Dokumente für die Beauftragung und Organisation der Bestattung
Zu Beginn der Bestattungsabwicklung sind folgende Dokumente von großer Bedeutung:
Personalausweis des Verstorbenen: Zur eindeutigen Identifikation.
Geburtsurkunde des Verstorbenen: Wichtig für die Ausstellung der Sterbeurkunde, insbesondere wenn der Verstorbene ledig war.
Heiratsurkunde/Familienbuchauszug (bei Verheirateten/Verpartnerten): Notwendig zur Legitimation des Ehepartners/Lebenspartners und für die Sterbeurkunde.
Sterbeurkunde des Ehepartners (falls verwitwet): Wenn der verstorbene Ehepartner bereits verstorben ist.
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (falls geschieden): Zur Klärung des Familienstandes.
Nachweis über akademischen Grad/Titel (falls vorhanden): Für die korrekte Eintragung in der Sterbeurkunde und in Traueranzeigen.
Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden): Enthält oft detaillierte Anweisungen zur Bestattung und regelt die finanzielle Absicherung.
Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeldversicherungen): Um Ansprüche geltend machen zu können.
Vollmacht für das Bestattungsunternehmen: Ermöglicht uns, alle notwendigen Schritte und Behördengänge in Ihrem Namen zu erledigen.
Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalls
Die Sterbeurkunde ist das zentrale Dokument und wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Dafür benötigen wir:
Ärztliche Todesbescheinigung (Leichenschauschein): Wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod festgestellt hat. Ohne diese Bescheinigung kann keine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Alle oben genannten Personenstandsdokumente des Verstorbenen: (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Familienbuchauszug etc.) im Original oder beglaubigte Kopien
Je nach gewählter Bestattungsart sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:
Grabnutzungsrecht/Graburkunde (falls bereits vorhanden): Bei einem vorhandenen Familiengrab.
Genehmigung der Friedhofsverwaltung: Für die Graböffnung und Beisetzung.
Schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen zur Einäscherung: Falls vorhanden. Andernfalls die schriftliche Erklärung des nächsten Angehörigen.
Anzeige der Feuerbestattung bei der örtlichen Polizeibehörde (Freigabe): In einigen Bundesländern ist dies vorgeschrieben, um eine natürliche Todesursache zu bestätigen.
Amtsärztliche Leichenschau (zweite Leichenschau): In manchen Bundesländern vor der Einäscherung vorgeschrieben, um die Todesursache erneut zu überprüfen.
Genehmigung des Krematoriums: Für die Einäscherung.
Urnenbeisetzungsantrag bei der Friedhofsverwaltung: Für die Beisetzung der Urne im Grab.
Einäscherungsgenehmigung und zweite Leichenschau: Wie bei der Feuerbestattung.
Seeurne: Spezielle Urne, die sich im Wasser auflöst.
Bestätigung eines Seebestattungsunternehmens: Über die geplante Beisetzung auf See.
Antrag bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion (teilweise): Für die Genehmigung der Beisetzung in bestimmten Gebieten.
Logbuchauszug/Seekarte: Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen einen Auszug mit den genauen Koordinaten der Beisetzung.
Einäscherungsgenehmigung und zweite Leichenschau: Wie bei der Feuerbestattung.
Bestätigung des jeweiligen Wald- oder Naturbestattungsanbieters: Über die Bereitstellung des Grabplatzes.
Spezielle Biourne: Vorgeschrieben für die biologische Zersetzung.
Das Team Von André Hahn Bestattungen – Wir sind für Sie da.