Manchmal schreibt das Leben Drehbücher, die selbst mir nach über 40 Jahren im Beruf den Atem rauben. Kürzlich klingelte das Telefon: Eine Tochter suchte Orientierung für die Bestattung ihrer Mutter, die im Sterben lag. Wir sprachen über Wünsche, Abschiedsformen und den Kostenrahmen. Alles schien geklärt, bis wir zum kritischen Punkt der Finanzierung kamen.
Die Tochter erklärte mir: „Es gibt eine Sterbegeldversicherung. Mein Bruder ist der Bezugsberechtigte, daraus wird alles bezahlt.“ Ich musste kurz schlucken und stellte die entscheidende Frage: „Ist Ihr Bruder rechtlich verpflichtet, dieses Geld auch tatsächlich für die Bestattungskosten Ihrer Mutter zu verwenden?“
Die Tochter stutzte. „Wieso? Das ist doch dafür da!“
Doch genau hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum, den ich immer wieder aufklären muss: Eine Sterbegeldversicherung ist rechtlich gesehen keine Bestattungskosten-Versicherung. Sie besagt lediglich, dass eine definierte Person im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Diese Person ist jedoch nicht verpflichtet, davon die Rechnung des Bestatters zu begleichen. Das Geld gehört ihr – rechtlich völlig unabhängig vom Auftrag an uns. Wer den Bestattungsauftrag unterschreibt, ist gegenüber dem Bestatter zahlungspflichtig, ungeachtet dessen, wer das Versicherungsgeld auf dem Konto hat.
Während wir noch über die rechtlichen Feinheiten sprachen, gab es einen Ruf aus dem Hintergrund und plötzliches Weinen: Die Mutter war in genau diesem Moment verstorben. In solch einem Augenblick zählt nur die Menschlichkeit. „Wir brechen hier ab“, sagte ich sanft. „Melden Sie sich, wenn Sie bereit sind.“ In einer solchen Sekunde verbietet es mir mein Ethos, nach dem Auftrag zu greifen.
Die Überführung haben wir mittlerweile pietätvoll durchgeführt, doch die Frage nach dem Auftraggeber bleibt bestehen. Es ist eine angespannte Situation: Auf der einen Seite steht die Trauer, auf der anderen die Geschwisterdynamik und die Unsicherheit, ob Versicherungssummen tatsächlich für den Abschied zur Verfügung stehen.
Vorsorge ist nur dann wertvoll, wenn sie im Ernstfall nicht für Unfrieden sorgt. Damit Ihre Wünsche und die Finanzierung sichergestellt sind, empfehle ich Ihnen:
Wie sichere ich mich rechtlich ab? Klären Sie explizit, ob Bezugsberechtigte einer Versicherung auch die Bestattungskosten tragen werden.
Welche Vorsorge ist wirklich transparent? Nutzen Sie Modelle, die Bestattungskosten direkt absichern.
Wie erhalte ich professionelle Beratung? Sollten die Finanzen knapp sein, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir sind offen für alle Sozialbestattungen – die Kosten können nach Antragstellung von der Stadt übernommen werden, wenn dem zugestimmt wird.
Welche Alternativen sind kosteneffizient? Für einen schlichten, würdevollen Rahmen beraten wir Sie gerne zu Optionen wie der Seebestattung, die bei uns die günstigste Bestattungsform darstellt.
Ein würdevoller Abschied darf nicht an rechtlichen Missverständnissen scheitern. Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit in Ihre Vorsorgeplanung zu bringen, damit Sie sich in schweren Momenten auf das Wesentliche konzentrieren können: den Abschied.
Wenn Sie Fragen zu einer rechtssicheren Bestattungsvorsorge haben oder Unterstützung bei einer aktuellen Situation benötigen, finden Sie weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage.
Der Trauerhahn.
Ihre Stimme für eine moderne Bestattungskultur
Reden wir Tacheles – Ihre Meinung im „Trauerhahn-Dialog“
„Tradition braucht den Austausch, und Fortschritt braucht Ihre Stimme. Als Familienunternehmen in der
4. Generation wissen wir, dass Abschiede so individuell sind wie das Leben selbst.
Doch oft stehen veraltete Gesetze und starre Strukturen unserem Wunsch nach Freiheit im Weg.
In unserem Kolumnen-Chatroom – unserem digitalen Gästebuch – möchten wir Ihnen den Raum geben, den die Bestattungskultur so dringend benötigt:
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