Was ist Bestattungsvorsorge?

Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit und entlastet die Hinterbliebenen


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Für die Bearbeitung des Vorsorgeantrags wird bei Abschluss des Vertrages eine Bearbeitungsbetrag

von  99,00 € inkl. MwSt. berechnet, bei einem Hausbesuch wird der entsprechende Preis wieder abgezogen. 

Sollten Sie einen Hausbesuch zur Beratung Ihrer Bestattungsvorsorge wünschen, würde dieser im Raum Hamburg ab 95.-- ( 60 Min) Euro bis  145.- Euro (90 Min) incl. MwSt. und Anfahrt berechnet. (MO-FR) Am Wochenende ab 195.--Euro 

Persönliche Beratungen in unserem Haus nur in Ammersbek möglich. 

 


 

Bestattungsvorsorge bundesweit

bei Ihrem Bestatter André Hahn 

 

 ES IST GUT, SICH KÜMMERN ZU DÜRFEN.

 

Möchten Sie die eigene oder die Bestattung eines Familienangehörigen planen?

Sie möchten Ihre Angehörigen oder sich selbst für die Zeit der Trauer entlasten – oder es gibt eventuell niemanden, der die Bestattung im Todesfall organisieren könnte? Wer nichts dem Zufall überlassen möchte, sollte bei der Planung unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Wer sichergehen möchte, eine würdige Bestattung nach seinen eigenen Wünschen zu erhalten, um auch seine Hinterbliebenen nach dem Tod nicht mit  den Kosten zu belasten, sollte rechtzeitig finanziell vorsorgen. Seitdem die Krankenkassen ab 2004 kein Sterbegeld mehr zahlen, ist der Blick auf die Kosten wichtiger geworden. 

 

 Wenn Sie sich selbst bereits die folgenden Fragen stellen, 

begrüßen wir Sie gerne zur Bestattungsvorsorge bei uns in Hamburg:

 

.         Was für Dokumente werden benötigt?

·         Welche Bestattungsart wünschen Sie sich für sich?

·         Wie viel soll Ihre Beisetzung/Bestattung kosten (dürfen)?

 

Gestalten Sie Ihre Bestattung persönlich und übernehmen Sie schon jetzt die Verantwortung für „Ihren letzten Weg“. Besuchen Sie unser Bestattungsinstitut in Hamburg/Ammersbek für eine vorsorgliche Beratung in Form der Bestattungsvorsorge. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, damit Sie diesen wichtigen Schritt nicht Ihren Angehörigen überlassen müssen.

 

Wir beraten Sie bei der Bestattungsvorsorge in Hamburg persönlich zur

 

·      - Bestattungsart

·      - Trauerfeier

·      - Sterbegeldversicherung zum Beispiel über die DEVK. Schreiben Sie uns über unseren Kontakt und Sie              erhalten über unseren Partner ein Angebot. 

 

Vielleicht haben Sie bereits ganz spezielle Vorstellungen und Wünsche, die Sie von einem kompetenten Bestattungsdienst in die Tat umgesetzt werden wissen wollen. Soll es eine Sargbestattung werden, wollten Sie sich schon immer über eine Feuerbestattung mit Urnenbestattung oder eine Seebestattung professionell informieren lassen? Gerne besprechen wir die Form der Bestattung mit Ihnen und sind für diese wichtigen Entscheidungen Ihr verlässlicher Ansprechpartner mit unserer Bestattungsvorsorge in Hamburg. Auch die Adressliste der Personen, die zur Beerdigung kommen sollen, und die benachrichtigt werden sollen, nehmen wir bereits entgegen.

 

Eigene Beerdigung planen: Weniger Angst vor dem Tod

Letztendlich kann die Planung der eigenen Beerdigung auch die Angst vor dem Tod nehmen – auch wenn es für viele befremdlich ist, sich zu Lebzeiten intensiv mit dem Tod auseinanderzusetzen. Wer weiß, dass er in Würde und nach seinen Vorstellungen verabschiedet wird und den Hinterbliebenen keine finanziellen und organisatorischen Sorgen hinterlässt, sieht dem Lebensende vielleicht etwas gelassener entgegen. ( Finanzscout24)

 

Bestattungsart und Sarg

Sie sollten schriftlich Ihren Letzten Willen festhalten und gemeinsam mit Ihrem Testament aufbewahren. So nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen ab. Als Erstes sollten Sie sich darüber klar werden, auf welche Art Sie bestattet werden wollen. Neben Feuer- und Erdbestattung können Sie sich auch für eine besondere letzte Reise, wie etwa eine Seebestattung, entscheiden. Den entsprechenden Wunsch sollten Sie eindeutig formulieren und zudem regelmäßig erneuern. Die entsprechenden Verfügungspapiere fordern Sie gerne über unser Kontaktformular an .

In Deutschland ist außerdem ein Sarg bei der Bestattung und Feuerbestattung vorgeschrieben. Und bis auf eine Seebestattung besteht Friedhofs und Ruheforst Beisetzungszwang. 

 

 

Finanzielle Vorsorge - KANN ICH ZU LEBZEITEN ZAHLEN?

Die Absicherung der Bestattungskosten: Ihre Wahl, Ihre Sicherheit

Wichtiger Hinweis zur finanziellen Absicherung

Die Bestattungsvorsorge in unserem Haus dient dazu, Ihre individuellen Wünsche bezüglich der Art und des Umfangs der späteren Bestattung detailliert festzuhalten und vertraglich zu sichern. So garantieren Sie, dass alles nach Ihren Vorstellungen geschieht.

Ein wichtiger, aber separater Schritt ist die finanzielle Absicherung der voraussichtlichen Kosten. Hierzu bitten wir Sie um Ihre besondere Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis:

Wir als Bestattungsinstitut sind ausschließlich für die Erbringung der Bestattungsdienstleistungen zuständig.

