Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisiert 2022  Andre Hahn eK.

Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

AGB´S Agentur für Seebestattungen André Hahn 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kontor Seebestattungen André Hahn e.K. 2024

§1 Das Kontor Hahn übernimmt Urnen oder Aschebeutel* zur Ausführung einer Beisetzung auf See und setzt diese im Rahmen einer Seebestattung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften in den vorgeschriebenen Urnenbehältnissen (Seeurne) im Meer bei. Sofern Angehörige es wünschen, können diese gegen zusätzliches Entgelt bei der Urnenbeisetzung zugegen sein. Es findet eine Einzelfahrt statt.

Eine Verpflichtung den Angehörigen die Teilnahme kostenfrei oder den Termin vorab kostenfrei bei stillen Beisetzungen zu übermitteln oder zu ermöglichen, besteht nicht. Die Terminabsprache erfolgt, sobald die Urneneingang in unserem Bestattungshaus, Kontor, in Ammersbek bei Hamburg eingetroffen ist. Die Asche muss mindestens vier Werktage vor der geplanten Beisetzung bei uns eingetroffen sein, um die Überstellung zum Schiff bzw. zum Kapitän der ausführenden Reederei in Deutschland zu ermöglichen. Sollte die vorgeschriebene Zustellung durch DHL nicht mehr möglich sein und eine Einzelüberführung zur Wahrung des Termins erfolgen müssen, muss dieses entsprechend der Überführungskosten per Überführungsdienst erfolgen. Die Kosten müssen vom Auftraggeber der Seebestattung (Preise auf Anfrage) übernommen werden.

Sollte die Zustellung der Asche und Beisetzungsurne zum Schiff nicht rechtzeitig möglich sein, fallen die gesamten gebuchten Leistungen an. Eine Gutschrift erfolgt nicht!

 

Nur schriftliche Bestätigungen haben Gültigkeit.

 

§2 Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

 

§3 Das Kontor Hahn haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Es übernimmt keine Haftung bei Verlusten, Verspätungen und etwaigen Unglücksfällen während der Reise oder sonstigen mittelbaren und unmittelbaren Schäden, es sei denn, dass das Kontor, die Schiffseigner, Schiffsführer oder deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

 

§4 Muss eine Seebestattung infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtem Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen vom Kapitän abgesagt werden oder verzögert sich, verspätet sich die Abfahrt des Schiffes oder ändert sich kurzfristig das eigentlich angedachte und bestätigte Schiff, so haftet das Kontor Hahn nicht. Auch die ausführende Reederei, welche die Buchungsverantwortung innehält, hat das Recht diese Entscheidung auch ohne Abstimmung mit den Reisenden, dem Kontor Hahn oder dem für die Einäscherung verantwortlichen Bestattungsinstitut um zu setzen.

Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Das Kontor Hahn bzw. die Schiffsführung verpflichtet sich, die Beisetzung bzw. Reise so schnell wie möglich nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Das Kontor Hahn ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter und tritt ansonsten als Mittler auf.

 

§4.1. Sollte der Bestattungstermin bzw. die Ausfahrt des Schiffes durch Anordnung des Kapitäns auf Grund von § 4 der AGB nicht erfolgen, können wir Ihnen eine Verabschiedung an der Urne, statt Begleitung der Ausfahrt, zum selbigen Termin anbieten. Abstimmung erfolgt direkt mit der Schiffsleitung. Eine Verrechnung der gezahlten Leistung würde nicht erfolgen. Sollte diese Möglichkeit nicht gewünscht sein, aber auch keine Neuterminierung zur Begleitung, werden gezahlte Beträge nicht erstattet. Die Beisetzung würde dann bei nächster Möglichkeit als Einzelfahrt durchgeführt.

 

§5 Zahlungen haben vor der Beisetzung zu erfolgen.

Die Bezahlung muss direkt an André Hahn e.K. oder an einen angegebenen Factorierer** erfolgen. Eine Zahlung an Dritte hat keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Verzug ist Andre Hahn e.K. oder der Factorierer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% auf die Leistungsrechnung der Seebestattung über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§6 Die Aufbewahrungszeit für Arbeits- und Beisetzungsdaten ist auf drei Monate nach Beisetzung befristet.

