Warum ist eine Patientenverfügung eine gute Empfehlung?

Eine Patientenverfügung ist aus vielen Gründen eine hervorragende Empfehlung und ein essenzielles Dokument für jeden Erwachsenen, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum sie so wertvoll ist:

1. Wahrung der Selbstbestimmung und des eigenen Willens:

* Sie entscheiden selbst: Das ist der Kernpunkt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern (z.B. durch Koma, schwere Demenz, Unfall).

* Wünsche für das Lebensende: Besonders wichtig ist dies bei lebensverlängernden Maßnahmen. Sie können festlegen, ob Sie in bestimmten Situationen (z.B. im Sterbeprozess, bei unheilbaren Krankheiten ohne Aussicht auf Besserung) künstlich ernährt, beatmet oder wiederbelebt werden möchten oder nicht.

* Würdevolles Sterben: Viele Menschen möchten ein würdiges Ende und keine unnötige Verlängerung des Leidens. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass diese Wünsche respektiert werden.

2. Entlastung für Angehörige:

* Schutz vor schweren Entscheidungen: Ohne Patientenverfügung müssen Ihre Angehörigen und Ärzte in einer oft emotional extrem belastenden Situation mutmaßlich Ihren Willen ermitteln. Das kann zu enormem Druck, Schuldgefühlen und sogar zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen.

* Klarheit und Sicherheit: Mit einer klar formulierten Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Liebsten diese schwere Last ab. Sie wissen, dass sie in Ihrem Sinne handeln und Ihre Wünsche respektieren. Das gibt ihnen Sicherheit und hilft ihnen, mit der Trauer umzugehen.

* Vermeidung von Gewissenskonflikten: Angehörige müssen sich nicht fragen, ob sie die "richtige" Entscheidung treffen, da Ihr Wille schriftlich vorliegt.

3. Rechtliche Sicherheit für Ärzte und Pflegende:

* Eindeutige Handlungsanweisung: Eine wirksame Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal rechtlich bindend. Sie gibt klare Anweisungen, welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

* Schutz vor rechtlichen Konsequenzen: Ärzte sind daran gebunden, dem dokumentierten Patientenwillen Folge zu leisten. Dies schützt sie vor rechtlichen Schritten, die entstehen könnten, wenn sie ohne klare Anweisung handeln oder wenn Angehörige unterschiedliche Meinungen haben.

* Vermeidung von unnötigen Behandlungen: Eine Patientenverfügung kann dazu beitragen, dass Sie keine medizinischen Maßnahmen erhalten, die Sie nicht wünschen und die möglicherweise nur das Leiden verlängern, ohne eine Aussicht auf Heilung zu bieten.

4. Sie ist jederzeit anpassbar:

* Ihre Vorstellungen und Werte können sich im Laufe des Lebens ändern. Eine Patientenverfügung ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden. Es ist jedoch wichtig, dies schriftlich zu tun und mit Datum und Unterschrift zu versehen, um die Gültigkeit zu gewährleisten. Eine regelmäßige Überprüfung (z.B. alle zwei Jahre) wird empfohlen.

5. Vermeidung der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers:

* Wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt und Sie entscheidungsunfähig werden, muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Dies kann eine fremde Person sein, die dann in Ihrem Namen handeln muss. Mit einer Patientenverfügung und einer darauf abgestimmten Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer für Sie handeln soll.

Wichtige Ergänzungen zur Patientenverfügung:

* Vorsorgevollmacht: Eine Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung. Eine Vorsorgevollmacht ist ebenso wichtig, da sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in Ihrem Namen auch andere Angelegenheiten (z.B. Finanzen, Behördengänge, Aufenthaltsbestimmung) zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Kombination beider Dokumente ist ideal.

* Betreuungsverfügung: Falls das Betreuungsgericht trotz Vorsorgevollmacht die Einrichtung einer Betreuung für notwendig erachten sollte (z.B. weil die Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert wird oder der Bevollmächtigte ausfällt), können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen Sie als Betreuer wünschen oder ablehnen.

Fazit:

Eine Patientenverfügung ist eine vorausschauende Entscheidung, die Ihnen und Ihren Angehörigen im Ernstfall große Sicherheit, Klarheit und Seelenfrieden schenkt. Sie ist ein starkes Instrument der Selbstbestimmung, das gewährleistet, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie ihn nicht mehr äußern können. Es wird dringend empfohlen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine individuell passende Patientenverfügung zu erstellen, gegebenenfalls mit fachlicher Beratung (Anwalt, Notar, Hospizdienste, Ärzte).