* Wir sind kein Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister.

* Wir verfügen nicht über die notwendige Kompetenz oder Zulassung, um Ihnen spezifische Finanzprodukte (wie etwa Versicherungen, Sparkonten oder Treuhandlösungen) zu empfehlen.

* Die Entscheidung über die für Sie beste Absicherungsform (z. B. eine Sterbegeldversicherung, ein zweckgebundenes Sparbuch, ein Treuhandkonto oder Ähnliches) hängt stark von Ihrer persönlichen Finanzsituation und Ihren Präferenzen ab.

Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit

Um die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungssumme zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich direkt an die entsprechenden Fachleleute zu wenden:

* Ihr Bankhaus / Geldinstitut: Für die Einrichtung eines zweckgebundenen Sparbuchs oder eines Vorsorgekontos mit Sperrvermerk.

* Ihre Versicherungsgesellschaft: Für die Beratung zu einer Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorgeversicherung.

Wir bitten Sie höflich um Ihr Verständnis, dass wir uns in diesen Fragen zurückhalten, da dies nicht unser Aufgabenbereich ist und wir Ihnen keine sinnvollen, auf Ihre Situation zugeschnittenen Empfehlungen geben können.

 

 

Wer braucht  eine Patientenverfügung?

Jeder Erwachsene, der nicht möchte, dass über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wenn es um sein Leben geht!? Eine Patientenverfügung ist eine wichtige Niederlegung der Selbstbestimmung, wenn man sich nicht mehr selber äußern kann. Eine solche Verfügung  übersende wir Ihnen gerne zum Selbstkostenpreis von derzeit  14.-- EUR zu . Bestellung über unser Kontaktformular bitte.

Sowie Sie sich zu einer Bestattungsform entschieden, haben, schreiben Sie uns und wir übermitteln Ihnen 

die notwendigen Verfügungspapier zu.  

 

 










Ich will sterben


Aktuelles Recht in Deutschland

  • 1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
  • 1. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
  • 1. c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.
  • 2.  Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.
  • 3. a) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen.
  • 3. b) Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass die Regelung der assistierten Selbsttötung sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte bewegt. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.
  • 4. Der hohe Rang, den die Verfassung der Autonomie und dem Leben beimisst, ist grundsätzlich geeignet, deren effektiven präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrechts zu rechtfertigen. Wenn die Rechtsordnung bestimmte, für die Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellt, muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.
  • 5. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.
  • 6. Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.                                                                                    Verkündet am 26. Februar 2020, Fischböck, als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Bundesverfassungsgericht
Hinweis zum Hörbuch und Film;  Gott 
Empfehlung von uns für Sie : Hörspiel Gott oder der Film s. unten 
Klappentext Richard Gärtner, 78, ein körperlich und geistig gesunder Mann, will seit dem Tod seiner Frau nicht mehr weiterleben. Er verlangt nach einem Medikament, das ihn tötet. Mediziner, Juristen, Pfarrer, Ethiker, Politiker und Teile der Gesellschaft zweifeln, ob Ärzte ihm bei seinem Suizid helfen dürfen. Die Ethikkommission diskutiert den Fall. Meine Meinung Ferdinand von Schirach hat sich zu meinem absoluten Lieblingsautor entwickelt. Dies liegt einerseits an seinem grandiosen Erzählstil, zum anderen merkt man in seinen Werken einfach immer wieder wie intensiv er sich mit gewissen Thematiken auseinandersetzt. In seinem neuen Theaterstück „Gott“ diskutiert Ferdinand von Schirach das Thema Suizidbeihilfe, ein Thema das nicht nur hochaktuell ist, sondern auch von großer Bedeutung. Denn die eigentliche Frage bei diesem Thema ist: Wem gehört unser Leben? Wer entscheidet über unseren Tod? Wie auch sein erstes Theaterstück „Terror“ hat „Gott“ ein sehr offenes Ende. Ich finde das einfach großartig, denn so bleibt dem Leser genug Freiraum, um sich eine eigene Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen. Die Protagonisten des Theaterstückes haben sehr kontroverse Ansichten zum Thema Suizidbegleitung, sodass der Leser anhand der vorgebrachten Argumente immer wieder hinterfragen kann auf welche Seite er sich stellen würde. Ich fand die Diskussion im Ethikrat unglaublich spannend, rasant und fesselnd, sodass ich das Theaterstück in einem Rutsch durchgelesen habe. An das Theaterstück schließen sich Essays drei namenhafter Wissenschaftler an. Diese Essays beleuchten das Themas Suizidbegleitung nochmal aus verschiedenen Geschichtspunkten. Dabei werden auch Argument aus dem Theaterstück wieder aufgegriffen und vertieft oder auch kritisch betrachtet. Alle drei Essays fand ich wirklich sehr gelungen und sie bilden einen runden Abschluss der Thematik. Fazit „Gott“ ist ein großartiges Theaterstück zur Thematik Suizidbegleitung, dass kontroverse Argumente aufbringt und dem Leser ausreichend Freiraum lässt, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die drei Essays vertiefen das Thema und runden das Buch ab. Ich bin begeistert von dieser großartigen Lektüre!

Reaktion/Antwort auf die Frage ob es in unserem  Haus einen Abschiedsraum für eine professionelle Freitod-Begleitung, die nicht zu Hause stattfinden kann? 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verbot erlassen wo es heißt:
5. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.
Sollten wir nun als Bestattungsunternehmen entsprechende Räume bzw. Zimmer anbieten , würden wir jenes Vorhaben fördern , was nicht gewollt ist.
 
                       Unsere Räumlichkeiten sind nicht für eine professionelle Freitod-Begleitung  geeignet.