 

§7 Für zugelieferte Beisetzungs-Urnen übernimmt das Kontor Hahn keinerlei Haftung. Das Bruchrisiko trägt der Zulieferer.

 

§8 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht.

 

§9 Stornierungen müssen schriftlich via E-Mail erfolgen.

 

Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, bei stillen Beisetzungen ab Tag 8 bis einen Tag vor der geplanten Beisetzung 50 % der Rechnungssumme.

 

Bei Beisetzungsfahrten mit Begleitung von Angehörigen gilt: Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, ab Tag 8 bis einen Tag vor der geplanten Beisetzung 50 % der Rechnungssumme. Es kommen zusätzlich hinzu: Rücksendung nur zum Krematorium, die Asche in Versandurne aus Metall (45,- €). Der Versand erfolgt ausschließlich durch DHL. Vom Hafen der Beisetzung zum Kontor und zum Krematorium 25,- € (inklusive Standardverpackung)

(Die ursprüngliche Aschenkapsel und der dazugehörige Schamottestein werden nach Eintreffen bzw. Umbettung der Asche vernichtet.) Bei Umbuchungen von Beisetzungsterminen wird ab dem Zeitpunkt der Buchung eine Pauschale von 75.--€ berechnet, sollte die geplante Beisetzungsfahrt im Zeitfenster von einer Woche vor Termin erfolgen, werden 50% der Beisetzungsfahrt berechnet.  Kurzfristigere Absagen müssen voll bezahlt werden.

 

 

zu §9 Die Basisseeurne eines Krematoriums oder den Erhalt eines Aschebeutels aus dem jeweiligen Angebot eignet sich nicht für einen Beisetzung auf See und muss entsprechend umgebettet werden. (5,60 €)

Bei Stornierung und notwendiger Rücksendung der Asche an den Versender würde eine weitere Umfüllung für den sicheren Versand notwendig sein. (5,60 € + Versandkosten für Urnen/Asche menschlichen Ursprungs)

 

§ 10 Im Falle, dass durch die jeweils geltenden Landesverordnungen zur Eindämmung einer Pandemie ein Reiseverbot zur Bestattung erlassen würde, würde die Ausführung der Seebestattung verschoben werden können.

 

Ähnlich wie bei Wettersituationen, Sturm oder im Winter, auch Eisgang – siehe § 4.

Die Beisetzung würde neu terminiert, sowie die Rahmenbedingungen wieder möglich sind.

 

Sollte der gebuchte Termin der Seebestattung aus privaten Gründen vom Angehörigen oder der bevollmächtigten Person abgesagt oder geändert werden, so würden die unter §9 genannten Stornierungskosten anfallen.

 

§11 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Ahrensburg bei Hamburg oder Lübeck.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kontor Seebestattungen André Hahn e.K. 2021 11

§1 Das Kontor Hahn übernimmt Urnen zur Ausführung einer Beisetzung auf See und setzt diese im Rahmen

einer Seebestattung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften in den vorgeschriebenen

Urnenbehältnissen im Meer bei. Sofern Angehörige es wünschen, können diese gegen zusätzliches Entgelt bei

der Urnenbeisetzung zugegen sein. Es findet eine Einzelfahrt statt. Eine Verpflichtung den Angehörigen die

Teilnahme zu ermöglichen, besteht nicht. Die Terminabsprache erfolgt, sobald die Urneneingang in unserem

Bestattungshaus in Ammersbek bei Hamburg eingetroffen ist. Die Aschenkapsel muss mindestens vier Werktage

vor der geplanten Beisetzung bei uns eingetroffen sein, um die Überstellung zum Schiff in Deutschland zu

ermöglichen. Sollte die vorgeschriebene Zustellung durch DHL nicht mehr möglich sein und eine

Einzelüberführung zur Wahrung des Termins erfolgen müssen, muss dieses entsprechend der

Überführungskosten (Preise unter www.trauerhahn.de) übernommen werden.

Sollte die Zustellung der Urne zum Schiff nicht rechtzeitig möglich sein, fallen die gesamten gebuchten

Leistungen an. Eine Gutschrift erfolgt nicht.

