Welche Informationen müssen bei der Rentenversicherung und Krankenkasse gemeldet werden?


Liebe Angehörige,

 

im Trauerfall gibt es neben den emotionalen Belastungen auch eine Reihe von organisatorischen Schritten zu beachten. Als Bestattungsunternehmen André Hahn möchten wir Sie dabei bestmöglich unterstützen. Hier möchten wir Ihnen erklären, welche Informationen bezüglich des verstorbenen Menschen bei der Rentenversicherung und der Krankenkasse gemeldet werden müssen.

 

Wichtige Meldungen bei der Krankenkasse und Rentenversicherung

 

Im Falle eines Todesfalls ist es wichtig, dass wir bestimmte Informationen an die zuständigen Stellen weiterleiten, um beispielsweise die Leistungsansprüche der Hinterbliebenen zu klären oder laufende Leistungen des Verstorbenen einzustellen.

 

1. Informationen für die Krankenkasse des Verstorbenen:

 

Die Krankenkasse des verstorbenen Menschen muss schnellstmöglich über den Todesfall informiert werden, damit die Mitgliedschaft beendet und eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden können.

 

Dafür benötigen wir in der Regel folgende Angaben bzw. Unterlagen von Ihnen:

 

Sterbeurkunde: Dies ist das wichtigste Dokument, das den Tod amtlich bescheinigt. Wir erhalten diese in der Regel vom Standesamt und leiten sie gerne für Sie weiter.

 

Name und Geburtsdatum des verstorbenen Mitglieds: Für die eindeutige Identifizierung.

 

Versichertennummer des Verstorbenen: Diese finden Sie auf der Gesundheitskarte.

 

Angaben zur letzten Anschrift: Für die Korrespondenz.

 

Bankverbindung (IBAN) des verstorbenen Menschen: Falls es noch offene Beiträge gibt oder zu viel gezahlte Beträge erstattet werden müssen.

 

2. Informationen für die Rentenversicherung des Verstorbenen:

 

Auch die Deutsche Rentenversicherung muss über den Todesfall informiert werden. Dies ist besonders wichtig, falls der verstorbene Mensch bereits Rentenbezüge erhalten hat, da diese eingestellt werden müssen. Zudem ist es die Grundlage für die Prüfung von möglichen Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) für Sie als Angehörige.

 

Für die Meldung an die Rentenversicherung benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen:

 

Sterbeurkunde: Auch hier ist die Sterbeurkunde das zentrale Dokument.

 

Name und Geburtsdatum des verstorbenen Rentners/Versicherten: Zur eindeutigen Zuordnung.

 

Versicherungsnummer des Verstorbenen: Diese finden Sie in der Regel auf Rentenbescheiden oder der Sozialversicherungsnummer.

 

Bankverbindung (IBAN) des verstorbenen Menschen: Um eventuell zu viel gezahlte Renten zurückzufordern.

 

Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner: Falls Rückfragen seitens der Rentenversicherung bestehen.

 

 

 

 

Ihr Team von André HAhn Bestattungen - Immer für Sie da