen Sie bitte den Behördenfinder

unter https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ .

 

 

 

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Fachamt Grundsicherung und Soziales

So beauftragen Sie uns:

Gern stehen wir Ihnen im Falle einer Sozial-Bestattung zur Seite.

Die Nachfolgende Vollmacht füllen Sie gern aus, unterschreiben diese und lassen und lassen uns die Vollmacht gern per E-Mail: bestattungen@trauerhahn.de   zukommen.

 

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Sargbeisetzung

Trauerfeier und Sargbeisetzung bezahlt durch die Behörde 


Beihilfestelle der Polizei in Schleswig-Holstein 

Wir sind telefonisch von Montag bis Mittwoch von 9 – 12 Uhr und 13:30 - 15 Uhr erreichbar. Sie können auch per Post oder Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte schicken Sie ihre Post an das Postfach 1412, in 24013 Kiel. Mails senden Sie bitte an beihilfe@dlzp.landsh.de.

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Kostenlose Bestattungen möglich? Wir helfen Ihnen! ob Hospiz Hamburg, Krankenhaus, Altenheim, zu Hause -  im Haus oder der Wohnung oder im Pflegeheim.

Im Falle von Leiden, die es Ihnen nicht mehr möglich machen sollten uns aufzusuchen, besuchen wir Sie auch gerne zu Hause, Krankenhaus, Hospiz in Hamburg und Umgebung.

Kontakt

E-Mail: bestattungen@trauerhahn.de
Tel: 04102 23920 oder 040 59 05 65   Soziales für die Stadt 

Sozialbestattungen in  Hamburg, SH, Niedersachsen, Mecklenburg,  Andre Hahn Bestattungen
Hausbesuche in allen Regionen. 

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