Thanatologe oder Einbalsamierer, eigene Kleidung, Fotos von Verstorbenen


Das Ankleiden des Verstorbenen in ihrer eigenen Kleidung ist in der Regel akzeptabel. In einigen Fällen, insbesondere wenn Einäscherung stattfinden wird, müssen wir Regelungen, die bestimmte Materialien einschränken, befolgen. z.B Ankleiden mit Ruhehemd für z.B Abschied am offenen Sarg 105.--€

In unseren Basisangeboten ist ein Ruhehemd aus Baumwolle enthalten.  

 

Sollte eigene Kleidung gewünscht werden, würde eine Aufpreis von ab jeweils 105.-- Euro incl. MwST. berechnet werden. 

 

Hinweis:

 

Die Regelungen zur Kleidung bei der Einäscherung sind in Deutschland nicht bundesweit einheitlich, sondern können von Krematorium zu Krematorium variieren. Wir sind mit den lokalen Vorschriften vertraut und beraten die Angehörigen entsprechend.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die man im Web dazu findet:
* Zivile Kleidung ist oft erlaubt: In vielen Krematorien ist es möglich, den Verstorbenen in eigener, ziviler Kleidung einzuäschern, anstatt in einem traditionellen Totenhemd.
* Materialien sind entscheidend: Die Kleidung muss aus gut brennbaren und umweltfreundlichen Materialien bestehen, um die Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung zu vermeiden.
   * Erlaubt sind in der Regel Naturfasern wie Baumwolle, Leinen, Wolle oder Seide.
   * Nicht erlaubt sind oft Kleidung oder Schuhe, die Bestandteile aus Kautschuk (Gummi), PVC oder anderen chlororganischen Polymeren enthalten.
* Bestatter beraten und kleiden ein: In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen die Einkleidung des Verstorbenen und stellt sicher, dass die Kleidung den Anforderungen des jeweiligen Krematoriums entspricht.
* Sargpflicht besteht: Unabhängig von der Kleidung muss die Einäscherung in Deutschland immer in einem Sarg erfolgen.
Für genaue Informationen empfiehlt es sich immer uns direkt zu kontaktieren. Sie können die genauen Vorgaben für den jeweiligen Standort mitteilen.






Vor jeder Feuerbestattung ! (nicht im Preisangebot enthalten !)

Ein Amtsarzt prüft, ob es Zeichen von Gewalteinwirkungen oder andere Spuren gibt, die auf einen unnatürlichen Tod hinweisen. Ergeben sich in diesem Prozess Unstimmigkeiten mit den in der ersten Leichenschau ausgestellten Todesbescheinigung, kann die Kremierung erstmal nicht stattfinden.

Auch bei einer Freigabe durch die Polizei muss diese Leichenschau erfolgen. 

Vor der Einäscherung dürfen aus Pietätsgründen keine einverleibten Fremdstoffe oder Implantate entfernt werden. Zu diesen Fremdstoffen gehören unter anderem Zahnplomben, Knochenersatz, Pharmaka und Herzschrittmacher.




Schutzhülle für Sarg bei Infektionen oder Unfallopfer evtl. notwendig.

€ 45.--


Zahngoldentnahme mit uns nicht möglich!


Sämtliche nach einer Einäscherung verblei- beenden Verbrennungsrückstände. Teil dieser Asche sind somit auch alle (zu Lebzeiten) mit einem menschlichen Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, soweit sie nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand verbleiben (z.B. Zahngold).

Die Einäscherung kann bei  bei etwa 1200 Grad Celsius statt, dies bedeutet das Gold schmilzt (Schmelzpunkt von Gold liegt 1064 Grad Celsius).

 

Wir  entnehmen kein Zahngold vor der Einäscherung! 

 

Juristische Information finden Sie hier.

 

 

„Grundsätzlich ist die Übergabe des Zahngoldes nach der Einäscherung eines Verstorbenen nicht üblich. Jeder Antragsteller willigt durch Unterzeichnung zur Feuerbestattung ein, dass sämtliche metallische Implantate und auch das Zahngold beim Verstorbenen verbleiben bzw. so noch vorhandene Rückstände entnommen werden dürfen. 

 

So werden die künstliche Gelenke nach dem Einäschern durch  Mitarbeiter

des jeweiligen Krematoriums ggf. entnommen und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt,  der etwaige Erlös hierfür wird an karitative Einrichtungen gespendet. Beim Zahngold ist es nichts anderes. All unsere Spenden können Sie jederzeit auf unseren Unternehmensinternetseiten (Feuerbestattungen Stade, Feuerbestattungen Cuxhaven, Feuerbestattungen Quedlinburg, Feuerbestattungen Hildesheim, Feuerbestattungen Celle und Feuerbestattungen Schwerin) einsehen. Wir gehören demnach nicht zu den sogenannten „Zahngoldjägern“.

 

Sollte er allerdings auch nach dieser Antwort auf die Entnahme des Zahngoldes bestehen, dann empfehlen wir Ihm die Zähne vor der Einäscherung durch einen Zahnarzt ziehen zu lassen. Denn nach der Einäscherung ist das Zahngold oftmals nicht mehr so einfach separierbar, da es aufgrund der heißen Temperaturen im Ofen zum Teil schmilzt und an bspw. Nägeln oder Schrauben anhaftet.

 

Sollte man einen Zahnarzt finden der jenen Eingriff vornimmt, ist dies erst nach der 2. Leichenschau und Freigabe zur Feuerbestattung in entsprechenden Räumlichkeiten (Anmietung) möglich. 

Die Kosten werden somit vermutlich höher sein als der etwaige Materialwert.