Wie geht es mit der Rente nach einem Trauerfall weiter?
Wer stellt den Antrag der Vorschusszahlung wenn gewünscht?
Ihre Unterstützung bei der Rentenzahlung nach einem Todesfall übernehmen wir gerne.
Als Bestatter ist es uns ein wichtiges Anliegen, Sie in der schwierigen Zeit des Verlusts bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört auch, Ihnen bei den ersten Schritten rund um die Rentenanträge beizustehen.
Nachdem das Standesamt die Sterbeurkunde ausgestellt hat, übernehmen wir für Sie die Übermittlung dieser wichtigen Unterlage an die zuständigen Stellen. Gleichzeitig kümmern wir uns um den Antrag auf Vorschusszahlung der Witwenrente den Sie von uns zusammen mit den Sterbeurkunden erhalten. Den Antrag stellen Sie dann selber, dieser Vorschuss soll Ihnen eine erste finanzielle Entlastung ermöglichen, bis der reguläre Rentenanspruch geprüft und bewilligt wird.
Alle weiteren Anträge, die über die Vorschusszahlung hinausgehen, müssen Sie als Hinterbliebene jedoch auch selbst stellen. Dazu gehören beispielsweise der Antrag auf die reguläre Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Wir informieren Sie aber gerne über die notwendigen Schritte und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, falls Sie Fragen zu den weiteren Formalitäten haben.
Unser Ziel ist es, Ihnen so viel Last wie möglich abzunehmen und Ihnen Sicherheit in dieser Ausnahmesituation zu geben.