Welche Versicherungen müssen informiert werden? (Lebens-, Renten-, Kranken-, Unfallversicherungen)
Sehr geehrte Angehörige,
Im Todesfall gibt es neben der Organisation der Bestattung auch eine Reihe von administrativen Aufgaben zu erledigen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung verschiedener Versicherungen. Wir möchten Ihnen einen Überblick geben, welche Versicherungen in der Regel informiert werden müssen und welche Unterlagen dafür wichtig sind.
Unser Ziel ist es, Sie auch in diesem Bereich so gut wie möglich zu entlasten und Ihnen aufzuzeigen, wo Sie handeln müssen.
Welche Versicherungen müssen im Sterbefall informiert werden?
Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die vom Tod eines Menschen betroffen sein können.
Die wichtigsten sind:
Lebensversicherungen:
Warum informieren? Dies ist oft die wichtigste Versicherung im Todesfall, da sie in der Regel eine Todesfallleistung an die im Vertrag benannten Begünstigten auszahlt. Diese Leistung kann eine erhebliche finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen darstellen.
Wann informieren? Umgehend nach dem Tod. Viele Verträge haben Fristen für die Meldung des Sterbefalls.
Wichtige Unterlagen:
Sterbeurkunde (im Original oder beglaubigte Kopie)
Versicherungsschein (Police)
Angaben zum Bezugsberechtigten (Name, Bankverbindung)
Manchmal: Ärztliche Todesbescheinigung oder detailliertere Angaben zur Todesursache.
Unser Tipp: Suchen Sie frühzeitig nach den Unterlagen der Lebensversicherung. Wir helfen Ihnen gerne, diese zu identifizieren, wenn Sie sich unsicher sind.
Rentenversicherungen (private und gesetzliche):
Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund/Knappschaft Bahn See):
Warum informieren? Hier geht es vor allem um die Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente für die Hinterbliebenen. Auch eine bereits laufende Rente des Verstorbenen muss abgemeldet werden.
Wann informieren? Zeitnah nach dem Tod.
Wichtige Unterlagen: Sterbeurkunde, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, Heiratsurkunde (für Witwen/Witwer), Geburtsurkunden der Kinder (für Waisenrente).
Private Rentenversicherungen:
Warum informieren? Je nach Vertrag kann es eine Todesfallleistung geben (insbesondere bei einer sogenannten "Riester-Rente" oder "Rürup-Rente" mit Hinterbliebenenschutz) oder eine laufende Rentenzahlung muss eingestellt werden.
Wann informieren? Zeitnah.
Wichtige Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungsschein.
Krankenversicherungen (gesetzliche und private):
Warum informieren? Der Verstorbene muss aus der Krankenversicherung abgemeldet werden. Für mitversicherte Angehörige (z.B. Ehepartner oder Kinder in der Familienversicherung) kann dies Auswirkungen auf ihren Versicherungsstatus haben und eine eigenständige Anmeldung erforderlich machen.
Wann informieren? Relativ zeitnah, da die Mitgliedschaft oder der Vertrag beendet werden muss.
Wichtige Unterlagen: Sterbeurkunde, Versichertennummer des Verstorbenen.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie als Hinterbliebener weiterhin krankenversichert sind. Bei Fragen dazu sollten Sie direkt Ihre Krankenkasse kontaktieren.
Unfallversicherungen (private):
Warum informieren? Wenn der Todesfall Folge eines Unfalls war und eine private Unfallversicherung mit Todesfallleistung vorliegt, muss diese informiert werden.
Wann informieren? Umgehend, oft gibt es hier sehr kurze Meldefristen (z.B. 48 Stunden) bei Unfalltod!
Wichtige Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungsschein, detaillierte Informationen zum Unfallhergang, ggf. polizeiliche Unfallberichte oder ärztliche Gutachten.
Besonderheit: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) wird relevant, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit war.