Sehr geehrte Angehörige,
in der schwierigen Zeit des Abschieds tauchen viele Fragen auf, und oft sind es auch bürokratische Hürden, die zusätzliche Belastung bedeuten. Eine der zentralen Aufgaben nach einem Sterbefall ist die Beschaffung der Sterbeurkunde. Dieses Dokument ist von entscheidender Bedeutung für alle weiteren Schritte – von der Bestattung selbst bis hin zu Erbschaftsangelegenheiten.
Was ist eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person offiziell bescheinigt. Sie enthält wichtige Informationen wie den Namen des Verstorbenen, das Geburtsdatum, den Sterbeort und das Sterbedatum. Sie ist der Nachweis, dass eine Person nicht mehr lebt, und bildet die Grundlage für alle nachfolgenden Formalitäten.
Warum ist die Sterbeurkunde so wichtig?
Die Sterbeurkunde ist unverzichtbar für eine Vielzahl von Vorgängen, darunter:
Beantragung der Bestattung: Ohne Sterbeurkunde kann keine Bestattung durchgeführt werden.
Abmeldung bei Versicherungen, Renten- und Krankenkassen: Alle laufenden Verträge und Leistungen müssen gekündigt bzw. eingestellt werden.
Regelung des Nachlasses: Banken, Grundbuchämter und andere Institutionen benötigen die Sterbeurkunde, um Erbschaftsangelegenheiten zu bearbeiten.
Umschreibung von Verträgen und Konten: Strom, Gas, Telefon, Mietverträge etc.
Beantragung von Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente.
Löschung von Mitgliedschaften.
Wie erhalten wir als Bestatter die Sterbeurkunde für Sie?
Als André Hahn Bestattung nehmen wir Ihnen gerne die aufwändigen Behördengänge ab. Die Beschaffung der Sterbeurkunde ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung.
Voraussetzung: Die Todesbescheinigung: Bevor eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, muss ein Arzt den Tod feststellen und eine sogenannte "Todesbescheinigung" (auch ärztliche Leichenschau genannt) ausstellen. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die spätere Beurkundung des Todes durch das Standesamt.
Unsere Rolle als Bestatter: Sobald die Todesbescheinigung vorliegt und wir von Ihnen mit der Bestattung beauftragt wurden, kümmern wir uns um die gesamte bürokratische Abwicklung.
Meldung beim Standesamt: Wir melden den Sterbefall unverzüglich beim zuständigen Standesamt an. Das ist in der Regel das Standesamt des Sterbeortes. Dort wird der Sterbefall im Sterberegister eingetragen.
Einreichung der benötigten Unterlagen: Für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt das Standesamt verschiedene Dokumente.
Diese Dokumente sind die, die wir von Ihnen benötigen:
Personalausweis des Verstorbenen: Um die Identität eindeutig festzustellen.
Geburtsurkunde des Verstorbenen: Im Original oder beglaubigter Abschrift.
Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug des Verstorbenen (bei Verheirateten/Verpartnerten): Im Original oder beglaubigter Abschrift.
Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten): Sofern nicht im Familienbuch eingetragen.
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen): Im Original oder beglaubigter Abschrift.
Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnsitz (falls der Verstorbene nicht mehr in Deutschland gemeldet war).
Ggf. Nachweis über akademische Grade.
Die ärztliche Todesbescheinigung (wird uns vom Arzt übergeben).