In der heutigen Zeit wird oft über „Systemrelevanz“ gesprochen. Als Bestattungsunternehmen, das in der 4. Generation seit 1872 besteht, möchten wir für Transparenz sorgen, wie wir unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und warum unsere Tätigkeit als unverzichtbarer Teil der öffentlichen Sicherheit und Hygiene eingestuft wird.
Die Arbeit eines Bestatters ist keine rein kommerzielle Dienstleistung. Sie ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Unser Handeln basiert auf einer rechtlichen Verantwortung, die tief in der Gefahrenabwehr verwurzelt ist.
Die Bestattungsgesetze der Länder – auch hier in Schleswig-Holstein – sind in erster Linie Hygienegesetze. Der Gesetzgeber überträgt uns die essenzielle Aufgabe, Verstorbene unter strikter Einhaltung strenger Standards zu versorgen. Damit schützen wir die öffentliche Gesundheit und gewährleisten einen würdevollen Umgang mit dem Tod, selbst in herausfordernden Krisenzeiten. Wenn wir einen Leichnam abholen, erfüllen wir faktisch eine staatlich delegierte Schutzfunktion.
Bestattungsunternehmen sind ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung hat in parlamentarischen Anfragen explizit bestätigt, dass Bestatter als Teil der kritischen Infrastruktur tätig sind. Diese Einordnung dient als wichtige Orientierung für Behörden und stellt sicher, dass unsere Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung – etwa bei der notwendigen Versorgung von Verstorbenen – auch in Ausnahmesituationen priorisiert und gesichert ist.
Für die Familien, die uns vertrauen, bedeutet diese Einstufung Sicherheit. Wir sind darauf vorbereitet, auch unter komplexen Rahmenbedingungen unsere Aufgaben professionell und ungestört zu erfüllen. Dies gilt für alle unsere Leistungen – von der würdevollen Überführung bis hin zu modernen Vorsorgemodellen.