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Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die weltpolitische Lage und die Situation an den Energiemärkten drastisch verändert. Energie ist sprunghaft teurer geworden. Die aktuellen Preisaufschläge bei Energierohstoffen erinnern an die Energiekrisen der 1970er Jahre.
Daher sind die meisten Handwerksbetriebe und Zulieferunternehmen mit deutlich gestiegenen und weiter steigenden Energiepreisen konfrontiert. Dadurch sind auch unsere Preise für die gesamten Leistungen gestiegen. Es werden ab 15.3.22 alle Basispreise um 74,50.--€ teurer (Aufpreis der Reederei).
Das Jahr 2022 brachte die größte Preissteigerung, die das wiedervereinigte Deutschland bisher erlebt hat. Wegen teurer Energie und Nahrungsmittel erhöhten sich die Preise laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich um 7,9 Prozent. Im November 2022 lag die Teuerungsrate sogar bei 8,8 Prozent.
Wo möchtest Du sein, wenn Du überall sein kannst?
Angebot - aktueller Stand, Begleitung zur Beisetzung je nach Wunsch gegen Aufpreis möglich. s. PDF Angebot
"Das Meer ist keine Landschaft, es ist das Erlebnis der Ewigkeit" -Thomas Mann-
Die Ausführung der Einäscherung und kollektiven Seebestattung
in der weite der See
Vollholzsarg Kiefer natur, schlicht, mit Einkleidung, Sargmatratze,
Laken, Kissen, Steppdecke und Ruhehemd (zwingend erforderlich)
Betten und Einsargen.
Erledigung aller Bestattungsmodalitäten sowie telefonische Beratung (Tag und Nacht)
Vorab Standesamtmeldung und Krematoriumsanmeldung
Kremierung bis zum Urnenversand innerhalb Deutschlands
Überführungen vom Sterbeort (Krankenhaus im Stadtgebiet Hamburg)
zum Klimaraum/Krematorium
eigene klimatisierte Ruhehalle, für 14 Tage jeder weitere Tag 6,20€
kollektive Seebestattung in der Ostsee ab Travemünde, oder auch Nordsee*/Husum
ab 1.214,29 €
(zuzüglich 19 % MwSt.) + 230,71 €
= 1.445,00 €
+Sterbeurkunden/Service 150.--€
*Aufpreis
Wir führen auch Seebestattungen in allen Regionen aus, auch wenn die Einäscherung nicht über unser Haus durchgeführt wurde.
z.B. Schiffcharter, Travemünde bis 12 Personen ab 1050,-- € inkl. MwST + Energieaufpreise möglich
Andere Regionen und mehr Personen auf Anfrage
notwendige Seeurne schauen Sie gerne hier:
Administration Urnenanforderung und Verwaltung 25,-- € inkl. MwST
Versand der Urnen (zur Schiffsführung) 75,-- € inkl. MwST
Vollholzsarg Kiefer natur, schlicht, mit Einkleidung, Sargmatratze,
Laken, Kissen, Steppdecke und Ruhehemd (zwingend erforderlich)
Betten und Einsargen.
Erledigung aller Bestattungsmodalitäten sowie telefonische Beratung (Tag und Nacht)
Standesamtmeldung und Friedhofs/Krematoriumsanmeldung
Kremierung bis zum Urnenversand innerhalb Deutschlands
Überführungen vom Sterbeort (Krankenhaus im Stadtgebiet Hamburg)
zum Klimaraum/Krematorium
eigene klimatisierte Ruhehalle
kollektive Seebestattung in der Ostsee
1.445,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kontor Seebestattungen André Hahn e.K. 2021 11 (Agentur)
§1 Das Kontor Hahn übernimmt Urnen zur Ausführung einer Beisetzung auf See und setzt diese im Rahmen
einer Seebestattung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften in den vorgeschriebenen
Urnenbehältnissen im Meer bei. Sofern Angehörige es wünschen, können diese gegen zusätzliches Entgelt bei
der Urnenbeisetzung zugegen sein. Es findet eine Einzelfahrt statt. Eine Verpflichtung den Angehörigen die
Teilnahme zu ermöglichen, besteht nicht. Die Terminabsprache erfolgt, sobald die Urneneingang in unserem
Bestattungshaus in Ammersbek bei Hamburg eingetroffen ist. Die Aschenkapsel muss mindestens vier Werktage
vor der geplanten Beisetzung bei uns eingetroffen sein, um die Überstellung zum Schiff in Deutschland zu
ermöglichen. Sollte die vorgeschriebene Zustellung durch DHL nicht mehr möglich sein und eine
Einzelüberführung zur Wahrung des Termins erfolgen müssen, muss dieses entsprechend der
Überführungskosten (Preise unter www.trauerhahn.de) übernommen werden.
Sollte die Zustellung der Urne zum Schiff nicht rechtzeitig möglich sein, fallen die gesamten gebuchten
Leistungen an. Eine Gutschrift erfolgt nicht.
