Wo bekomme ich einen Erbschein?
In Deutschland beantragst du einen Erbschein beim Nachlassgericht.
Hier die wichtigsten Punkte dazu:
* Zuständiges Nachlassgericht:
* Grundsätzlich ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser (die verstorbene Person) zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte.
* Du kannst das zuständige Amtsgericht (das die Aufgaben des Nachlassgerichts wahrnimmt) oft über das Orts- und Gerichtsverzeichnis auf der Webseite der Justiz deines Bundeslandes oder auf justiz.de finden.
* Ausnahme: War der Erblasser deutscher Staatsbürger, hatte aber keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
* Wo kann der Antrag gestellt werden?
* Direkt beim Nachlassgericht: Du kannst den Antrag direkt beim zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen. Dafür musst du in der Regel einen Termin vereinbaren.
* Über einen Notar: Du kannst den Antrag auch bei einem Notar in Deutschland aufnehmen und beurkunden lassen. Der Notar leitet dann alles Weitere in die Wege. Dies ist oft komfortabler, kann aber mit höheren Kosten verbunden sein, da zusätzliche Notargebühren anfallen.
* Rechtshilfe: Lebst du weit vom zuständigen Nachlassgericht entfernt, kannst du den Antrag auch im Wege der Rechtshilfe bei dem Nachlassgericht an deinem eigenen Wohnort stellen. Dieses leitet den Antrag dann an das zuständige Gericht weiter.
* Wichtige Unterlagen (Beispiele, können je nach Einzelfall variieren):
* Dein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
* Die Sterbeurkunde des Erblassers.
* Alle Testamente und Erbverträge des Erblassers im Original (falls vorhanden).
* Angaben zum Wert des Nachlasses (für die Berechnung der Kosten).
* Nachweise über die Erbfolge (insbesondere bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. wenn kein Testament vorliegt):
* Familienstammbuch
* Geburtsurkunden (des Erblassers, der Kinder, der Enkelkinder)
* Heiratsurkunden (des Erblassers)
* Sterbeurkunden von vorverstorbenen Erben (z.B. Ehepartner, Kinder).
* Scheidungsurteile (falls zutreffend).
* Gegebenenfalls Erbausschlagungserklärungen oder Erbverzichtserklärungen anderer Personen.
* Eine eidesstattliche Versicherung, dass dir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit deiner Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht. Diese muss persönlich vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben werden.
Wichtige Hinweise:
* Keine Rechtsberatung durch das Nachlassgericht: Das Nachlassgericht erteilt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, welche Unterlagen du benötigst oder wie die Erbfolge in deinem Fall aussieht, solltest du dich an einen Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Erbrecht) oder einen Notar wenden.
* Kosten: Für die Beantragung eines Erbscheins fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten (geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG).
* Annahme der Erbschaft: Mit der Stellung des Antrags auf einen Erbschein nimmst du die Erbschaft automatisch an. Danach ist eine Ausschlagung der Erbschaft nicht mehr möglich.
Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Nachlassgericht zu erkundigen oder die entsprechenden Informationen auf deren Webseite zu suchen, da die genauen Abläufe und benötigten Unterlagen leicht variieren können.