Seebestattungen International mit der Seebestattungs-Agentur- Hamburg,                          André Hahn

Historisch spricht man von den „Sieben Weltmeeren“, die neben Pazifik, Atlantik und Indischem Ozean auch das Karibische Meer, das Mittelmeer, das Gelbe Meer und die Nordsee umfassen (oder auch andere Meere, die als Nebenmeere der Ozeane gelten, wie das Schwarze Meer oder die Ostsee).

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Angebot - aktueller Stand, Begleitung zur Beisetzung je nach Wunsch gegen Aufpreis möglich. s. PDF Angebot

"Das Meer ist keine Landschaft, es ist das Erlebnis der Ewigkeit" -Thomas Mann-

 

Die Ausführung der Einäscherung und kollektiven Seebestattung
in der weite der See 


Vollholzsarg Kiefer natur, schlicht, mit Einkleidung, Sargmatratze,
Laken, Kissen, Steppdecke und Ruhehemd (zwingend erforderlich)
Betten und Einsargen.
Erledigung aller Bestattungsmodalitäten sowie telefonische Beratung (Tag und Nacht)
Vorab Standesamtmeldung und Krematoriumsanmeldung
Kremierung bis zum Urnenversand innerhalb Deutschlands
Überführungen vom Sterbeort (Krankenhaus im Stadtgebiet Hamburg)
zum Klimaraum/Krematorium
eigene klimatisierte Ruhehalle,  für 14 Tage jeder weitere Tag 6,20€
kollektive Seebestattung in der Ostsee ab Travemünde, oder auch Nordsee*/Husum

 

ab 1.214,29 €

(zuzüglich 19 % MwSt.) + 230,71 €

= 1.445,00 €

+Sterbeurkunden/Service 150.--€

*Aufpreis

Wir führen auch Seebestattungen in allen Regionen aus, auch wenn die Einäscherung nicht über unser Haus durchgeführt wurde.

z.B. Schiffcharter, Travemünde bis 12 Personen          ab  1050,-- € inkl. MwST + Energieaufpreise möglich 

Andere Regionen und mehr Personen auf Anfrage

notwendige Seeurne schauen Sie gerne hier: 

Administration Urnenanforderung und Verwaltung     25,-- € inkl. MwST

 

Versand der Urnen (zur Schiffsführung)                                   75,-- € inkl. MwST

 

  • Trauerfeier in einer Friedhofskapelle Raum Hamburg ab 1005.- €
  • Ausrichtung einer Trauerfeier in einer Hamburger oder regionalen Kirche ist mit einem Aufpreis für den Zeitaufwand von 300.- € möglich. 
  • Alternativen bis 13-65 Personen auf Anfrage möglich, Preise incl. MwST 
  • Im Sommer ab Grömitz ab 1.950,00€
  • Im Winter ab Niendorf/O. 1.950,00€
  • Ab Travemünde + 1.790,00€
  • Anfahrt Neustadt in Holstein + 1.950,00€

Die Ausführung der Einäscherung und kollektiven Seebestattung in der Ostsee, würden wir Ihnen wie folgt berechnen:

Vollholzsarg Kiefer natur, schlicht, mit Einkleidung, Sargmatratze,

Laken, Kissen, Steppdecke und Ruhehemd (zwingend erforderlich)

Betten und Einsargen.

Erledigung aller Bestattungsmodalitäten sowie telefonische Beratung (Tag und Nacht)

Standesamtmeldung und Friedhofs/Krematoriumsanmeldung

Kremierung bis zum Urnenversand innerhalb Deutschlands

Überführungen vom Sterbeort (Krankenhaus im Stadtgebiet Hamburg)

zum Klimaraum/Krematorium

eigene klimatisierte Ruhehalle

kollektive Seebestattung in der Ostsee 

1.445,00 €

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Die billigste Bestattung in Deutschland ist wohl die stille Beisetzung auf dem Meer. Bei einer unbegleiteten Seebestattung werden mehrere Urnen nacheinander der See übergeben. Angehörige sind dabei nicht zugegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kontor Seebestattungen André Hahn e.K. 2021 11 (Agentur) 

§1 Das Kontor Hahn übernimmt Urnen zur Ausführung einer Beisetzung auf See und setzt diese im Rahmen

einer Seebestattung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften in den vorgeschriebenen

Urnenbehältnissen im Meer bei. Sofern Angehörige es wünschen, können diese gegen zusätzliches Entgelt bei

der Urnenbeisetzung zugegen sein. Es findet eine Einzelfahrt statt. Eine Verpflichtung den Angehörigen die

Teilnahme zu ermöglichen, besteht nicht. Die Terminabsprache erfolgt, sobald die Urneneingang in unserem

Bestattungshaus in Ammersbek bei Hamburg eingetroffen ist. Die Aschenkapsel muss mindestens vier Werktage

vor der geplanten Beisetzung bei uns eingetroffen sein, um die Überstellung zum Schiff in Deutschland zu

ermöglichen. Sollte die vorgeschriebene Zustellung durch DHL nicht mehr möglich sein und eine

Einzelüberführung zur Wahrung des Termins erfolgen müssen, muss dieses entsprechend der

Überführungskosten (Preise unter www.trauerhahn.de) übernommen werden.

