Der Rentenempfänger bzw. dessen Nachlass hat letztmalig Anspruch auf die Rentenzahlung des Monats, in dem sich der Todesfall ereignete. In den meisten Fällen werden die Zahlungen entweder am Monatsanfang bzw. Ende des Vormonats geleistet.
Unabhängig davon, ob es um die Bestattung selbst, Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Erbschaft oder um Papiere und Bescheinigungen geht, ein Todesfall ist oft Auslöser für rechtliche Fragen und Unklarheiten.
Auch wenn wir keine Rechtsauskünfte geben dürfen, stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite, um diese Dinge zu ordnen, zu organisieren und einzuleiten, viele Informationen finden Sie hier.
Im Todesfall eines Rentenempfängers muss die zuständige Rentenbehörde umgehend informiert werden. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Die Nachricht, dass der Rentenempfänger verstorben ist, ist von den Angehörigen bzw. dem Nachlassverwalter oder in Beauftragung auch der Bestatter direkt an die Rentenbehörde zu übermitteln.
Sollten Sie wünschen, dass wir für Sie die Antragsabwicklung für die Rentenvorschusszahlung und den Rentenantrag übernehmen. Kontakten Sie uns über die Bestätigung des Einkaufservice hier über diese Shopseite oder Kontakten Sie über uns
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Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Hinweis:
Ein Blick in das Personalausweisgesetz (PAuswG). Dort ist in § 4 Abs. 2 zu lesen: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. “ Demnach geht der Ausweis im Todesfall an das Standesamt und wird in der Regel, von der Behörde vernichtet. Ausweispapiere ins Eigentum des Staates.
Witwenrente: Wie stellt man den Antrag?
Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind gestorben. Unter Umständen haben Sie nun Anspruch auf eine Witwenrente oder eine Witwerrente. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Witwenrente und zeigen Ihnen, wie Sie den Antrag auf diese Form der Hinterbliebenenrente stellen.
Einen Anspruch auf eine Witwenrente können Sie dann haben, wenn Ihr Partner gestorben ist und sie mit diesem verheiratet oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbunden waren.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente?
Ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Zum Beispiel davon, wie alt Sie sind, ob Sie Kinder erziehen oder erwerbsgemindert sind. Diese Kriterien bestimmen darüber, ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben und wenn ja, auf welche. Denn es gibt die große und die kleine Witwenrente. Welche Ihnen zustehen könnte, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch beim Rentenservice.
Was gilt für mich – die alte oder die neue Rechtslage bei der Witwenrente?
Wenn Ihnen eine Witwenrente zusteht, stellt sich auch die Frage, ob das alte oder das neue Hinterbliebenenrecht für Sie greift. Welche Rechtslage für Sie gilt, hängt beispielsweise davon ab, in welchem Jahr Sie geboren wurden oder wann Ihre Eheschließung stattfand. Auch hier empfehlen wir Ihnen einen direkte Beratung durch den Rentenservice.
Bekomme ich die Witwenrente automatisch oder muss ich sie beantragen?
Nach dem Tod Ihres Partners oder Ihrer Partnerin kommt der Rentenversicherungsträger nicht automatisch auf Sie zu. Sie müssen selbst einen Antrag auf Witwenrente stellen.
Wo muss ich den Antrag auf Witwenrente stellen?
Beantragen müssen Sie die Witwenrente bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem ihr verstorbener Partner versichert war. Wenn Ihr Partner bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war, wenden Sie sich an diese.
Bekomme ich die Witwenrente auch rückwirkend gezahlt?
Ja. Auch wenn Sie den Antrag auf Witwenrente erst einige Zeit nach dem Tod ihres Partners stellen, haben Sie rückwirkend Anspruch auf eine Witwenrente. Die Dauer des rückwirkenden Anspruchs beträgt zwölf Monate vor dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Wenn Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, erhalten Sie im ersten Vierteljahr nach dem Tod des Partners die volle Rente des Verstorbenen. Wenn dieser Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhalten sie diese. Nach diesen drei Monaten zahlt der Rentenversicherungsträger einen gewissen Prozentsatz der Rente, die der Verstorbene erhalten hat, als Witwenrente. Die Höhe ist davon abhängig, ob Sie die große oder kleine Witwenrente erhalten. Sie müssen hier einen Antrag stellen, damit Ihnen der Anspruch nicht verloren geht. Hier gilt eine Frist von 4 Wochen. (Den Antrag übersenden wir Ihnen mit den Sterbeurkunden zu) Vorab hat die Rentenstell über uns die Information zum Trauerfall bekommen!)
Wir möchten Ihnen empfehlen den Antrag auf Vorschusszahlung jedoch im angegeben Zeitfenster zu stellen und die Sterbeurkunden nach Ausstellung im Original der Rentenstelle zu überbringen.
Der Antrag befindet sich etwas weiter unten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Witwenrente?
Die Rentenversicherung verlangt zahlreiche Unterlagen von denjenigen, die einen Antrag auf eine Witwenrente stellen. Zu diesen Unterlagen zählen zum Beispiel:
Weitere Informationen über die Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen, erhalten Sie beim Rentenservice.
Wo bekomme ich die Unterlagen für den Antrag auf Witwenrente?
Die Anträge auf die Witwenrente erhalten Sie beim Rentenversicherungsträger. Meist wird dies die Deutsche Rentenversicherung sein. Auf der Homepage der Rentenversicherung finden Sie alle relevanten Formulare.
Wie stelle ich den Antrag auf Witwenrente?
Wenn Sie die nötigen Unterlagen ausgefüllt haben, sollten Sie sie beim Rentenversicherungsträger einreichen. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun statt den Antrag und die Unterlagen per Post zu schicken. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.
Quelle: www.fdk.de
Waisen- oder Halbweisenrente
Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Waisenrenten. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Hier bitten wir um direkte Kotaktaufnahme mit dem Rentenservice bzw. der zuständigen Behörde.
Witwenrente beantragen. Eine Hinterbliebenenrente wie die Witwenrente müssen Sie beantragen. Ein Antrag funktioniert wie folgt: Formulare ausfüllen und entweder per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken oder in einer der örtlichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung abgeben.
KONTAKT
Deutsche Rentenversicherung
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