Nur schriftliche Bestätigungen haben Gültigkeit.
§2 Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
§3 Das Kontor Hahn haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Es übernimmt keine Haftung bei Verlusten,
Verspätungen und etwaigen Unglücksfällen während der Reise oder sonstigen mittelbaren und unmittelbaren
Schäden, es sei denn, dass das Kontor, die Schiffseigner, Schiffsführer oder deren Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§4 Muss eine Reise infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtem
Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen vom Kapitän abgesagt werden, so haftet das Kontor Hahn nicht.
Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Das Kontor Hahn bzw. die Schiffsführung verpflichtet sich, die
Beisetzung bzw. Reise so schnell wie möglich nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder
Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Das Kontor Hahn ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter
und tritt ansonsten als Mittler auf.
§4.1. Sollte der Bestattungstermin bzw. die Ausfahrt des Schiffes durch Anordnung des Kapitäns auf Grund von
§ 4 der AGB nicht erfolgen, können wir Ihnen eine Verabschiedung an der Urne, statt Begleitung der Ausfahrt,
zum selbigen Termin anbieten. Abstimmung erfolgt direkt mit der Schiffsleitung. Eine Verrechnung der
gezahlten Leistung würde nicht erfolgen. Sollte diese Möglichkeit nicht gewünscht sein, aber auch keine
Neuterminierung zur Begleitung, werden gezahlte Beträge nicht erstattet. Die Beisetzung würde dann bei
nächster Möglichkeit als Einzelfahrt durchgeführt.
§5 Zahlungen haben vor der Beisetzung zu erfolgen.
Die Bezahlung muss direkt an André Hahn e.K. oder an einen Factorierer erfolgen. Eine Zahlung an Dritte hat
keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Verzug ist Andre Hahn e.K. oder der Factorierer berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 9% per Auftrag über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
§6 Die Aufbewahrungszeit für Arbeits- und Beisetzungsdaten ist auf drei Monate nach Beisetzung befristet.
§7 Für zugelieferte Beisetzungs-Urnen übernimmt das Kontor Hahn keinerlei Haftung. Das Bruchrisiko trägt der
Zulieferer.
§8 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen
Bestimmungen nicht.
§9 Stornierungen müssen schriftlich via E-Mail oder Fax erfolgen.
Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach
Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, bei stillen Beisetzungen ab Tag 8 bis einen Tag vor der geplanten
Beisetzung 50 % der Rechnungssumme.
Bei Beisetzungsfahrten mit Begleitung von Angehörigen gilt: Die Stornierungskosten betragen zurzeit 17% der
Rechnungssumme im Zeitfenster Tag 1-3 nach Auftragserteilung. Ab dem 4-7 Tag 20 %, ab Tag 8 bis einen
Tag vor der geplanten Beisetzung 50 % der Rechnungssumme. Es kommen zusätzlich hinzu: Rücksendung nur
zum Krematorium, die Asche in Versandurne aus Metall (45,- €). Der Versand erfolgt ausschließlich durch
DHL. Vom Hafen der Beisetzung zum Kontor und zum Krematorium 25,- € (inklusive Standardverpackung)
(Die ursprüngliche Aschenkapsel und der dazugehörige Schamottestein werden nach Eintreffen bzw. Umbettung
der Asche vernichtet.)
zu §9 Die Basisseeurne aus dem Angebot eignet sich nicht für einen sicheren Versand und muss nach Umbettung
in die Versandmetallurne entsorgt werden. Kostenaufwand hierfür 5,60 €.
§ 10 Im Falle dass durch die jeweils geltenden Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein
Reiseverbot zur Bestattung erlassen würde, würde die Ausführung der Seebestattung verschoben werden können.
Ähnlich wie bei Wettersituationen, Sturm oder im Winter, auch Eisgang – siehe § 4.
Die Beisetzung würde neu terminiert, sowie die Rahmenbedingungen wieder möglich sind.
Sollte der gebuchte Termin der Seebestattung aus privaten Gründen vom Angehörigen oder der bevollmächtigten
Person abgesagt oder geändert werden, so würden die unter §9 genannten Stornierungskosten anfallen.
§11 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Ahrensburg
bei Hamburg oder Lübeck.
Beisetzung umbuchen: Kosten im Überblick
Oftmals gibt es bei der ausführenden Reederei keine vergleichbaren Abfahrtzeiten und gleiche Preise, somit würden die entsprechenden Tagespreise Ihres Wunsches berechnet werden und mit Ihre etwaige geleisteten Zahlung verrechnet und als Nachtrag berechnet.
Jede Umbuchung die aus Ihre Wünsche heraus getätigt wird, werden neben der prozentualen Stornokosten mit 15.--€ zusätzlich berechnet. Link zu den AGBs
Die Aufbewahrung der Urnen ab dem Tag der angedachten Beisetzung werden dann pro Tag mit 6.-- € berechnet.