Wenn gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht ist

 

Manchmal übertrifft die Realität in unserem Berufsalltag jede Fiktion an Naivität. Stellen Sie sich vor: Ein Betreuungsbüro schließt pflichtbewusst für eine betreute Person eine Bestattungsvorsorge bei uns ab. Alles scheint geregelt. Doch dann tritt der Trauerfall ein, und im Pflegeheim wird ein völlig anderes Bestattungshaus gerufen, das dort namentlich hinterlegt war.

 

Der Clou: Es stellte sich heraus, dass die Verstorbene bereits Jahre zuvor selbst eine Bestattungsvorsorge bei einem anderen Kollegen abgeschlossen und voll bezahlt hatte. Wir haben nun also eine Situation, in der zwei Verträge existieren, aber nur eine Bestattung stattfindet.

Das rechtliche Erwachen

 Jetzt wird es kompliziert – und für manche Beteiligte leider auch ernüchternd:

  • Erlöschen der Vollmacht: Mit dem Tod der betreuten Person erlischt die gesetzliche Betreuung des Büros sofort. Das Betreuungsbüro kann den Vertrag bei uns also weder stornieren noch das Geld zurückfordern.

 

  • Die Erben sind am Zug: Da wir ein ordentliches Bestattungshaus sind, können wir Gelder nicht einfach „unter dem Tisch“ zurückerstatten. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich an die rechtmäßigen Erben gegen entsprechenden Nachweis.

 

  • Auseinanderdividieren: Da die Betreuung mit dem Tod beendet ist, müssen die Erben nun direkt mit uns in Kontakt treten, um die vertraglichen Details zu klären. Eine einfache Rückabwicklung per Zuruf gibt es im deutschen Erbrecht nicht.

 

Warum wir in der Not „kopflos“ handeln

 In diesem Moment wird klar: Hier agiert kein „kühler Kopf“. Hier agiert ein Herz unter Schock. Der Anruf bei mir erfolgte, noch bevor der Arzt verständigt wurde, noch bevor der Abschied am Sterbebett überhaupt stattgefunden hat. Warum macht ein Mensch das? Warum informiert man den Bestatter, bevor die formalen Voraussetzungen überhaupt geschaffen sind?

 

Es ist der Drang nach Struktur im totalen Chaos. Wenn die Welt aus den Fugen gerät, sucht man instinktiv einen Profi, der die Leitplanken hält. Der Anruf ist keine logische Abfolge von Schritten, sondern ein Hilferuf nach Führung. Man will einfach hören: „Ich bin da. Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied.“

Menschlichkeit schlägt Frequenz

 

Diese frühen Anrufe sind oft gar keine „geschäftlichen“ Vorgänge. Es sind Momente, in denen wir eher Seelentröster und Navigationssysteme sind.

 

Es ist fast schon dubios, wie sehr der Mensch in der Krise die gewohnte Logik ablegt und einfach nur nach einer Stütze greift – egal, um wie viel Uhr die Sonne aufgeht. Unsere Telefonanlage sorgt dafür, dass dieser Hilferuf nicht im Leeren verhallt.

 

Ich rate in solchen Momenten immer zur Ruhe. Die Bürokratie rennt uns nicht weg. Aber die erste Stunde des Abschieds, die kommt nie wieder.

 

 

 

Der Trauerhahn.

Ihre Stimme für eine moderne Bestattungskultur

 

Reden wir Tacheles – Ihre Meinung im „Trauerhahn-Dialog“

 

„Tradition braucht den Austausch, und Fortschritt braucht Ihre Stimme. Als Familienunternehmen in der

4. Generation wissen wir, dass Abschiede so individuell sind wie das Leben selbst.

 

Doch oft stehen veraltete Gesetze und starre Strukturen unserem Wunsch nach Freiheit im Weg.

 

In unserem Kolumnen-Chatroom – unserem digitalen Gästebuch – möchten wir Ihnen den Raum geben, den die Bestattungskultur so dringend benötigt:

 

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