Wie lange darf man einen Verstorbenen in Hamburg zu Hause behalten?
Viele Angehörige wünschen sich, den Verstorbenen noch eine Weile in vertrauter Umgebung zu behalten, bevor wir als Bestattungsunternehmen die Überführung vornehmen.
Die Regelung in Hamburg
In Hamburg besagt das Bestattungsgesetz, dass ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes zu Hause aufgebahrt werden darf. Innerhalb dieser Frist muss die Überführung in eine geeignete Räumlichkeit erfolgen, die für die hygienische und würdevolle Aufbewahrung des Leichnams sorgt – das ist in der Regel eine unserer Kühlzellen oder die eines Friedhofs.
Unser Vorgehen und Ihre Möglichkeiten
Sobald der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir sind rund um die Uhr für Sie da und können Sie umfassend beraten. Innerhalb der genannten 36 Stunden ist eine Hausaufbahrung eine würdevolle Möglichkeit, sich in Ruhe und im privaten Rahmen zu verabschieden. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Abschied so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen.
Wir organisieren dann die Überführung in unsere Räumlichkeiten, wo wir alles Weitere für die Bestattung vorbereiten. Sollte in Ausnahmefällen eine längere Aufbahrung zu Hause gewünscht sein, wäre dafür eine behördliche Genehmigung notwendig, bei der wir Sie selbstverständlich unterstützen können.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wenn Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen. Wir sind für Sie da.