Wenn „Gut gemeint“ den Datenschutz überfährt: Zwischen Empathie und Daten-Crash

Stellen Sie sich vor, in einer verkehrsberuhigten Zone gilt Tempo 30. Wer dort mit 70 durchfährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet andere. Das leuchtet jedem ein. Doch warum tun wir uns so schwer, wenn es um den Schutz sensibler Daten im Todesfall geht?

 

 

Kürzlich erlebte ich einen Fall, der mich fassungslos machte: Ein Chefarzt eines Krankenhauses im Hamburger Umland gab der Schwester eines Verstorbenen einfach meine Kontaktdaten mit dem Hinweis: „Herr Hahn hat die Bestattung durchgeführt, melden Sie sich dort.“ Was wie eine nette Geste zur Trauerbewältigung aussieht, ist rechtlich gesehen eine Vollgas-Fahrt durch eine rote Ampel.

Das Dilemma der „nahestehenden“ Verwandtschaft

Die Schwester meldete sich bei mir, voller Hoffnung auf Informationen zum Beisetzungsort ihres Bruders. Sie vermutete, eine Freundin habe den Auftrag gegeben. Doch meine Unterlagen sprachen eine andere Sprache: Auftraggeberin war die Tochter – die direkte Blutsverwandte, die laut Gesetz die Entscheidungsgewalt trägt.

 

Genau hier beginnt ein Dilemma, das viele unterschätzen:

 

  • Verletzung des Auftragsgeheimnisses: Der Arzt gibt Informationen preis, die der Schweigepflicht unterliegen. Wer mich beauftragt hat, ist eine vertrauliche Information zwischen mir und meinem Vertragspartner.

  • Irreführung der Angehörigen: Die Schwester fordert Informationen ein, die ich ihr ohne ausdrückliche Zustimmung der Tochter gar nicht geben darf.

  • Schutz der Privatsphäre: Datenschutz ist kein bürokratischer Irrsinn. Er schützt Menschen, die in einer emotionalen Ausnahmesituation schwierige Entscheidungen treffen mussten.

Datenschutz ist kein Kavaliersdelikt

 

Manchmal frage ich mich: Ist es Oberflächlichkeit oder dieses gefährliche „Wird schon keiner merken“, das im Gesundheitswesen oft mitschwingt? Wenn ich als Bestatter so arbeiten würde, stünde ich morgen vor dem Kadi. Datenschutzverletzungen können mit empfindlichen Bußgeldern im fünf- oder sechsstelligen Bereich geahndet werden. Es ist meine Pflicht, das Vertrauensverhältnis zu meinen Auftraggebern zu schützen.

Mein Versprechen an Sie: Diskretion als höchste Form der Pietät

In meinem Haus gibt es keine „Abkürzungen“ auf Kosten Ihrer Privatsphäre. Wenn eine Tochter entscheidet, ihren Vater im Stillen zur See zu bestatten, dann ist das ihr gutes Recht. Dieses Recht verteidige ich – auch gegenüber übereifrigen Klinikärzten oder fordernden Verwandten.

 

 

Wer mit sensiblen Daten Ping-Pong spielt, zerstört das wichtigste Fundament unserer Arbeit: das Vertrauen. Und Vertrauen ist das Einzige, was in der Trauer wirklich zählt.

Mehr erfahren:

Möchten Sie mehr über unsere Philosophie der Diskretion erfahren? Informieren Sie sich über unsere Arbeit auf dem Friedhof Ohlsdorf oder lesen Sie mehr über den Ablauf einer würdevollen Seebestattung.

 

 

 

  

Der Trauerhahn

 

 

Ihre Stimme für eine moderne Bestattungskultur

 

 

Reden wir Tacheles – Ihre Meinung im „Trauerhahn-Dialog“

 

„Tradition braucht den Austausch, und Fortschritt braucht Ihre Stimme. Als Familienunternehmen in der

4. Generation wissen wir, dass Abschiede so individuell sind wie das Leben selbst.

 

Doch oft stehen veraltete Gesetze und starre Strukturen unserem Wunsch nach Freiheit im Weg.

 

In unserem Kolumnen-Chatroom – unserem digitalen Gästebuch – möchten wir Ihnen den Raum geben, den die Bestattungskultur so dringend benötigt:

 

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