Wer bestattet Totgeburten?

Wir das Team von Andre Hahn Bestattungen führen in der Regel auch Bestattungen von Totgeburten durch.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache, daher gibt es leichte Unterschiede zwischen den Bundesländern. Grundsätzlich gilt aber:

* Totgeburten ab 500 Gramm Geburtsgewicht oder nach der 24. Schwangerschaftswoche gelten als bestattungspflichtig. Das bedeutet, die Eltern sind zur Bestattung verpflichtet, und das Kind wird beim Standesamt beurkundet.

* Fehlgeburten (unter 500 Gramm Geburtsgewicht und/oder vor der 24. Schwangerschaftswoche) sind in der Regel nicht bestattungspflichtig, aber die Eltern haben das Recht, sie bestatten zu lassen. Viele Krankenhäuser bieten auch Sammelbestattungen für sogenannte "Sternenkinder" an.

Leistungen von uns  für Totgeburten finden Sie auf der Seite Sternkinder!

Wir  sind darauf spezialisiert, Familien in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Wir bieten in der Regel folgende Leistungen an:

* Beratung: Umfassende Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten und individuellen Wünschen.

* Überführung: Die Abholung  aus dem Krankenhaus.

* Versorgung: Eine würdevolle Vorbereitung  für die Bestattung.

* Särge/Urnen: Spezielle kleine Särge oder Urnen für Sternenkinder und Föten.

* Formalitäten: Erledigung aller notwendigen Behördengänge (z.B. wenn notwendig Meldung beim Standesamt).

* Trauerfeier: Organisation einer individuellen Trauerfeier oder eines Abschieds, wenn gewünscht!

* Beisetzung: Organisation der Erd- oder Feuerbestattung oder Seebestattung.