Man sollte meinen, im Zeitalter von Minimalismus und „Tiny Houses“ wäre die logische Konsequenz für das Jenseits klar: Asche zu Staub, und zwar bitte ohne viel Federlesens auf einer schönen Wiese. In Schleswig-Holstein ist das gesetzlich mittlerweile sogar vorgesehen. Aber wer jetzt denkt, er könne auf jedem Gemeindefriedhof mal eben „vom Winde verweht“ spielen, der hat die Rechnung ohne den Kämmerer gemacht.
Die bittere Wahrheit ist: Wer in Hamburg oder Niedersachsen eine Streuwiese sucht, braucht oft eine Lupe. Und das hat einen Grund, der weniger mit Pietät als mit Pacht zu tun hat. Ein klassisches Grab ist für einen Friedhofsträger wie eine Mietimmobilie mit 20 Jahren Mindestlaufzeit. Man verkauft „Nutzungsrechte“. Das ist das Zauberwort.
Bei einer Urne im Grab kann man Grabpflege berechnen, Steinmetz-Genehmigungen kassieren und nach 20 Jahren fragen: „Wollen Sie verlängern? Kostet wieder!“
Wenn ich die Asche aber einfach verstreue, ist sie weg. Physisch weg. Da gibt es nichts, was man nach 20 Jahren räumen könnte. Und genau hier wird es für die Friedhofsverwaltung knifflig:
Die Einmal-Zahlung: Wie berechnet man die „Miete“ für ein Stück Luft über dem Rasen? Viele Verwaltungen rufen deshalb Pauschalen für die Streuwiese auf, die fast so hoch sind wie ein Urnengrab – nur eben ohne Grab.
Das Flächen-Dilemma: Ein Friedhof muss sich finanzieren. Wenn alle nur noch Asche verstreuen, stehen die teuren Grabfelder leer. Die Fixkosten für Wege, Hecken und Kapelle bleiben aber.
In Schleswig-Holstein rät die Kirche oft offiziell vom Verstreuen ab. Das Argument: Man brauche einen „Ort der Trauer“. Kritische Geister könnten aber auch vermuten: Ein Name auf einer Stele lässt sich nun mal besser verwalten und abrechnen als ein flüchtiger Moment im Wind. Es ist die Angst vor dem Einnahmeausfall, die den Fortschritt bremst.
Das Verstreuen der Asche scheitert in der Praxis oft nicht am Gesetz, sondern an der Wirtschaftlichkeit der Kommunen. Wir Bestatter müssen da kreativ werden. Wenn die Gemeinde keine Wiese will, bleibt oft nur wieder der „Tourismus“ über die Landesgrenze – oder die Seebestattung, die eine der günstigsten Bestattungsformen darstellt.
Wir bleiben am Ball. Denn am Ende sollte der Wille des Verstorbenen zählen, nicht die Bilanz des Friedhofsamtes.
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