Die erste und zweite Leichenschau

 

Die erste Leichenschau

 

 

Die erste Leichenschau ist die erste ärztliche Untersuchung, die unmittelbar nach dem Tod eines Menschen stattfindet. Sie wird auch als Leichenschau am Sterbeort bezeichnet.

  • Wann und wo wird sie angewandt? Sie wird immer dann durchgeführt, wenn ein Mensch verstorben ist, unabhängig davon, ob dies zu Hause, im Krankenhaus oder an einem anderen Ort geschieht. In der Regel wird diese Leichenschau von dem Arzt vorgenommen, der den Tod festgestellt hat – das kann der Hausarzt, ein Notarzt oder ein diensthabender Arzt im Krankenhaus sein.

  • Wofür ist sie notwendig? Der Hauptzweck der ersten Leichenschau ist die Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins. Der Arzt prüft dabei verschiedene Merkmale, die eindeutig auf den Tod hinweisen (z.B. Totenstarre, Leichenflecken). Ganz wichtig ist dabei auch die Feststellung der Todesursache. Der Arzt muss beurteilen, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt oder ob Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod (z.B. Unfall, Suizid, Fremdeinwirkung) vorliegen. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die weiteren Schritte. Der Totenschein ist ein zentrales Dokument für uns als Bestatter, da wir ihn benötigen, um die Sterbefallanzeige beim Standesamt vorzunehmen und die weiteren Formalitäten für die Bestattung zu erledigen.

 

Die zweite Leichenschau

 

 

Die zweite Leichenschau, auch Obduktion oder gerichtsmedizinische Leichenschau genannt, ist eine wesentlich tiefgreifendere Untersuchung.

  • Wann und wo wird sie angewandt? Sie wird nicht bei jedem Todesfall durchgeführt. Eine zweite Leichenschau wird angeordnet, wenn bei der ersten Leichenschau Zweifel an der Natürlichkeit des Todes bestehen oder der Arzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen konnte. Dies ist oft der Fall bei:

    • Unfällen

    • Suiziden

    • Verdacht auf Fremdeinwirkung

    • Ungeklärten Todesfällen

    • Manchmal auch bei bestimmten Erkrankungen, bei denen eine genaue Klärung der Todesursache von öffentlichem Interesse ist. Die zweite Leichenschau findet in der Regel in der Gerichtsmedizin statt und wird von einem spezialisierten Rechtsmediziner durchgeführt.

 

  • Wofür ist sie notwendig? Das Hauptziel der zweiten Leichenschau ist die exakte Klärung der Todesursache und der Todesumstände.

 

  • Dies dient der Aufklärung möglicher Straftaten, der Klärung von Versicherungsfragen oder auch einfach der vollständigen Dokumentation des Todesfalles aus medizinischer Sicht. Für Sie als Angehörige kann dies bedeuten, dass die Freigabe des Verstorbenen für die Bestattung etwas länger dauern kann, da die Ergebnisse der Untersuchung abgewartet werden müssen. Wir begleiten Sie selbstverständlich auch in dieser Situation und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.