Sollte die Zustellung der Urne zum Schiff nicht rechtzeitig möglich sein, fallen die gesamten gebuchten

Leistungen an. Eine Gutschrift erfolgt nicht.

Nur schriftliche Bestätigungen haben Gültigkeit.

§2 Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

§3 Das Kontor Hahn haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die

ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Es übernimmt keine Haftung bei Verlusten,

Verspätungen und etwaigen Unglücksfällen während der Reise oder sonstigen mittelbaren und unmittelbaren

Schäden, es sei denn, dass das Kontor, die Schiffseigner, Schiffsführer oder deren Mitarbeiter und

Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

§4 Muss eine Reise infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtem

Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen vom Kapitän abgesagt werden, so haftet das Kontor Hahn nicht.

Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Das Kontor Hahn bzw. die Schiffsführung verpflichtet sich, die

Beisetzung bzw. Reise so schnell wie möglich nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder

Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Das Kontor Hahn ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter

und tritt ansonsten als Mittler auf.

§4.1. Sollte der Bestattungstermin bzw. die Ausfahrt des Schiffes durch Anordnung des Kapitäns auf Grund von

§ 4 der AGB nicht erfolgen, können wir Ihnen eine Verabschiedung an der Urne, statt Begleitung der Ausfahrt,

zum selbigen Termin anbieten. Abstimmung erfolgt direkt mit der Schiffsleitung. Eine Verrechnung der

gezahlten Leistung würde nicht erfolgen. Sollte diese Möglichkeit nicht gewünscht sein, aber auch keine

Neuterminierung zur Begleitung, werden gezahlte Beträge nicht erstattet. Die Beisetzung würde dann bei

nächster Möglichkeit als Einzelfahrt durchgeführt.

§5 Zahlungen haben vor der Beisetzung zu erfolgen.

Die Bezahlung muss direkt an André Hahn e.K. oder an einen Factorierer erfolgen. Eine Zahlung an Dritte hat

keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Verzug ist Andre Hahn e.K. oder der Factorierer berechtigt, Verzugszinsen

in Höhe von 9% per Auftrag über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung

weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§6 Die Aufbewahrungszeit für Arbeits- und Beisetzungsdaten ist auf drei Monate nach Beisetzung befristet.

§7 Für zugelieferte Beisetzungs-Urnen übernimmt das Kontor Hahn keinerlei Haftung. Das Bruchrisiko trägt der

Zulieferer.

§8 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen

Bestimmungen nicht.

§9 Stornierungen müssen schriftlich via E-Mail oder Fax erfolgen.

Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach

Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, bei stillen Beisetzungen ab Tag 8 bis einen Tag vor der geplanten

Beisetzung 50 % der Rechnungssumme.

Bei Beisetzungsfahrten mit Begleitung von Angehörigen gilt: Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der

Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, ab Tag 8 bis einen

Tag vor der geplanten Beisetzung 50 % der Rechnungssumme. Es kommen zusätzlich hinzu: Rücksendung nur

zum Krematorium, die Asche in Versandurne aus Metall (45,- €). Der Versand erfolgt ausschließlich durch

DHL. Vom Hafen der Beisetzung zum Kontor und zum Krematorium 25,- € (inklusive Standardverpackung)

(Die ursprüngliche Aschenkapsel und der dazugehörige Schamottestein werden nach Eintreffen bzw. Umbettung

der Asche vernichtet.)

zu §9 Die Basisseeurne aus dem Angebot eignet sich nicht für einen sicheren Versand und muss nach Umbettung

in die Versandmetallurne entsorgt werden. Kostenaufwand hierfür 5,60 €.

§ 10 Im Falle dass durch die jeweils geltenden Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein

Reiseverbot zur Bestattung erlassen würde, würde die Ausführung der Seebestattung verschoben werden können.

Ähnlich wie bei Wettersituationen, Sturm oder im Winter, auch Eisgang – siehe § 4.

Die Beisetzung würde neu terminiert, sowie die Rahmenbedingungen wieder möglich sind.

Sollte der gebuchte Termin der Seebestattung aus privaten Gründen vom Angehörigen oder der bevollmächtigten

Person abgesagt oder geändert werden, so würden die unter §9 genannten Stornierungskosten anfallen.

§11 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Ahrensburg

bei Hamburg oder Lübeck.

Beisetzung umbuchen: Kosten im Überblick

Oftmals gibt es bei der ausführenden Reederei keine vergleichbaren  Abfahrtzeiten und gleiche Preise, somit würden die entsprechenden Tagespreise Ihres Wunsches berechnet werden und mit Ihre etwaige geleisteten Zahlung verrechnet und als Nachtrag berechnet.

Jede Umbuchung die aus Ihre Wünsche heraus getätigt wird, werden neben der prozentualen Stornokosten mit 15.--€ zusätzlich berechnet.  Link zu den AGBs  

Die Aufbewahrung der Urnen ab dem Tag der angedachten Beisetzung werden dann pro Tag mit 6.-- € berechnet.