Wer ist für die Abmeldung bei Ämtern und Versicherungen zuständig, die noch vor der Bestattung relevant sind (z.B. Rentenkasse)?
Wer ist grundsätzlich zuständig?
Grundsätzlich sind die engsten Angehörigen (in der Regel die Erben) für die Abmeldung des Verstorbenen bei Ämtern, Versicherungen und anderen Vertragspartnern zuständig. Sie müssen sich um die Formalitäten kümmern und die notwendigen Schritte einleiten.
Dies kann eine große Belastung sein, besonders in der ersten Zeit der Trauer. Deshalb bieten wir Ihnen als Bestattungsunternehmen an, Sie bei vielen dieser Aufgaben zu unterstützen oder sie komplett für Sie zu übernehmen.
Welche Abmeldungen sind vor der Bestattung relevant?
Einige Abmeldungen und Benachrichtigungen sind tatsächlich schon vor der Bestattung wichtig oder zumindest sehr zeitnah danach. Hier sind die wichtigsten:
Standesamt (zur Ausstellung der Sterbeurkunde):
Zuständigkeit: Das Standesamt am Sterbeort ist die erste und wichtigste Anlaufstelle. Die Meldung muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod erfolgen.
Warum wichtig vor der Bestattung? Die Sterbeurkunde ist das zentrale Dokument, das Sie für alle weiteren Abmeldungen und Anträge benötigen (z.B. für Rentenkasse, Versicherungen, Banken). Ohne Sterbeurkunde können Sie keine weiteren Schritte einleiten.
Unsere Unterstützung: Wir übernehmen gerne die vollständige Abwicklung mit dem Standesamt für Sie. Wir sammeln die benötigten Dokumente (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunden früher verstorbener Ehepartner etc.) und beantragen die Sterbeurkunde(n) in der benötigten Anzahl für Sie.
Krankenkasse:
Zuständigkeit: Die Angehörigen.
Warum wichtig vor/kurz nach der Bestattung? Die Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherten. Eine schnelle Information ist wichtig, um Beitragszahlungen zu stoppen und ggf. eine bestehende Familienversicherung für Hinterbliebene zu klären. Auch die Krankenversicherungskarte sollte zurückgegeben werden.
Unsere Unterstützung: Wir informieren die Krankenkasse über den Sterbefall und helfen Ihnen bei der Abmeldung und Klärung des weiteren Versicherungsschutzes.
Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung):
Zuständigkeit: Die Angehörigen.
Warum wichtig vor/kurz nach der Bestattung? Bezieht der Verstorbene bereits eine Rente, wird diese in der Regel bis zum Ende des Monats weitergezahlt, in dem der Tod eingetreten ist. Um Überzahlungen und damit verbundene Rückforderungen zu vermeiden, ist eine zeitnahe Meldung wichtig. Auch ist dies der Zeitpunkt, um erste Informationen zu möglichen Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) einzuholen und das "Sterbevierteljahr" zu beantragen (eine dreimonatige Weiterzahlung der vollen Rente des Verstorbenen an den überlebenden Ehepartner zur Überbrückung).
Unsere Unterstützung: Wir melden den Sterbefall bei der Deutschen Rentenversicherung und unterstützen Sie bei der Antragstellung für das Sterbevierteljahr und bei der Klärung weiterer Rentenansprüche.
Banken und Sparkassen:
Zuständigkeit: Die Angehörigen (Erben).
Warum wichtig vor/kurz nach der Bestattung? Obwohl die Konten meist erst mit dem Erbschein komplett aufgelöst werden können, ist es wichtig, die Bank frühzeitig zu informieren. Daueraufträge und Lastschriften sollten überprüft und gegebenenfalls gestoppt werden, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Auch ist es wichtig, zu prüfen, ob Vollmachten über den Tod hinaus bestehen, die den Angehörigen den Zugriff auf das Konto ermöglichen.
Unsere Unterstützung: Wir können die Bank über den Todesfall informieren und Sie dabei beraten, welche Schritte Sie als Nächstes unternehmen sollten.
Ihr Team von André Hahn Bestattungen - immer für Sie da !