Manchmal schreibt das Leben Drehbücher, die selbst mir nach über 40 Jahren im Beruf den Atem rauben. Kürzlich klingelte das Telefon: Eine Tochter, gefasst, aber sichtlich bewegt. Ihre Mutter läge im Sterben, man wolle sich orientieren, beraten lassen. Wir kamen vom Hundersten ins Tausendste, besprachen Wünsche, Formen und natürlich auch den Kostenrahmen. Alles schien geklärt, bis wir zum Thema Finanzierung kamen.
„Es gibt eine Sterbegeldversicherung“, erklärte mir die Tochter. „Mein Bruder ist der Bezugsberechtigte, daraus wird alles bezahlt.“
Ich musste kurz schlucken und stellte die entscheidende, fast stumpf wirkende Frage:
„Und Ihr Bruder möchte dieses Geld auch wirklich für die Bestattungskosten Ihrer Mutter verwenden?“
Die Tochter stutzte. „Wieso? Das ist doch dafür da!“
Eine Sterbegeldversicherung ist rechtlich gesehen keine „Bestattungskosten-Versicherung“. Sie besagt lediglich, dass Person X im Todesfall Summe Y erhält. Das verpflichtet den Begünstigten aber keineswegs, davon auch die Rechnung des Bestatters zu begleichen. Das Geld gehört ihm – Punkt. Wer die Musik bestellt (also den Bestattungsauftrag unterschreibt), der bezahlt sie am Ende auch, völlig ungeachtet der Versicherungssumme auf dem Konto des Bruders.
„Bevor Sie mich beauftragen, sollten Sie das klären...“, wollte ich gerade raten, als das Gespräch eine schreckliche Wendung nahm. Ein Ruf aus dem Hintergrund, ein plötzliches Weinen – die Mutter war in genau diesem Moment verstorben.
In so einer Sekunde schlägt die Stunde der Professionalität. Jetzt geht es nicht mehr um Aufträge oder Paragrafen. „Wir brechen hier ab“, sagte ich sanft. „Melden Sie sich, wenn Sie bereit sind.“
In diesem Moment nach dem Auftrag zu greifen, verbietet mir mein Ethos.
Die Überführung haben wir mittlerweile pietätvoll durchgeführt, doch die eigentliche Frage steht noch im Raum. Wer wird der Auftraggeber? Wer übernimmt die Verantwortung?
Auf der einen Seite die Trauer, auf der anderen die Geschwisterdynamik und die Frage, ob der Bruder das Geld der Versicherung wirklich „herausrückt“.
Vorsorge ist gut, aber sie muss rechtlich wasserdicht sein, damit sie im Ernstfall nicht für zusätzlichen Unfrieden sorgt. Da bin ich ja mal gespannt, wer am Ende wirklich die Verantwortung – und die Rechnung – übernimmt.
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