Was geschieht mit einem Grab, wenn die Ruhezeit eines Grabes abgelaufen ist  ?

 

Wenn die Ruhezeit eines Grabes abläuft, ist das für viele Familien ein wichtiger Zeitpunkt, der verschiedene Entscheidungen mit sich bringt. Wir möchten Ihnen diesen Vorgang transparent erklären und Sie bei den nächsten Schritten unterstützen.

 

 

Was ist die Ruhezeit?

 

 

Die Ruhezeit (oft auch Liegezeit genannt) ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer, für die eine Grabstätte belegt sein muss. Diese Frist stellt sicher, dass eine vollständige Verwesung der sterblichen Überreste gewährleistet ist. Ihre Dauer ist in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt und kann je nach Friedhof, Bodenbeschaffenheit und der Art des Grabes (Erd- oder Urnenbestattung) variieren. In der Regel liegt sie zwischen 15 und 30 Jahren.

 

 

Was passiert, wenn die Ruhezeit abläuft?

 

 

Einige Zeit, bevor die Ruhezeit endet, wird sich die Friedhofsverwaltung in der Regel schriftlich an den Nutzungsberechtigten des Grabes wenden. Das ist die Person, die damals das Nutzungsrecht für die Grabstätte erworben hat. In diesem Schreiben werden Sie über das bevorstehende Ende der Ruhezeit informiert und haben dann verschiedene Möglichkeiten:

  1. Das Grab aufgeben (Räumung): Dies ist die häufigste Option. Wenn Sie das Nutzungsrecht nicht verlängern möchten, wird das Grab nach Ablauf der Ruhezeit von der Friedhofsverwaltung geräumt. Das bedeutet, der Grabstein wird entfernt und die Fläche wird eingeebnet. Die sterblichen Überreste verbleiben im Boden. Das geräumte Grabfeld wird anschließend für neue Beisetzungen freigegeben. Wichtig: Meist sind Sie als Nutzungsberechtigter für die Entfernung des Grabsteins verantwortlich. Viele Friedhöfe bieten an, dies gegen eine Gebühr zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass dies rechtzeitig vor der Räumung geschehen muss.

 

  1. Das Nutzungsrecht verlängern: Bei Wahlgräbern (also Gräbern, bei denen Sie den Ort auf dem Friedhof selbst auswählen konnten und die oft für Mehrfachbelegungen vorgesehen sind) können Sie das Nutzungsrecht in der Regel gegen eine Gebühr verlängern. Die mögliche Dauer der Verlängerung ist ebenfalls in der Friedhofssatzung festgelegt. Eine Verlängerung ist sinnvoll, wenn Sie das Grab weiterhin als Gedenkstätte behalten möchten oder wenn dort zukünftig weitere Familienmitglieder beigesetzt werden sollen. Bei Reihengräbern (die der Reihe nach belegt werden und meist nur für eine Einzelbestattung vorgesehen sind) ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts in der Regel nicht möglich, da diese Gräber nach Ablauf der Ruhezeit für eine neue Belegung freigegeben werden.

 

Wichtige Überlegungen für Sie:

 

 

  • Kommunikation mit der Friedhofsverwaltung: Klären Sie frühzeitig alle Fragen mit der zuständigen Friedhofsverwaltung. Dort erhalten Sie genaue Informationen zu Fristen, Kosten und den spezifischen Regelungen für das betreffende Grab.

  • Kosten: Denken Sie daran, dass sowohl die Verlängerung des Nutzungsrechts als auch die Entfernung des Grabsteins (falls nicht in Eigenleistung erbracht) mit Kosten verbunden sind.

  • Familienentscheidung: Besprechen Sie die Entscheidung über die Zukunft des Grabes innerhalb Ihrer Familie. Es ist ein emotionaler Schritt, und es ist gut, wenn alle Beteiligten dahinterstehen.

  • Erinnerung bewahren: Auch wenn ein Grab geräumt wird, bleibt die Erinnerung an den geliebten Menschen bestehen. Viele Familien finden andere Wege des Gedenkens, beispielsweise durch einen Gedenkbaum, einen Erinnerungsort zu Hause oder durch das Engagement in einer Stiftung im Namen des Verstorbenen.