Nur schriftliche Bestätigungen haben Gültigkeit.

§2 Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

§3 Das Kontor Hahn haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die

ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Es übernimmt keine Haftung bei Verlusten,

Verspätungen und etwaigen Unglücksfällen während der Reise oder sonstigen mittelbaren und unmittelbaren

Schäden, es sei denn, dass das Kontor, die Schiffseigner, Schiffsführer oder deren Mitarbeiter und

Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

§4 Muss eine Reise infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtem

Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen vom Kapitän abgesagt werden, so haftet das Kontor Hahn nicht.

Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Das Kontor Hahn bzw. die Schiffsführung verpflichtet sich, die

Beisetzung bzw. Reise so schnell wie möglich nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder

Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Das Kontor Hahn ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter

und tritt ansonsten als Mittler auf.

§4.1. Sollte der Bestattungstermin bzw. die Ausfahrt des Schiffes durch Anordnung des Kapitäns auf Grund von

§ 4 der AGB nicht erfolgen, können wir Ihnen eine Verabschiedung an der Urne, statt Begleitung der Ausfahrt,

zum selbigen Termin anbieten. Abstimmung erfolgt direkt mit der Schiffsleitung. Eine Verrechnung der

gezahlten Leistung würde nicht erfolgen. Sollte diese Möglichkeit nicht gewünscht sein, aber auch keine

Neuterminierung zur Begleitung, werden gezahlte Beträge nicht erstattet. Die Beisetzung würde dann bei

nächster Möglichkeit als Einzelfahrt durchgeführt.

§5 Zahlungen haben vor der Beisetzung zu erfolgen.

Die Bezahlung muss direkt an André Hahn e.K. oder an einen Factorierer erfolgen. Eine Zahlung an Dritte hat

keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Verzug ist Andre Hahn e.K. oder der Factorierer berechtigt, Verzugszinsen

in Höhe von 9% per Auftrag über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung

weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§6 Die Aufbewahrungszeit für Arbeits- und Beisetzungsdaten ist auf drei Monate nach Beisetzung befristet.

§7 Für zugelieferte Beisetzungs-Urnen übernimmt das Kontor Hahn keinerlei Haftung. Das Bruchrisiko trägt der

Zulieferer.

§8 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen

Bestimmungen nicht.

§9 Stornierungen müssen schriftlich via E-Mail oder Fax erfolgen.

Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach

Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, bei stillen Beisetzungen ab Tag 8 bis einen Tag vor der geplanten

Beisetzung 50 % der Rechnungssumme.

Bei Beisetzungsfahrten mit Begleitung von Angehörigen gilt: Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der

Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, ab Tag 8 bis einen

Tag vor der geplanten Beisetzung 50 % der Rechnungssumme. Es kommen zusätzlich hinzu: Rücksendung nur

zum Krematorium, die Asche in Versandurne aus Metall (45,- €). Der Versand erfolgt ausschließlich durch

DHL. Vom Hafen der Beisetzung zum Kontor und zum Krematorium 25,- € (inklusive Standardverpackung)

(Die ursprüngliche Aschenkapsel und der dazugehörige Schamottestein werden nach Eintreffen bzw. Umbettung

der Asche vernichtet.)

zu §9 Die Basisseeurne aus dem Angebot eignet sich nicht für einen sicheren Versand und muss nach Umbettung

in die Versandmetallurne entsorgt werden. Kostenaufwand hierfür 5,60 €.

§ 10 Im Falle dass durch die jeweils geltenden Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein

Reiseverbot zur Bestattung erlassen würde, würde die Ausführung der Seebestattung verschoben werden können.

Ähnlich wie bei Wettersituationen, Sturm oder im Winter, auch Eisgang – siehe § 4.

Die Beisetzung würde neu terminiert, sowie die Rahmenbedingungen wieder möglich sind.

Sollte der gebuchte Termin der Seebestattung aus privaten Gründen vom Angehörigen oder der bevollmächtigten

Person abgesagt oder geändert werden, so würden die unter §9 genannten Stornierungskosten anfallen.

§11 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Ahrensburg

bei Hamburg oder Lübeck.