In einer Welt, in der Datenschutz oft wie eine heilige Reliquie vor sich hergetragen wird, erlebe ich in meinem Berufsalltag Momente, die mich fassungslos zurücklassen. Es geht um den krassen Widerspruch zwischen dem, was wir schützen müssen, und dem, was Dritte mit aller Macht erzwingen wollen.
Stellen Sie sich vor: Ein ehemaliger Mitarbeiter ist verstorben – ein Mensch, der sich ganz bewusst für sein Ende entschieden hat. Wir informieren eine anfragende Rechtsanwaltskanzlei sachlich über diesen Umstand. Und was passiert ein halbes Jahr später? Anstatt die Information zu akzeptieren, flattert ein Schreiben ins Haus, das an Absurdität kaum zu überbieten ist.
Man fordert uns auf, den Tod erst einmal zu „beweisen“. Mehr noch: Es schwingt der unterschwellige Vorwurf mit, wir würden hier „gemeinsame Sache“ machen, um Informationen vorzuenthalten. Man fragt sich: In welcher Realität bewegen wir uns hier eigentlich?
Es ist bemerkenswert: Dieselben Institutionen, die bei jeder Gelegenheit auf die Einhaltung der DSGVO pochen, versuchen hier, uns zu Auskünften zu drängen, die uns rechtlich gar nicht zustehen. Ein Bestatter ist keine Detektei. Wir sind keine Auskunftei für die Neugier Dritter, auch wenn diese eine juristische Robe tragen.
Der Schutz der Persönlichkeit endet nicht mit dem letzten Atemzug. Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut. Einem Arbeitgeber indirekt vorzuwerfen, er würde den Tod eines Menschen „erfinden“, ist nicht nur pietätlos, sondern zeigt ein erschreckendes Verständnis von Recht und Anstand.
Für solche Fälle gibt es in Deutschland einen klaren, rechtlichen Weg: das Standesamt. Wer ein berechtigtes Interesse hat, bekommt dort die notwendigen Auskünfte. In unserem Fall wäre das Standesamt Ammersbek die richtige Adresse. Aber offenbar ist der direkte Weg über Druck und Unterstellungen für manche verlockender als der korrekte Dienstweg.
Wir lassen uns davon nicht beirren. Unsere Aufgabe ist der Schutz der Würde – der Lebenden wie der Verstorbenen. Dazu gehört es auch, klare Grenzen zu setzen, wenn der Datenschutz zur bloßen Verhandlungssache degradiert werden soll.
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