Sehr geehrte Angehörige,

 

als André Hahn Bestattungen wissen wir, dass die rechtliche Situation nach dem Verlust eines geliebten Menschen, insbesondere für nicht-eheliche Partner oder Lebensgefährten, oft Fragen aufwirft. Gerne möchten wir Ihnen erläutern, welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Bestattung zustehen.

 

Die Bestattungsrechte sind in Deutschland primär im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Für uns in Schleswig-Holstein ist das Landesbestattungsgesetz (BestattG SH) maßgeblich.

 

 

Wer ist bestattungspflichtig und somit auch bestattungsberechtigt?

 

Grundsätzlich legt das Gesetz eine feste Reihenfolge der sogenannten "Bestattungspflichtigen" fest. Diese Personen sind verantwortlich und haben das Recht, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden und die Bestattung zu beauftragen. Die Reihenfolge der Bestattungspflicht in Schleswig-Holstein ist wie folgt:

 

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner

 

Volljährige Kinder

 

Eltern

 

Vollejährige Geschwister

 

Großeltern

 

Enkelkinder

 

sonstige Sorgeberechtigte

 

Die Situation für nicht-eheliche Partner oder Lebensgefährten:

 

Sie sehen in dieser gesetzlichen Reihenfolge, dass nicht-eheliche Partner oder Lebensgefährten, die keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, nicht explizit in der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Bestattungspflichtigen aufgeführt sind.

 

Das bedeutet:

 

Kein vorrangiges Bestattungsrecht: Wenn es noch Angehörige gibt, die in der oben genannten Reihenfolge vor Ihnen stehen (z.B. Kinder, Eltern oder Geschwister des Verstorbenen), liegt die Bestattungspflicht und somit das Entscheidungsrecht bei diesen gesetzlich näheren Verwandten.

 

Nur nachrangig oder in Abstimmung: Sie haben ein Bestattungsrecht und eine Bestattungspflicht nur dann, wenn keine näheren Angehörigen (in der oben genannten Reihenfolge) vorhanden oder ermittelbar sind. Oder – und das ist der häufigste und praktikabelste Fall – wenn sich die gesetzlich Bestattungspflichtigen mit Ihnen abstimmen und Ihnen die Beauftragung und Entscheidung überlassen.

 

Wie können Wünsche des Verstorbenen oder des Lebensgefährten dennoch berücksichtigt werden?

 

Hier sind die wichtigsten Wege, um Ihre Wünsche als Lebensgefährte oder die des Verstorbenen zu sichern:

 

Vorsorgevollmacht oder Bestattungsverfügung des Verstorbenen:

 

Der verstorbene Partner konnte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erteilen. In einer solchen Verfügung kann er explizit festlegen, wer die Bestattung regeln soll (z.B. der Lebenspartner) und welche Wünsche er bezüglich der Bestattungsart und des Ortes hat. Wenn eine solche Verfügung vorliegt, ist sie für die gesetzlich Bestattungspflichtigen bindend und gibt Ihnen als Lebensgefährte eine klare Handlungsbasis.

Sprechen Sie uns an, wenn eine solche Verfügung existiert. Sie ist das stärkste Argument für Ihre Mitspracherechte.

 

Einvernehmliche Abstimmung mit den Angehörigen:

In den meisten Fällen ist der Wunsch der Lebensgefährten und die langjährige Beziehung für die Familie des Verstorbenen von großer Bedeutung. Wenn die gesetzlich Bestattungspflichtigen (z.B. die Kinder oder Eltern des Verstorbenen) bereit sind, sich mit Ihnen abzustimmen und Ihnen die Entscheidungen zu überlassen, ist dies der unkomplizierteste Weg. Wir als Bestattungsunternehmen begleiten und moderieren solche Gespräche gerne, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Wünschen aller Beteiligten gerecht wird und dem Willen des Verstorbenen entspricht.

 

Kostenübernahme:

Unabhängig von der Bestattungspflicht kann jeder, der die Bestattung in Auftrag gibt, auch die Kosten hierfür tragen. Dies ist ein separater Aspekt, der von der Bestattungspflicht zu unterscheiden ist.

 

 

Unser Rat an Sie:

 

Wenn Sie als nicht-ehelicher Partner oder Lebensgefährte von diesem Verlust betroffen sind, empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig das Gespräch mit den nächsten gesetzlichen Angehörigen zu suchen. Erklären Sie Ihre Rolle, Ihre Wünsche und die möglicherweise vorhandenen Wünsche des Verstorbenen. Als André Hahn Bestattungen stehen wir Ihnen in diesen sensiblen Gesprächen gerne beratend zur Seite und versuchen, eine würdige und einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Es ist unser tiefstes Anliegen, dass der Abschied so gestaltet wird, wie es dem Verstorbenen und seinen engsten Vertrauten entspricht.

 

Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind immer für Sie erreichbar.

 

 

 

Mit mitfühlenden Grüßen,

Ihr Team von André Hahn Bestattungen