Das Ankleiden der Verstorbenen in ihrer eigenen Kleidung ist in der Regel akzeptabel. In einigen Fällen, insbesondere wenn eine Einäscherung stattfinden wird, müssen wir Regelungen, die bestimmte Materialien einschränken, befolgen. z.B. ankleiden mit Ruhehemd für z.B. Abschied am offenen (in unseren Basisangeboten ist ein Ruhehemd aus Baumwolle enthalten).
Sollte eigene Kleidung gewünscht werden, würde eine Aufpreis von ab jeweils ab 105,- Euro incl. MWST. berechnet werden.
Wichtiger Hinweis zur Verstorbenenversorgung und -vorbereitung.
Unabhängig von der Einkleidung können je nach Todesursache und Sterbeort diverse und verschiedene Aufwendungen am Körper des Verstorbenen für eine würdige Vorbereitung und hygienische Versorgung notwendig sein. Diese Maßnahmen dienen unter anderem dazu, den Verstorbenen bestmöglich für eine Abschiednahme vorzubereiten und hygienische Standards einzuhalten.
Die pauschalen Kosten für diese Vorbereitung beginnen bei ab 105.-- €. Je nach individuellem Aufwand – beispielsweise bei umfangreichen hygienischen, kosmetischen oder wiederherstellenden Maßnahmen – können diese Kosten jedoch deutlich höher liegen. Auf diesem Wege möchten wir den Angehörigen größtmögliche Transparenz bei der Entscheidung übermitteln. Es ist uns ein Anliegen, Sie in dieser schweren Zeit umfassend zu informieren.
Hinweis:
Die Regelungen zur Kleidung bei der Einäscherung sind in Deutschland nicht bundesweit einheitlich, sondern können von Krematorium zu Krematorium variieren. Wir sind mit den lokalen Vorschriften vertraut und beraten die Angehörigen entsprechend.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die man im Web dazu findet:
* Zivile Kleidung ist oft erlaubt: In vielen Krematorien ist es möglich, den Verstorbenen in eigener, ziviler Kleidung einzuäschern, auch in einer traditionellen Feierkleidung.
* Materialien sind entscheidend: Die Kleidung muss aus gut brennbaren und umweltfreundlichen Materialien bestehen, um die Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung zu vermeiden.
* Erlaubt sind in der Regel Naturfasern wie Baumwolle, Leinen, Wolle oder Seide.
* Nicht erlaubt sind oft Kleidung oder Schuhe, die Bestandteile aus Kautschuk (Gummi), PVC oder anderen chlororganischen Polymeren enthalten.
* Bestatter beraten und kleiden ein: In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen die Einkleidung des Verstorbenen und stellt sicher, dass die Kleidung den Anforderungen des jeweiligen Krematoriums entspricht.
* Schlichtheit besteht: Unabhängig von der Kleidung muss die Einäscherung in Deutschland immer in einem Sarg erfolgen.
Für genaue Informationen empfiehlt es sich immer uns direkt zu kontaktieren. Sie können die genauen Vorgaben für den jeweiligen Standort mitteilen.
Option: Vorbereitung, Foto-Service und digitale Übermittlung
Option: Vorbereitung inklusive digitalem Foto-Service
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen würdevoll in unserer Kapelle vorzubereiten (einschließlich Einkleidung). Im Anschluss daran fertigen wir in der Kapelle ein Abschiedsfoto für Sie an, sodass Sie den Verstorbenen in seiner Kleidung noch einmal sehen können, ohne persönlich anwesend zu sein.
Die Kosten für diesen Service – bestehend aus:
* Der Grundvorbereitung des Verstorbenen in der Kapelle
* Der sorgfältigen Erstellung des Fotos (inkl. notwendiger kosmetischer Vorbereitung für das Foto)
* Der anschließenden digitalen Übermittlung des Fotos per E-Mail oder auf einem USB-Stick (nach Wahl)
betragen ab 120,00 € zusätzlich zu den Kosten für die Einkleidung (Basis-Ruhehemd 105,00 € oder eigene Kleidung ab 105,00 €).
Wir bitten Sie um Verständnis, dass der endgültige Preis je nach Aufwand für die kosmetische Vorbereitung und die Art der Übermittlung
Vor jeder Feuerbestattung ! (nicht im Preisangebot enthalten !)
Ein Amtsarzt prüft, ob es Zeichen von Gewalteinwirkungen oder andere Spuren gibt, die auf einen unnatürlichen Tod hinweisen. Ergeben sich in diesem Prozess Unstimmigkeiten mit den in der ersten Leichenschau ausgestellten Todesbescheinigung, kann die Kremierung erstmal nicht stattfinden.
Auch bei einer Freigabe durch die Polizei muss diese Leichenschau erfolgen.
Vor der Einäscherung dürfen aus Pietätsgründen keine einverleibten Fremdstoffe oder Implantate entfernt werden. Zu diesen Fremdstoffen gehören unter anderem Zahnplomben, Knochenersatz, Pharmaka und Herzschrittmacher.
Schutzhülle für Sarg bei Infektionen oder Unfallopfer evtl. notwendig.
€ 45.--
Zahngoldentnahme mit uns nicht möglich!
Sämtliche nach einer Einäscherung verblei- beenden Verbrennungsrückstände. Teil dieser Asche sind somit auch alle (zu Lebzeiten) mit einem menschlichen Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, soweit sie nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand verbleiben (z.B. Zahngold).
Die Einäscherung kann bei bei etwa 1200 Grad Celsius statt, dies bedeutet das Gold schmilzt (Schmelzpunkt von Gold liegt 1064 Grad Celsius).
Wir entnehmen kein Zahngold vor der Einäscherung!
Juristische Information finden Sie hier.
„Grundsätzlich ist die Übergabe des Zahngoldes nach der Einäscherung eines Verstorbenen nicht üblich. Jeder Antragsteller willigt durch Unterzeichnung zur Feuerbestattung ein, dass sämtliche metallische Implantate und auch das Zahngold beim Verstorbenen verbleiben bzw. so noch vorhandene Rückstände entnommen werden dürfen.
So werden die künstliche Gelenke nach dem Einäschern durch Mitarbeiter
des jeweiligen Krematoriums ggf. entnommen und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt, der etwaige Erlös hierfür wird an karitative Einrichtungen gespendet. Beim Zahngold ist es nichts anderes. All unsere Spenden können Sie jederzeit auf unseren Unternehmensinternetseiten (Feuerbestattungen Stade, Feuerbestattungen Cuxhaven, Feuerbestattungen Quedlinburg, Feuerbestattungen Hildesheim, Feuerbestattungen Celle und Feuerbestattungen Schwerin) einsehen. Wir gehören demnach nicht zu den sogenannten „Zahngoldjägern“.
Sollte er allerdings auch nach dieser Antwort auf die Entnahme des Zahngoldes bestehen, dann empfehlen wir Ihm die Zähne vor der Einäscherung durch einen Zahnarzt ziehen zu lassen. Denn nach der Einäscherung ist das Zahngold oftmals nicht mehr so einfach separierbar, da es aufgrund der heißen Temperaturen im Ofen zum Teil schmilzt und an bspw. Nägeln oder Schrauben anhaftet.
Sollte man einen Zahnarzt finden der jenen Eingriff vornimmt, ist dies erst nach der 2. Leichenschau und Freigabe zur Feuerbestattung in entsprechenden Räumlichkeiten (Anmietung) möglich.
Die Kosten werden somit vermutlich höher sein als der etwaige Materialwert.