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Sehr geehrte Trauergäste und Angehörige,
wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Trauerfeier in jeder gewünschten Location. Bei der Nutzung öffentlicher und kirchlicher Räumlichkeiten gelten jedoch die jeweiligen Haus- und Friedhofssatzungen der Betreiber (Kirchengemeinden, Kommunen oder Städte).
Bitte beachten Sie in diesen Räumen folgende grundlegende Punkte:
1. Aufsichtspflicht für Kinder
* Die gesetzliche Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder und Kleinkinder liegt ausnahmslos und jederzeit bei den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Begleitpersonen.
* Wir bitten Sie dringend, diese Pflicht in der Stille und Würde der Kapellen und Kirchen gewissenhaft wahrzunehmen (insbesondere im Hinblick auf offene Kerzen, empfindliches Inventar und die Ruhe der Veranstaltung).
* Haftungsausschluss: Unser Bestattungsinstitut übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen.
2. Regelungen zu Haustieren
* In den meisten öffentlichen Friedhofskapellen und Kirchen ist das Mitbringen von Haustieren (mit Ausnahme gekennzeichneter Assistenzhunde) generell untersagt.
* Bitte klären Sie eine notwendige Ausnahme vorab direkt mit der Verwaltung des jeweiligen Trägers oder mit uns.
* Wir bitten um Verständnis, dass die Einhaltung dieser Regelungen zwingend erforderlich ist. Die Verantwortung und Haftung für zugelassene Tiere liegt jederzeit beim Halter.
Wir danken für Ihre Rücksichtnahme, die zur Würde der Zeremonie und zur Sicherheit aller Anwesenden beiträgt.