Wenn der Bestatter plötzlich zum Hilfs-Sekretariat des Onkel Doktors wird

Moin liebe Leserinnen und Leser,

 

wissen Sie, was das Schöne an unserem Beruf ist? Wir halten den Kopf hin, wir ordnen das Chaos, wenn das Leben geht, und wir sorgen dafür, dass am Ende alles seine Richtigkeit hat. Aber manchmal, da gibt es Situationen,

 

da fragt man sich schon: „Sacht mal, brennt da noch Licht im Oberstübchen?“

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Ein Bewohner im Pflegeheim oder Hospiz schließt für immer die Augen.

 

Der Arzt kommt, stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Das ist Arbeit, das ist Verantwortung, und das muss natürlich bezahlt werden – denn die Krankenkasse ist in dem Moment raus. Der Tod ist privat, auch finanziell.

 

So weit, so klar.

 

Doch dann passiert etwas Kurioses, das mir immer wieder die Zornesröte ins Gesicht treibt:

 

Der Arzt fragt das Personal: „Welcher Bestatter kommt denn?“ Der Name fällt, der Arzt geht – und drei Tage später liegt die Rechnung für die Leichenschau bei mir auf dem Tisch.

 

Manchmal sogar direkt auf meinen Namen ausgestellt, so als hätte ich den Arzt zum Kaffeeklatsch bestellt!

Feigheit oder Bequemlichkeit?

Da drängt sich mir der Verdacht auf: Traut sich der Herr Doktor nicht, den Angehörigen direkt zu sagen, dass sein Dienst Geld kostet?

 

Oder ist es schlichte Bequemlichkeit, die Rechnung einfach „irgendwohin“ zu schicken, wo man glaubt, dass das Geld schon irgendwie fließt?

Ich sage es mal ganz hanseatisch:

Wir sind ein Bestattungshaus, kein Inkassobüro für Arztpraxen.

 

Wenn wir diese Rechnungen einfach ungeprüft bezahlen würden, kämen wir in Teufels Küche.

 

Stellen Sie sich vor, ich lege 200 Euro aus, und die Angehörigen sagen später: „Moment mal, der Preis passt aber nicht zur Gebührenordnung!“ Dann stehe ich da mit meinem kurzen Hemd.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ich fremdes Geld für Leistungen ausgeben, die ich gar nicht kontrollieren kann?

Klar Schiff bei den Kosten

Bei uns gilt das Prinzip „Klar Schiff“. Wir legen keine Friedhofsgebühren aus, ohne dass das vorher auf den Cent genau besprochen und abgezeichnet ist. Und wir bezahlen erst recht keine Arztrechnungen, für die wir weder Auftraggeber noch Empfänger sind.

 

Diese Briefe gehen bei uns postwendend zurück an die Praxen – mit dem freundlichen Hinweis, dass wir nicht befugt sind, die privaten Schulden Dritter zu begleichen.

 

Das hat nichts mit Unhöflichkeit zu tun, sondern mit Sorgfaltpflicht. Unsere Kunden vertrauen uns ihr Geld und ihre Trauer an. Dieses Vertrauen rechtfertigen wir nicht, indem wir zum „Zahlmeister der Bequemlichkeit“ für andere Dienstleister werden.

 

Ein bisschen mehr Rückgrat in den Arztpraxen würde ich mir da schon wünschen. Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar – vor allem, wenn es um eine saubere Abrechnung geht.

In diesem Sinne:

Bleiben Sie aufrecht!

 

Ihr André Hahn

Ihre Stimme für eine moderne Bestattungskultur

 

 

Reden wir Tacheles – Ihre Meinung im „Trauerhahn-Dialog“

 

„Tradition braucht den Austausch, und Fortschritt braucht Ihre Stimme. Als Familienunternehmen in der

4. Generation wissen wir, dass Abschiede so individuell sind wie das Leben selbst.

 

Doch oft stehen veraltete Gesetze und starre Strukturen unserem Wunsch nach Freiheit im Weg.

 

In unserem Kolumnen-Chatroom – unserem digitalen Gästebuch – möchten wir Ihnen den Raum geben, den die Bestattungskultur so dringend benötigt:

 

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