Was bedeutet eine Bestattung unter freiem Himmel?

 

Der Begriff "Bestattung unter freiem Himmel" ist nicht einheitlich definiert und kann je nach Kontext und Region unterschiedliche Bedeutungen haben. Im Allgemeinen bezieht er sich jedoch auf Bestattungsformen, die nicht in einer klassischen Friedhofskapelle oder einer geschlossenen Halle stattfinden, sondern direkt in der Natur oder an einem offenen Ort.

Hier sind die gängigsten Interpretationen und Aspekte einer "Bestattung unter freiem Himmel":

1. Naturbestattungen:

Dies ist die häufigste und umfassendste Bedeutung. Naturbestattungen sind Bestattungsformen, bei denen die Beisetzung (fast immer die Asche nach einer Kremation) in der freien Natur außerhalb traditioneller Friedhöfe erfolgt. Dazu gehören:

* Waldbestattung. Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes in einem speziell dafür ausgewiesenen Bestattungswald beigesetzt. Die Trauerfeier kann hier oft direkt am Baum oder an einem zentralen Andachtsplatz unter freiem Himmel stattfinden. Grabsteine oder Grabschmuck sind in der Regel nicht erlaubt, die Natur übernimmt die Pflege.

* Seebestattung: Die Asche wird in einer speziellen, sich im Wasser auflösenden Urne auf See beigesetzt. Auch hier ist die Bestattung "unter freiem Himmel" in dem Sinne, dass sie in der Natur stattfindet und keine festen Grabstätten an Land existieren. Oft können Angehörige die Beisetzung auf dem Schiff begleiten.

* Almwiesenbestattung: Hauptsächlich in der Schweiz verbreitet, wird die Asche auf naturbelassenen Almwiesen beigesetzt oder verstreut. Auch hier findet die Beisetzung in der offenen Natur statt.

* Felsbestattung: Die Asche wird in Felsnischen beigesetzt, ebenfalls eine Form der Naturbestattung.

2. Trauerfeiern unter freiem Himmel:

Manchmal bezieht sich "Bestattung unter freiem Himmel" auch auf die Trauerfeier selbst, unabhängig vom Ort der Beisetzung. Das bedeutet, die Abschiednahme findet nicht in einer Kapelle, sondern an einem dafür vorgesehenen Ort im Freien statt:

* Auf Friedhöfen: Viele moderne Friedhöfe bieten inzwischen die Möglichkeit, Trauerfeiern an einem dafür vorgesehenen Platz im Freien, oft unter einem Zeltdach oder Pavillon, abzuhalten. Dies kann eine Alternative zur Kapelle sein, insbesondere bei schönem Wetter oder dem Wunsch nach einem weniger formellen Rahmen.

* An privaten Orten (mit Genehmigung): In Ausnahmefällen und mit entsprechender Genehmigung kann eine Trauerfeier auch auf einem privaten Grundstück unter freiem Himmel stattfinden, bevor die eigentliche Beisetzung (oft auf einem Friedhof) erfolgt.

3. Besondere Bestattungsarten im Ausland (nicht in Deutschland erlaubt):

In einigen Ländern gibt es Bestattungsformen, die im wörtlichen Sinne "unter freiem Himmel" stattfinden, in Deutschland aber aufgrund der Bestattungspflicht (Friedhofszwang) nicht erlaubt sind:

* Luftbestattung/Himmelsbestattung: Hierbei wird die Asche aus einem Flugzeug, Heißluftballon oder Hubschrauber in der Luft verstreut. Dies ist in Deutschland verboten, aber z.B. in der Schweiz, Frankreich oder Tschechien möglich.

* Verstreuen der Asche: Das einfache Verstreuen der Asche an einem beliebigen Ort in der freien Natur ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Asche muss in der Regel auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt werden.

Rechtliche Lage in Deutschland:

In Deutschland gilt der Friedhofszwang. Das bedeutet, Verstorbene (Sarg oder Urne) müssen auf einem als Friedhof gewidmeten Gelände beigesetzt werden. Eine "Bestattung unter freiem Himmel" im Sinne des Verstreuens der Asche an beliebigen Orten ist daher nicht gestattet.

Die oben genannten Naturbestattungsarten wie Waldbestattung oder Seebestattung sind Ausnahmen von dieser Regel, da die jeweiligen Waldgebiete oder Seegebiete ebenfalls als spezielle Bestattungsorte genehmigt und gewidmet sind. Sie bieten jedoch die Möglichkeit, die letzte Ruhe in einer naturnahen Umgebung zu finden und die Abschiedsfeier unter freiem Himmel zu gestalten.